Änderungen von A3 zu A3
Ursprüngliche Version: | A3 (Version 3) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 01.08.2025, 14:09 |
Neue Version: | A3 (Version 4) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 05.08.2025, 21:20 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 33:
Das Studierendenparlament setzt sich für eine umfassende Reform des Prüfungswesens ein. Hierbei geht es zum einen um Prüfungsorganisation und zum anderen um Neuerungen der allgemeinen Prüfungsordnung. Dafür beschließt es, folgende Punkte für universitätsinterne Prüfungsleistungen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg:
1. Anonymisierte Prüfungen: Das Studierendenparlament schließt sich den Beschlüssen („Anonym & fair: Für Transparente und diskriminierungsfreie Prüfungsausschüsse“ und „Für faire Prüfungen: Hochschulweite Anonymisierung von Prüfungsleistungen“) des Fachschaftenrats an, und setzte sich hiermit für faire und anonyme Prüfungen ein. Als sofortige Übergangsmaßnahme soll bei schriftlichen Prüfungen als einzige persönliche Information die Matrikelnummer der schreibenden Person abgefragt werden dürfen. Sobald eine technische Lösung zur vollständigen Anonymisierung zur Verfügung steht, soll auch das nicht mehr möglich sein.
12. FlexibleVerbesserte An- und Abmeldung zu Prüfungen: Alle Studierende sollen sich bis 48 Stunden vor der Prüfungsleistung ab und bis zu im Voraus klar feststehenden und veröffentlichten Fristen im Semester zu Prüfungen anmelden können.
2. Nachholtermine für alle Prüfungsleistungen, die keine Abschlussarbeiten sind: Es sollen verpflichtend Nachholtermine für erkrankte und durchgefallene Studierende im selben oder spätestens im folgenden Semester angeboten werden.
3. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären Nachholterminen (siehe. Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben, bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt werden. Dies soll jedoch pro Person und pro Modul nur maximal zweimal in Anspruch genommen werden dürfen. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.
4. Des Weiteren sollen binnen einer Woche nach der Notenbekannntgabe ein Termin zur Einsichtnahme in die jeweilige Prüfung mitgeteilt werden.
5. Frühzeitige Bekanntgabe aller Prüfungstermine: Alle Prüfungstermine sollen spätestens in der zweiten Semesterwoche vorläufig online (zentral für ein Studienfach oder eine Fakultät) veröffentlicht werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten und Prüfungskollisionen zu vermeiden. Spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin wird dieser ohne weitere Anmerkung gültig oder kann maximal um 2 Wochen nach vorne oder hinten gezogen werden. Verschobene Prüfungstermine sollen zur Planungssicherheit der Studierenden mit einem Vorlauf von 8 Wochen bekannt gegeben werde.
3. Frühzeitige Bekanntgabe aller Prüfungstermine: Alle Prüfungstermine sollen spätestens in der zweiten Semesterwoche vorläufig online (zentral für ein Studienfach oder eine Fakultät) veröffentlicht werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten und Prüfungskollisionen zu vermeiden. Dies ist auch im Sinne der Studienqualität. Spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin wird dieser ohne weitere Anmerkung gültig oder kann maximal um 2 Wochen nach vorne oder hinten gezogen werden. Verschobene Prüfungstermine sollen zur Planungssicherheit der Studierenden mit einem Vorlauf von 8 Wochen bekannt gegeben werden. Des Weiteren soll binnen einer Woche nach der Notenbekannntgabe ein Termin zur Einsichtnahme in die jeweilige Prüfung mitgeteilt werden.
4. Nachholtermine für alle Prüfungsleistungen, die keine Abschlussarbeiten sind:
Es sollen verpflichtende Nachholtermine für erkrankte und durchgefallene Studierende im selben oder spätestens im folgenden Semester angeboten werden.
Sinnvolle Lösung wären z. B. zwei Prüfungsphasen in einem Semester: Eine direkt nach der Vorlesungszeit, eine zweite kurz vor Beginn des nächsten Semesters (Für alle die nicht bestanden haben und als alternativer Nachholtermin anderer Jahrgänge).
65. Keine Zusammenlegung von Prüfungsleistungen: Prüfungsleistungen von ganzsemestrigen Modulen, die im idealtypischen Studienverlaufsplan innerhalb eines Fachsemesters
Von Zeile 37 bis 49:
76. Umgang mit relativen Bestehensgrenzen: Relative Bestehensgrenzen sorgen bei MCMultiple-Choice-Prüfungsformaten für mehr Fairness. Allerdings bedarf dieses einer eindeutigen Klärung, welche Bestehensgrenze gegebenenfalls für Nachprüfungen gilt. Hier soll nicht der Durchschnitt der Erstschreibenden, sondern derdie Möglichkeit gegeben sein, auch den Durchschnitt der allgemein Schreibenden geltenaller teilnehmenden Prüflinge des jeweiligen Semesters geltend zu machen, falls dieser die relative Bestehensgrenze nach unten anpassen würde.
8. Anonymisierte Prüfungen: Das Studierendenparlament schließt sich den Beschlüssen („Anonym & fair: Für Transparente und diskriminierungsfreie Prüfungsausschüsse“ und „Für faire Prüfungen: Hochschulweite Anonymisierung von Prüfungsleistungen“) des Fachschaftenrats an, und setzte sich hiermit für faire und anonyme Prüfungen ein.
7. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären Nachholterminen (siehe. Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben, bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt werden. Dies soll jedoch pro Person und pro Modul nur maximal zweimal in Anspruch genommen werden dürfen. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.
Mit diesem Beschluss wird derDer SSR wird damit beauftragt diesen AntragBeschluss gegenüber der Universitätsleitung zu vertreten. Dabei sei hervorzuheben, dass einige Punkte zum Thema Prüfungsorganisation die Dozierenden entlasten und deren Prüfungsplanung vereinfacht.
Universitätsleitung zu vertreten. Der Beschluss soll insbesondere auch an die Dekan*innen und Studiendekan*innen aller Fakultäten gesendet werden.