Antrag: | Prüfungswesen einheitlicher gestalten |
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Antragsteller*in: | Studis für Studis |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.08.2025, 21:46 |
Ä3 zu A3: Prüfungswesen einheitlicher gestalten
Antragstext
Von Zeile 48 bis 59 löschen:
7. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären Nachholterminen (siehe. Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben, bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt werden. Dies soll jedoch pro Person und pro Modul nur maximal zweimal in Anspruch genommen werden dürfen. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.
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7. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären Nachholterminen (siehe. Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben, bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt werden. Dies soll jedoch pro Person und pro Modul nur maximal zweimal in Anspruch genommen werden dürfen. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.