Die Referate der Studierendenvertretung stellen eine fachlich-spezialisierte Entlastung des SSR dar. Vor diesem Hintergrund scheint es dem SSR (wie dieser in der Sitzung vom 11.03.2025 feststellte) wenig sinnvoll, im Rahmen dieses Antrags die Federführung des Referats an den SSR zu übertragen. Dies wäre der Sache nicht zuträglich, da in einem Referat bedeutend höhere spezialisierte Kapazitäten vorhanden sind als im SSR.
Der SSR hält es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, dass das Referat mit Unterstützung des SSR (basierend auf dem Auftrag aus diesem und weiteren Beschlüssen des StuPa) entsprechende Forderungen angeht, ähnlich wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall war und auch zum Beispiel beim Referat Queer:feminismus gelebt wird.
Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Änderungsantrag darauf ab, bei Einhaltung derselben zugrunde gelegten Zielsetzung eine in der stuv effektiver erfüllbare Zuständigkeit zu verdeutlichen.