Redaktionelle Änderung
Antrag: | Prüfungswesen einheitlicher gestalten |
---|---|
Antragsteller*in: | Tobias Haase |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 31.07.2025, 20:40 |
Antrag: | Prüfungswesen einheitlicher gestalten |
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Antragsteller*in: | Tobias Haase |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 31.07.2025, 20:40 |
Klärung, welche Bestehensgrenze gegebenenfalls für Nachprüfungen gilt. Hier soll nicht der Durchschnitt der Erstschreibenden, sondern der Durchschnitt der allgemein Schreibenden gelten.
Das Studierendenparlament setzt sich für eine umfassende Reform des
Prüfungswesens ein. Dafür beschließt es, folgende Punkte für universitätsinterne
Prüfungsleistungen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg:
1. Flexible An- und Abmeldung zu Prüfungen: Alle Studierende sollen sich bis 48
Stunden vor der Prüfungsleistung ab und bis zu feststehenden Fristen im Semester
zu Prüfungen anmelden können.
2. Nachholtermine für alle Prüfungsleistungen, die keine Abschlussarbeiten sind:
Es sollen verpflichtend Nachholtermine für erkrankte und durchgefallene
Studierende im selben oder spätestens im folgenden Semester angeboten werden.
3. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären
Nachholterminen (siehe. Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben,
bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist
dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo
organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt
werden. Dies soll jedoch pro Person und pro Modul nur maximal zweimal in
Anspruch genommen werden dürfen. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum
erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das
bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin
unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die
nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser
Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.
4. Des Weiteren sollen binnen einer Woche nach der Notenbekannntgabe ein Termin
zur Einsichtnahme in die jeweilige Prüfung mitgeteilt werden.
5. Frühzeitige Bekanntgabe aller Prüfungstermine: Alle Prüfungstermine sollen
spätestens in der zweiten Semesterwoche vorläufig online (zentral für ein
Studienfach oder eine Fakultät) veröffentlicht werden, um Planungssicherheit zu
gewährleisten und Prüfungskollisionen zu vermeiden. Spätestens 8 Wochen vor dem
Prüfungstermin wird dieser ohne weitere Anmerkung gültig oder kann maximal um 2
Wochen nach vorne oder hinten gezogen werden. Verschobene Prüfungstermine sollen
zur Planungssicherheit der Studierenden mit einem Vorlauf von 8 Wochen bekannt
gegeben werde.
6. Zusammenlegung von Prüfungsleistungen: Prüfungsleistungen von ganzsemestrigen
Modulen, die im idealtypischen Studienverlaufsplan innerhalb eines Fachsemesters
gelistet sind, sollen nicht auf denselben Tag fallen, sofern diese nicht
aufgrund ihres geringen Umfangs in einem Prüfungstermin abgeleistet werden
können.
7. Umgang mit relativen Bestehensgrenzen: Relative Bestehensgrenzen sorgen bei
MC-Prüfungsformaten für mehr Fairness. Allerdings bedarf dies einer eindeutigen
Klärung, welche Bestehensgrenze gegebenenfalls für Nachprüfungen gilt. Hier soll
nicht der Durchschnitt der Erstschreibenden, sondern der Durchschnitt der
allgemein Schreibenden gelten.
8. Anonymisierte Prüfungen: Das Studierendenparlament schließt sich den
Beschlüssen („Anonym & fair: Für Transparente und diskriminierungsfreie
Prüfungsausschüsse“ und „Für faire Prüfungen: Hochschulweite Anonymisierung von
Prüfungsleistungen“) des Fachschaftenrats an, und setzte sich hiermit für faire
und anonyme Prüfungen ein.
Mit diesem Beschluss wird der SSR damit beauftragt diesen Antrag gegenüber der
Universitätsleitung zu vertreten. Der Beschluss soll insbesondere auch an die
Dekan*innen aller Fakultäten gesendet werden
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