Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 08.01.25 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 08.01.25 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(26.11.2024) Version 2 |
Die Einrichtungen der Studierendenvertretung müssen für Ausgaben, die aus
Mitteln innerhalb des beschlossenen Haushaltsplans finanziert werden und eine
Summe von 500 € überschreiten, vorab einen Beschluss des Studentischen
Sprecher*innenrats einholen.
Der Studentische Sprecher*innenrat wird befugt, Ausgaben, welche die geplante
Zuweisung für einen Haushaltspunkt überschreiten, abzulehnen.
Der Ausschuss Grund- und Geschäftsordnung wird beauftragt, die Aufnahme einer
entsprechenden Regelung in die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments zu
prüfen und gegebenenfalls dem Studierendenparlament zur Beschlussfassung
vorzulegen.