Klausuren durch Lehraufträge oder Lehrbeauftragte sowie andere Arten von Klausuren, welche nicht "universitätsintern" geschrieben werden sollten als ganz normale Klausuren behandelt werden und nicht explizit davon ausgenommen werden.
Der Begriff "universitätsinterne Klausuren" ist in der MRVO des Bayerischen Freistaates nicht definiert und auch sonst in keinem Dokument der Universität Würzburg, es handelt sich hier anscheinend um eine einschränkende Wortneuschöpfung, welche unnötig ist.
Antrag: | Das Prüfungswesen einheitlich und fair gestalten |
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Antragsteller*in: | Marcus Tullius Cicero |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 19.05.2025, 10:43 |