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            <title>Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 12.03.25: Anträge</title>
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                        <title>A2: Gegen neurechte Diskursverschiebung in der Lehre</title>
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                        <author>Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge folgende Forderungen beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine im Idealfall gemeinsame Stellungnahme des Studentischen Sprecher*innenrats und der Universitätsleitung zu den Strukturen der Neuen Rechten (<a href="https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/284268/was-die-neue-rechte-ist-und-was-nicht/">Bundeszentrale für politische Bildung</a>) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Universität Würzburg und den politischen Färbungen, Auslassungen und Haltungen, die dort Einfluss auf die Lehre nehmen, sowie zu der Beschäftigung von Lehrpersonal mit Kontakten in offen rechtsextreme Kreise.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Umstrukturierung bzw. Ausweitung des Lehrangebots in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, denen sich die JMU im Kodex Wissenschaft und Verantwortung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Forschung und Lehre verschrieben hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dementsprechend Ressourcen und Lehrmittel zu diversifizieren und umzuwidmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern Benjamin Hasselhorn dazu auf, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, nicht unter einem Pseudonym in der „Sezession“ veröffentlicht zu haben. Diese Forderung erheben wir, da wir der Analyse der Konrad Adenauer Stiftung zustimmen, nach der das vermeintlich von Benjamin Hasselhorn verwendete Pseudonym im Diskurs der Neuen Rechten dafür eintrat, dass eine &quot;metapolitische Delegitimierung [des liberalen Systems] im Sinne einer radikalen Alternative [einer populistischen Massenmobilisierung] vorzuziehen sei. Diese müsse mit dem Mehrheitsprinzip brechen und eine neue Elitenherrschaft begründen.&quot; (<a href="https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/zum-weltbild-der-neuen-rechten-in-deutschland">Konrad Adenauer Stiftung</a>) Eine solche Haltung ist absolut unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und verlangt nach endgültiger Klärung durch Herrn Hasselhorn.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Universitätsleitung und Studierendenvertretung (oder die Übernahme dieser Verantwortung durch bestehende Gremien), die einen Fahrplan für die Zukunft aufstellt, die folgende Fragen klären soll:
<ul><li>Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Universität die Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten entgegenwirkt?</li><li>Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen?</li><li>Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den Grundsätzen der Universität zu Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education, gerecht zu werden?</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt, welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar sind, bereits vorgenommen wurden und wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin bekämpfen will.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen der Studierendenvertretung umzusetzen beziehungsweise sich für eine Umsetzung der Forderungen einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“<br>
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (<a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung">Deutsches Institut für Menschenrechte</a>). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 20:31:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Gegen neurechte Diskursverschiebung in der Lehre</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/299</link>
                        <author>Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge folgende Forderungen beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine im Idealfall gemeinsame Stellungnahme des Studentischen Sprecher*innenrats und der Universitätsleitung zu den Strukturen der Neuen Rechten (<a href="https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/284268/was-die-neue-rechte-ist-und-was-nicht/">Bundeszentrale für politische Bildung</a>) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Universität Würzburg und den politischen Färbungen, Auslassungen und Haltungen, die dort Einfluss auf die Lehre nehmen, sowie zu der Beschäftigung von Lehrpersonal mit Kontakten in offen rechtsextreme Kreise.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Umstrukturierung bzw. Ausweitung des Lehrangebots in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, denen sich die JMU im Kodex Wissenschaft und Verantwortung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Forschung und Lehre verschrieben hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dementsprechend Ressourcen und Lehrmittel zu diversifizieren und umzuwidmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern Benjamin Hasselhorn dazu auf, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, nicht unter einem Pseudonym in der „Sezession“ veröffentlicht zu haben. Diese Forderung erheben wir, da wir der Analyse der Konrad Adenauer Stiftung zustimmen, nach der das vermeintlich von Benjamin Hasselhorn verwendete Pseudonym im Diskurs der Neuen Rechten dafür eintrat, dass eine &quot;metapolitische Delegitimierung [des liberalen Systems] im Sinne einer radikalen Alternative [einer populistischen Massenmobilisierung] vorzuziehen sei. Diese müsse mit dem Mehrheitsprinzip brechen und eine neue Elitenherrschaft begründen.&quot; (<a href="https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/zum-weltbild-der-neuen-rechten-in-deutschland">Konrad Adenauer Stiftung</a>) Eine solche Haltung ist absolut unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und verlangt nach endgültiger Klärung durch Herrn Hasselhorn.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Universitätsleitung und Studierendenvertretung (oder die Übernahme dieser Verantwortung durch bestehende Gremien), die einen Fahrplan für die Zukunft aufstellt, die folgende Fragen klären soll:
<ul><li>Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Universität die Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten entgegenwirkt?</li><li>Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen?</li><li>Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den Grundsätzen der Universität zu Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education, gerecht zu werden?</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt, welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen, bereits vorgenommen wurden und wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin bekämpfen will.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen der Studierendenvertretung umzusetzen beziehungsweise sich für eine Umsetzung der Forderungen einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“<br>
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (<a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung">Deutsches Institut für Menschenrechte</a>). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 20:30:04 +0100</pubDate>
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                        <author>Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe</author>
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<ul><li>Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Universität die Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten entgegenwirkt?</li><li>Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen?</li><li>Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den Grundsätzen der Universität zu Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education, gerecht zu werden?</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt, welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen, bereits vorgenommen wurden und wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin bekämpfen will.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen der Studierendenvertretung umzusetzen beziehungsweise sich für eine Umsetzung der Forderungen einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“<br>
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (<a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung">Deutsches Institut für Menschenrechte</a>). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 20:24:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Tarifflucht an der Universität stoppen!</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/tarifflucht-an-der-universitat-stoppen-54881</link>
                        <author>Linke Liste</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/tarifflucht-an-der-universitat-stoppen-54881</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat setzt sich gemeinsam mit dem Referat für die Angelegenheiten studentischer Beschäftigter (Referat Hiwis) aktiv für die Beendigung der Tarifflucht bei studentischen Beschäftigten an unserer Hochschule ein. Hierfür macht sich die Studierendenvertretung sowohl uniintern gegen Tarifflucht stark, z.B. über den Personalrat, und kooperiert mit den Gewerkschaften ver.di und GEW.<br>
Diese Kooperation beinhaltet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die regelmäßige Informierung der Gewerkschaften über den Fortschritt bei der Beendigung der Tarifflucht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Aktionen der Studierendenvertretung in Kooperation mit den Gewerkschaften zu diesem Thema.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Unterstützung der Gewerkschaften bei Aktionen an der Universität.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Veranstaltung von Austauschtreffen zwischen den genannten Gruppen und dem Personalrat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung legt Wert darauf, dass die höheren Mittel zur Deckung der gestiegenen Löhne studentischer Beschäftigter nicht zu Lasten von Studium, Lehre und Studienbedingungen gehen. Der Studentische Sprecher*innenrat setzt sich vor der Universitätsleitung und den Dekan*innen dafür ein, die notwendigen Mittel durch Umverteilung aus anderen Bereichen zu gewinnen. Die Studierendenvertretung wird Verschlechterungen in Studium, Lehre und Studienbedingungen nicht hinnehmen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Was ist Tarifflucht?</strong><br>
„Tarifflucht meint ganz allgemein den Versuch eines Arbeitgebers, einen geltenden Tarifvertrag zu unterlaufen und dadurch Löhne unterhalb des Tariflohns zu zahlen. Auch wenn ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag, den er abgeschlossen hat, auf eine bestimmte Beschäftigtengruppe nicht anwendet, obwohl der Tarifvertrag für diese Beschäftigtengruppe Entgeltregelungen enthält, ist das Tarifflucht.“ (Quelle: <a href="https://tvstud.de/wir-stoppen-laendertarifflucht/">https://tvstud.de/wir-stoppen-laendertarifflucht/</a>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade der zweite Satz beschreibt die Problematik an der Universität sehr gut. Studierende, die angestellt werden, um in der Hochschulverwaltung zu arbeiten (z.B. in den Bibliotheken), werden oft nicht nach dem für sie gültigen Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Was sind die Folgen?</strong><br>
Diese Beschäftigten verdienen deutlich weniger Geld pro Stunde. Sie profitieren nicht von regelmäßigen Anhebungen des Stundenlohns, die nach dem Tarifvertrag festgeschrieben sind. Sie profitieren nicht von den festgeschriebenen Mindestvertragslaufzeiten, die ihnen Sicherheit für die Zukunft garantieren. Der tariflich geregelte Urlaubsanspruch sowie weitere tarifvertragliche Regelungen werden übergangen. Außerdem werden ihnen Mitbestimmungsrechte an der Universität vorenthalten, z.B. könnten sie als Angestellte im Geltungsbereich des TV-L Teil des Personalrats werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wie sind Arbeitsverhältnisse derzeitig geregelt?</strong><br>
Gerade werden studentische Beschäftigte, die Verwaltungstätigkeiten nachgehen, als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt. Somit werden ihre Arbeitsbedingungen nicht im TV-L geregelt, sondern fallen unter die sogenannte „Schuldrechtliche Vereinbarung“, die 2023 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Beschäftigten (vertreten durch ver.di und GEW) ausgehandelt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Schuldrechtliche Vereinbarung stellt zwar eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter dar (Mindestvertragslaufzeiten, höheres Gehalt), ist aber kein Tarifvertrag. Somit sind z.B. Verstöße gegen diese Schuldrechtliche Vereinbarung nicht individuell einklagbar!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Gruppe der studentischen Verwaltungsangestellten diesen Tarifvertrag vorzuenthalten, bedeutet, ihnen Geld, Mitbestimmung und soziale Vereinbarungen zu verweigern. Gleichzeitig baut die Universität somit Hürden auf, um gegen Arbeitsrechtsbrüche vorzugehen. Das ist ein Skandal und darf an einer Universität, die von sich den Anspruch hat, „exzellent“ zu sein, niemals geduldet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Kolleg*innen endlich das bekommen, was ihnen zusteht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 19:14:40 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Gegen neurechte Diskursverschiebung in der Lehre</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/296</link>
                        <author>Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/296</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge folgende Forderungen beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine im Idealfall gemeinsame Stellungnahme des Studentischen Sprecher*innenrats und der Universitätsleitung zu den Strukturen der Neuen Rechten (<a href="https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/284268/was-die-neue-rechte-ist-und-was-nicht/">Bundeszentrale für politische Bildung</a>) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Universität Würzburg und den politischen Färbungen, Auslassungen und Haltungen, die dort Einfluss auf die Lehre nehmen, sowie zu der Beschäftigung von Lehrpersonal mit Kontakten in offen rechtsextreme Kreise.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Umstrukturierung bzw. Ausweitung des Lehrangebots in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, denen sich die JMU im Kodex Wissenschaft und Verantwortung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Forschung und Lehre verschrieben hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dementsprechend Ressourcen und Lehrmittel zu diversifizieren und umzuwidmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern Benjamin Hasselhorn dazu auf, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, nicht unter einem Pseudonym in der „Sezession“ veröffentlicht zu haben und die Vorwürfe vor Gericht klären zu lassen. Diese Forderung erheben wir, da wir der Analyse der Konrad Adenauer Stiftung zustimmen, nach der Benjamin Hasselhorn unter seinem vermeintlichen Pseudonym im Diskurs der Neuen Rechten dafür eintrat, dass eine &quot;metapolitische Delegitimierung [des liberalen Systems] im Sinne einer radikalen Alternative [einer populistischen Massenmobilisierung] vorzuziehen sei. Diese müsse mit dem Mehrheitsprinzip brechen und eine neue Elitenherrschaft begründen.&quot; (<a href="https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/zum-weltbild-der-neuen-rechten-in-deutschland">Konrad Adenauer Stiftung</a>) Eine solche Haltung ist absolut unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und verlangt nach endgültiger Klärung durch Herrn Hasselhorn.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Universitätsleitung und Studierendenvertretung (oder die Übernahme dieser Verantwortung durch bestehende Gremien), die einen Fahrplan für die Zukunft aufstellt, die folgende Fragen klären soll:
<ul><li>Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Universität die Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten entgegenwirkt?</li><li>Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen?</li><li>Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den Grundsätzen der Universität zu Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education, gerecht zu werden?</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt, welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen, bereits vorgenommen wurden und wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin bekämpfen will.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen der Studierendenvertretung umzusetzen beziehungsweise sich für eine Umsetzung der Forderungen einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“<br>
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (<a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung">Deutsches Institut für Menschenrechte</a>). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 16:42:31 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Gegen neurechte Diskursverschiebung in der Lehre</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/295</link>
                        <author>Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge folgende Forderungen beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine im Idealfall gemeinsame Stellungnahme des Studentischen Sprecher*innenrats und der Universitätsleitung zu den Strukturen der Neuen Rechten (<a href="https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/284268/was-die-neue-rechte-ist-und-was-nicht/">Bundeszentrale für politische Bildung</a>) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Universität Würzburg und den politischen Färbungen, Auslassungen und Haltungen, die dort Einfluss auf die Lehre nehmen, sowie zu der Beschäftigung von Lehrpersonal mit Kontakten in offen rechtsextreme Kreise.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Umstrukturierung bzw. Ausweitung des Lehrangebots in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, denen sich die JMU im Kodex Wissenschaft und Verantwortung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Forschung und Lehre verschrieben hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dementsprechend Ressourcen und Lehrmittel zu diversifizieren und umzuwidmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern Benjamin Hasselhorn dazu auf, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, nicht unter einem Pseudonym in der „Sezession“ veröffentlicht zu haben und die Vorwürfe vor Gericht klären zu lassen. Diese Forderung erheben wir, da wir der Analyse der Konrad Adenauer Stiftung zustimmen, nach der Benjamin Hasselhorn unter seinem vermeintlichen Pseudonym im Diskurs der Neuen Rechten dafür eintrat, dass eine &quot;metapolitische Delegitimierung [des liberalen Systems] im Sinne einer radikalen Alternative [einer populistischen Massenmobilisierung] vorzuziehen sei. Diese müsse mit dem Mehrheitsprinzip brechen und eine neue Elitenherrschaft begründen.&quot; (<a href="https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/zum-weltbild-der-neuen-rechten-in-deutschland">Konrad Adenauer Stiftung</a>) Eine solche Haltung ist absolut unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und verlangt nach endgültiger Klärung durch Herrn Hasselhorn.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Universitätsleitung und Studierendenvertretung (oder die Übernahme dieser Verantwortung durch bestehende Gremien), die einen Fahrplan für die Zukunft aufstellt, die folgende Fragen klären soll:
<ul><li>Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Uni die Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten entgegenwirkt?</li><li>Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen?</li><li>Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den Grundsätzen der Uni zu Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education, gerecht zu werden?</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt, welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen, bereits vorgenommen wurden und wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin bekämpfen will.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen der Studierendenvertretung umzusetzen beziehungsweise sich für eine Umsetzung der Forderungen einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“<br>
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (<a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung">Deutsches Institut für Menschenrechte</a>). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 16:16:10 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Gegen neurechte Diskursverschiebung in der Lehre</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/294</link>
                        <author>Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/294</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge folgende Forderungen beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine im Idealfall gemeinsame universitätsinterne Stellungnahme des Studentischen Sprecher*innenrats und der Universitätsleitung zu den Strukturen der Neuen Rechten (<a href="https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/284268/was-die-neue-rechte-ist-und-was-nicht/">Bundeszentrale für politische Bildung</a>) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Universität Würzburg und den politischen Färbungen, Auslassungen und Haltungen, die dort Einfluss auf die Lehre nehmen, sowie zu der Beschäftigung von Lehrpersonal mit Kontakten in offen rechtsextreme Kreise.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Umstrukturierung bzw. Ausweitung des Lehrangebots in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, denen sich die JMU im Kodex Wissenschaft und Verantwortung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Forschung und Lehre verschrieben hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dementsprechend Ressourcen und Lehrmittel zu diversifizieren und umzuwidmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern Benjamin Hasselhorn dazu auf, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, nicht unter einem Pseudonym in der „Sezession“ veröffentlicht zu haben und die Vorwürfe vor Gericht klären zu lassen. Diese Forderung erheben wir, da wir der Analyse der Konrad Adenauer Stiftung zustimmen, nach der Benjamin Hasselhorn unter seinem vermeintlichen Pseudonym im Diskurs der Neuen Rechten dafür eintrat, dass eine &quot;metapolitische Delegitimierung [des liberalen Systems] im Sinne einer radikalen Alternative [einer populistischen Massenmobilisierung] vorzuziehen sei. Diese müsse mit dem Mehrheitsprinzip brechen und eine neue Elitenherrschaft begründen.&quot; (<a href="https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/zum-weltbild-der-neuen-rechten-in-deutschland">Konrad Adenauer Stiftung</a>) Eine solche Haltung ist absolut unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und verlangt nach endgültiger Klärung durch Herrn Hasselhorn.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Universitätsleitung und Studierendenvertretung (oder die Übernahme dieser Verantwortung durch bestehende Gremien), die einen Fahrplan für die Zukunft aufstellt, die folgende Fragen klären soll:
<ul><li>Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Uni die Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten entgegenwirkt?</li><li>Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen?</li><li>Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den Grundsätzen der Uni zu Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education, gerecht zu werden?</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt, welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen, bereits vorgenommen wurden und wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin bekämpfen will.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen der Studierendenvertretung umzusetzen beziehungsweise sich für eine Umsetzung der Forderungen einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“<br>
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (<a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung">Deutsches Institut für Menschenrechte</a>). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 16:15:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Gegen neurechte Diskursverschiebung in der Lehre</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/293</link>
                        <author>Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge folgende Forderungen beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine gemeinsame universitätsinterne Stellungnahme des Studentischen Sprecher*innenrats und der Universitätsleitung zu den Strukturen der Neuen Rechten (<a href="https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/284268/was-die-neue-rechte-ist-und-was-nicht/">Bundeszentrale für politische Bildung</a>) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Universität Würzburg und den politischen Färbungen, Auslassungen und Haltungen, die dort Einfluss auf die Lehre nehmen, sowie zu der Beschäftigung von Lehrpersonal mit Kontakten in offen rechtsextreme Kreise.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Umstrukturierung bzw. Ausweitung des Lehrangebots in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, denen sich die JMU im Kodex Wissenschaft und Verantwortung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Forschung und Lehre verschrieben hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dementsprechend Ressourcen und Lehrmittel zu diversifizieren und umzuwidmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern Benjamin Hasselhorn dazu auf, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, nicht unter einem Pseudonym in der „Sezession“ veröffentlicht zu haben und die Vorwürfe vor Gericht klären zu lassen. Diese Forderung erheben wir, da wir der Analyse der Konrad Adenauer Stiftung zustimmen, nach der Benjamin Hasselhorn unter seinem vermeintlichen Pseudonym im Diskurs der Neuen Rechten dafür eintrat, dass eine &quot;metapolitische Delegitimierung [des liberalen Systems] im Sinne einer radikalen Alternative [einer populistischen Massenmobilisierung] vorzuziehen sei. Diese müsse mit dem Mehrheitsprinzip brechen und eine neue Elitenherrschaft begründen.&quot; (<a href="https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/zum-weltbild-der-neuen-rechten-in-deutschland">Konrad Adenauer Stiftung</a>) Eine solche Haltung ist absolut unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und verlangt nach endgültiger Klärung durch Herrn Hasselhorn.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Universitätsleitung und Studierendenvertretung (oder die Übernahme dieser Verantwortung durch bestehende Gremien), die einen Fahrplan für die Zukunft aufstellt, die folgende Fragen klären soll:
<ul><li>Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Uni die Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten entgegenwirkt?</li><li>Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen?</li><li>Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den Grundsätzen der Uni zu Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education, gerecht zu werden?</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt, welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen, bereits vorgenommen wurden und wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin bekämpfen will.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen der Studierendenvertretung umzusetzen beziehungsweise sich für eine Umsetzung der Forderungen einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“<br>
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (<a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung">Deutsches Institut für Menschenrechte</a>). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 16:15:20 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Tarifflucht an der Universität stoppen!</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/292</link>
                        <author>Linke Liste</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/292</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat setzt sich gemeinsam mit dem Referat für die Angelegenheiten studentischer Beschäftigter (Referat Hiwis) aktiv für die Beendigung der Tarifflucht bei studentischen Beschäftigten an unserer Hochschule ein. Hierfür macht sich die Studierendenvertretung sowohl uniintern gegen Tarifflucht stark, z.B. über den Personalrat, und kooperiert mit den Gewerkschaften ver.di und GEW.<br>
Diese Kooperation beinhaltet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die regelmäßige Informierung der Gewerkschaften über den Fortschritt bei der Beendigung der Tarifflucht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Aktionen der Studierendenvertretung in Kooperation mit den Gewerkschaften zu diesem Thema.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Unterstützung der Gewerkschaften bei Aktionen an der Universität.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Veranstaltung von Austauschtreffen zwischen den genannten Gruppen und dem Personalrat.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Was ist Tarifflucht?</strong><br>
„Tarifflucht meint ganz allgemein den Versuch eines Arbeitgebers, einen geltenden Tarifvertrag zu unterlaufen und dadurch Löhne unterhalb des Tariflohns zu zahlen. Auch wenn ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag, den er abgeschlossen hat, auf eine bestimmte Beschäftigtengruppe nicht anwendet, obwohl der Tarifvertrag für diese Beschäftigtengruppe Entgeltregelungen enthält, ist das Tarifflucht.“ (Quelle: <a href="https://tvstud.de/wir-stoppen-laendertarifflucht/">https://tvstud.de/wir-stoppen-laendertarifflucht/</a>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade der zweite Satz beschreibt die Problematik an der Universität sehr gut. Studierende, die angestellt werden, um in der Hochschulverwaltung zu arbeiten (z.B. in den Bibliotheken), werden oft nicht nach dem für sie gültigen Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Was sind die Folgen?</strong><br>
Diese Beschäftigten verdienen deutlich weniger Geld pro Stunde. Sie profitieren nicht von regelmäßigen Anhebungen des Stundenlohns, die nach dem Tarifvertrag festgeschrieben sind. Sie profitieren nicht von den festgeschriebenen Mindestvertragslaufzeiten, die ihnen Sicherheit für die Zukunft garantieren. Der tariflich geregelte Urlaubsanspruch sowie weitere tarifvertragliche Regelungen werden übergangen. Außerdem werden ihnen Mitbestimmungsrechte an der Universität vorenthalten, z.B. könnten sie als Angestellte im Geltungsbereich des TV-L Teil des Personalrats werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wie sind Arbeitsverhältnisse derzeitig geregelt?</strong><br>
Gerade werden studentische Beschäftigte, die Verwaltungstätigkeiten nachgehen, als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt. Somit werden ihre Arbeitsbedingungen nicht im TV-L geregelt, sondern fallen unter die sogenannte „Schuldrechtliche Vereinbarung“, die 2023 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Beschäftigten (vertreten durch ver.di und GEW) ausgehandelt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Schuldrechtliche Vereinbarung stellt zwar eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter dar (Mindestvertragslaufzeiten, höheres Gehalt), ist aber kein Tarifvertrag. Somit sind z.B. Verstöße gegen diese Schuldrechtliche Vereinbarung nicht individuell einklagbar!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Gruppe der studentischen Verwaltungsangestellten diesen Tarifvertrag vorzuenthalten, bedeutet, ihnen Geld, Mitbestimmung und soziale Vereinbarungen zu verweigern. Gleichzeitig baut die Universität somit Hürden auf, um gegen Arbeitsrechtsbrüche vorzugehen. Das ist ein Skandal und darf an einer Universität, die von sich den Anspruch hat, „exzellent“ zu sein, niemals geduldet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Kolleg*innen endlich das bekommen, was ihnen zusteht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 16:14:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B1: Lucia Schäfer</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/lucia-schafer-28368</link>
                        <author>FSR</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/lucia-schafer-28368</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>für die Medizinische Fakultät (Biomedizin)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 14:21:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B7: Annika Lenz</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/annika-lenz-43517</link>
                        <author>FSR</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/annika-lenz-43517</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>für die Medizinische Fakultät (Biomedizin)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 14:20:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B6: Julia Braun</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/julia-braun-21731</link>
                        <author>FSR</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/julia-braun-21731</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>für die Medizinische Fakultät</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 14:18:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B5: Rian Kugler</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/rian-kugler-37707</link>
                        <author>FSR</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/rian-kugler-37707</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>für die Medizinische Fakultät</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 14:16:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4: Tamo Sturm</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/tamo-sturm-10147</link>
                        <author>FSR</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/tamo-sturm-10147</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>für die Medizinische Fakultät</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 14:16:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B3: Anna Blumstengel</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/anna-blumstengel-39069</link>
                        <author>FSR</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/anna-blumstengel-39069</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>für die Medizinische Fakultät</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 14:15:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B2: Kseniya Bychynskya</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/kseniya-bychynskya-2943</link>
                        <author>FSR</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/kseniya-bychynskya-2943</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>für die medizinische Fakultät</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 14:13:57 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Gegen neurechte Diskursverschiebung in der Lehre</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/284</link>
                        <author>Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/284</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge folgende Forderungen beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine gemeinsame universitätsinterne Stellungnahme des Studentischen Sprecher*innenrats und der Universitätsleitung zu den Strukturen der Neuen Rechten (<a href="https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/284268/was-die-neue-rechte-ist-und-was-nicht/">Bundeszentrale für politische Bildung</a>) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Universität Würzburg und den politischen Färbungen, Auslassungen und Haltungen, die dort Einfluss auf die Lehre nehmen, sowie zu der Beschäftigung von Lehrpersonal mit Kontakten in offen rechtsextreme Kreise.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Umstrukturierung bzw. Ausweitung des Lehrangebots in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, denen sich die JMU im Kodex Wissenschaft und Verantwortung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Forschung und Lehre verschrieben hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dementsprechend Ressourcen und Lehrmittel zu diversifizieren und umzuwidmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern Benjamin Hasselhorn dazu auf, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, nicht unter einem Pseudonym in der „Sezession“ veröffentlicht zu haben und die Vorwürfe vor Gericht klären zu lassen. Diese Forderung erheben wir, da wir der Analyse der Konrad Adenauer Stiftung zustimmen, nach der Benjamin Hasselhorn unter seinem vermeintlichen Pseudonym im Diskurs der Neuen Rechten dafür eintrat, dass eine &quot;metapolitische Delegitimierung [des liberalen Systems] im Sinne einer radikalen Alternative [einer populistischen Massenmobilisierung] vorzuziehen sei. Diese müsse mit dem Mehrheitsprinzip brechen und eine neue Elitenherrschaft begründen.&quot; (<a href="https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/zum-weltbild-der-neuen-rechten-in-deutschland">Konrad Adenauer Stiftung</a>) Eine solche Haltung ist absolut unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und verlangt nach endgültiger Klärung durch Herrn Hasselhorn.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Universitätsleitung und Studierendenvertretung (oder die Übernahme dieser Verantwortung durch bestehende Gremien), die einen Fahrplan für die Zukunft aufstellt, die folgende Fragen klären soll:
<ul><li>Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Uni die Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten entgegenwirkt?</li><li>Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen?</li><li>Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den Grundsätzen der Uni zu Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education, gerecht zu werden?</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt, welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen, bereits vorgenommen wurden und wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin bekämpfen will.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen der Studierendenvertretung umzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“<br>
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (<a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung">Deutsches Institut für Menschenrechte</a>). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 06 Mar 2025 16:37:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Tarifflucht an der Universität stoppen!</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/283</link>
                        <author>Linke Liste</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/StuPa_25-03-12/motion/283</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat setzt sich aktiv für die Beendigung der Tarifflucht bei studentischen Beschäftigten an unserer Hochschule ein. Hierfür soll der Studentische Sprecher*innenrat sich sowohl uniintern gegen Tarifflucht stark machen, z.B. über den Personalrat, sowie mit den Gewerkschaften ver.di und GEW und dem Referat für die Angelegenheiten studentischer Beschäftigter kooperieren.<br>
Diese Kooperation beinhaltet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die regelmäßige Informierung der Gewerkschaften und des Referats für die Angelegenheiten studentischer Beschäftigter (Referat Hiwis) über ihren Fortschritt bei der Beendigung der Tarifflucht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Hinzuziehen der Gewerkschaften und des Referats Hiwis bei Aktionen des Studentischen Sprecher*innenrats zu diesem Thema.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Unterstützung der Gewerkschaften und des Referats Hiwis bei Aktionen an der Universität.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Veranstaltung von Austauschtreffen zwischen den genannten Gruppen und dem Personalrat.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Was ist Tarifflucht?</strong><br>
„Tarifflucht meint ganz allgemein den Versuch eines Arbeitgebers, einen geltenden Tarifvertrag zu unterlaufen und dadurch Löhne unterhalb des Tariflohns zu zahlen. Auch wenn ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag, den er abgeschlossen hat, auf eine bestimmte Beschäftigtengruppe nicht anwendet, obwohl der Tarifvertrag für diese Beschäftigtengruppe Entgeltregelungen enthält, ist das Tarifflucht.“ (Quelle: <a href="https://tvstud.de/wir-stoppen-laendertarifflucht/">https://tvstud.de/wir-stoppen-laendertarifflucht/</a>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade der zweite Satz beschreibt die Problematik an der Universität sehr gut. Studierende, die angestellt werden, um in der Hochschulverwaltung zu arbeiten (z.B. in den Bibliotheken), werden oft nicht nach dem für sie gültigen Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Was sind die Folgen?</strong><br>
Diese Beschäftigten verdienen deutlich weniger Geld pro Stunde. Sie profitieren nicht von regelmäßigen Anhebungen des Stundenlohns, die nach dem Tarifvertrag festgeschrieben sind. Sie profitieren nicht von den festgeschriebenen Mindestvertragslaufzeiten, die ihnen Sicherheit für die Zukunft garantieren. Der tariflich geregelte Urlaubsanspruch sowie weitere tarifvertragliche Regelungen werden übergangen. Außerdem werden ihnen Mitbestimmungsrechte an der Universität vorenthalten, z.B. könnten sie als Angestellte im Geltungsbereich des TV-L Teil des Personalrats werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wie sind Arbeitsverhältnisse derzeitig geregelt?</strong><br>
Gerade werden studentische Beschäftigte, die Verwaltungstätigkeiten nachgehen, als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt. Somit werden ihre Arbeitsbedingungen nicht im TV-L geregelt, sondern fallen unter die sogenannte „Schuldrechtliche Vereinbarung“, die 2023 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Beschäftigten (vertreten durch ver.di und GEW) ausgehandelt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Schuldrechtliche Vereinbarung stellt zwar eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter dar (Mindestvertragslaufzeiten, höheres Gehalt), ist aber kein Tarifvertrag. Somit sind z.B. Verstöße gegen diese Schuldrechtliche Vereinbarung nicht individuell einklagbar!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Gruppe der studentischen Verwaltungsangestellten diesen Tarifvertrag vorzuenthalten, bedeutet, ihnen Geld, Mitbestimmung und soziale Vereinbarungen zu verweigern. Gleichzeitig baut die Universität somit Hürden auf, um gegen Arbeitsrechtsbrüche vorzugehen. Das ist ein Skandal und darf an einer Universität, die von sich den Anspruch hat, „exzellent“ zu sein, niemals geduldet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Kolleg*innen endlich das bekommen, was ihnen zusteht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 04 Mar 2025 13:48:45 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>