A1: Tarifflucht an der Universität stoppen!
Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 12.03.25 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Linke Liste |
Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(04.03.2025) |
Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 12.03.25 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Linke Liste |
Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(04.03.2025) Version 2 |
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Der Studentische Sprecher*innenrat setzt sich gemeinsam mit dem Referat für die
Angelegenheiten studentischer Beschäftigter (Referat Hiwis) aktiv für die
Beendigung der Tarifflucht bei studentischen Beschäftigten an unserer Hochschule
ein. Hierfür macht sich die Studierendenvertretung sowohl uniintern gegen
Tarifflucht stark, z.B. über den Personalrat, und kooperiert mit den
Gewerkschaften ver.di und GEW.
Diese Kooperation beinhaltet:
Die Studierendenvertretung legt Wert darauf, dass die höheren Mittel zur Deckung der gestiegenen Löhne studentischer Beschäftigter nicht zu Lasten von Studium, Lehre und Studienbedingungen gehen. Der Studentische Sprecher*innenrat setzt sich vor der Universitätsleitung und den Dekan*innen dafür ein, die notwendigen Mittel durch Umverteilung aus anderen Bereichen zu gewinnen. Die Studierendenvertretung wird Verschlechterungen in Studium, Lehre und Studienbedingungen nicht hinnehmen.
Was ist Tarifflucht?
„Tarifflucht meint ganz allgemein den Versuch eines Arbeitgebers, einen geltenden Tarifvertrag zu unterlaufen und dadurch Löhne unterhalb des Tariflohns zu zahlen. Auch wenn ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag, den er abgeschlossen hat, auf eine bestimmte Beschäftigtengruppe nicht anwendet, obwohl der Tarifvertrag für diese Beschäftigtengruppe Entgeltregelungen enthält, ist das Tarifflucht.“ (Quelle: https://tvstud.de/wir-stoppen-laendertarifflucht/)
Gerade der zweite Satz beschreibt die Problematik an der Universität sehr gut. Studierende, die angestellt werden, um in der Hochschulverwaltung zu arbeiten (z.B. in den Bibliotheken), werden oft nicht nach dem für sie gültigen Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingestellt.
Was sind die Folgen?
Diese Beschäftigten verdienen deutlich weniger Geld pro Stunde. Sie profitieren nicht von regelmäßigen Anhebungen des Stundenlohns, die nach dem Tarifvertrag festgeschrieben sind. Sie profitieren nicht von den festgeschriebenen Mindestvertragslaufzeiten, die ihnen Sicherheit für die Zukunft garantieren. Der tariflich geregelte Urlaubsanspruch sowie weitere tarifvertragliche Regelungen werden übergangen. Außerdem werden ihnen Mitbestimmungsrechte an der Universität vorenthalten, z.B. könnten sie als Angestellte im Geltungsbereich des TV-L Teil des Personalrats werden.
Wie sind Arbeitsverhältnisse derzeitig geregelt?
Gerade werden studentische Beschäftigte, die Verwaltungstätigkeiten nachgehen, als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt. Somit werden ihre Arbeitsbedingungen nicht im TV-L geregelt, sondern fallen unter die sogenannte „Schuldrechtliche Vereinbarung“, die 2023 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Beschäftigten (vertreten durch ver.di und GEW) ausgehandelt wurde.
Die Schuldrechtliche Vereinbarung stellt zwar eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter dar (Mindestvertragslaufzeiten, höheres Gehalt), ist aber kein Tarifvertrag. Somit sind z.B. Verstöße gegen diese Schuldrechtliche Vereinbarung nicht individuell einklagbar!
Der Gruppe der studentischen Verwaltungsangestellten diesen Tarifvertrag vorzuenthalten, bedeutet, ihnen Geld, Mitbestimmung und soziale Vereinbarungen zu verweigern. Gleichzeitig baut die Universität somit Hürden auf, um gegen Arbeitsrechtsbrüche vorzugehen. Das ist ein Skandal und darf an einer Universität, die von sich den Anspruch hat, „exzellent“ zu sein, niemals geduldet werden.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Kolleg*innen endlich das bekommen, was ihnen zusteht.