Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 12.06.25 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Daniel Janke |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.06.2025, 15:57 |
A2: Wiederholungsmöglichkeit für bestandene Prüfungen einführen
Antragstext
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Das Studierendenparlament fordert die Einführung einer Möglichkeit bestandene
Prüfungen zur Notenverbesserung zu wiederholen. Die Studien- und Prüfungsordnung
für die Bachelor- und Master-Studiengänge (ASPO) an der Julius-Maximilians-
Universität Würzburg sowie die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung
für die Lehramtsstudiengänge (LASPO) an der Julius-Maximilians-Universität
Würzburg sollen entsprechend geändert werden.
An vielen anderen Hochschulen ist es bereits möglich bestandene Prüfungen zur
Notenverbesserung erneut ablegen zu können. Absolvent*innen der Universität
Würzburg werden damit im späteren Berufsleben benachteiligt, wenn Ihnen diese
Möglichkeit verwehrt wird.
Begründung
Das Thema bestanden Prüfungen erneut zur Notenverbesserung erneut ablegen zu können ist bei de rletzten Sitzung des Studierendenparlaments aufgekommen. Ich hatte in der Sitzung zugesagt zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag einzureichen. Dies habe ich mit diesem Antrag getan.
An anderen Hochschulen ist eine erneute Ablegung von Prüfungsleistungen bereits möglich. Absolvent*innen dieser Hochschulen haben daher aktuell im späteren Berufleben einen Vorteil gegenüber Absolvent*innen unserer Universität.
Im Bereich Lehramt und Rechtswissenschaften ist es bereits jetzt - unter bestimmten Umständen - möglich seine Note durch erneute Ablegung der Prüfung zu verbessern. Es gibt daher bereits heute Studierende der Universität Würzburg, die die Möglichkeit zur Notenverbesserung haben.
Die Ausgestaltung der Wiederholungsmöglichkeit ist sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise kann nur eine begrenzte Anzahl an Prüfungen wiederholt werden. Teilweise muss die Wiederholung zum nächsten möglichen Prüfungstermin unternommen werden. Die Wiederholung der Abschlussarbeit ist - soweit ersichtlich - immer ausgeschlossen.
Ob eine wie auch immer geartete Einschränkung der Widerholungsmöglichkeit vom Studierendenparlament gewollt ist, bleibt der Diskussion auf der Sitzung vorbehalten. Insofern freue ich mich über Änderungsanträge.