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            <title>Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 12.08.2026 [NACHHOLSITZUNG]: Anträge</title>
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                <title>Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 12.08.2026 [NACHHOLSITZUNG]: Anträge</title>
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                        <title>A1: Speisenangebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung</title>
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                        <author>Grüne Hochschulgruppe (GHG) (dort beschlossen am: 25.07.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit Tieren unter Berücksichtigung nachhaltiger sozialer Effekte und beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung soll das Angebot an Speisen und Getränken jeweils zu mindestens zwei Dritteln aus vegetarischen und veganen Optionen bestehen. Sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen, soll das Angebot sogar vollständig aus veganen/ vegetarischen Optionen bestehen. Insbesondere betroffen sind Veranstaltungen, die durch das Studierendenparlament, dessen Ausschüsse, dem Studentischen Sprecher*innenrat oder durch Referate der Studierendenvertretung organisiert, finanziert, maßgeblich unterstützt oder an Externe in Auftrag gegeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan und mindestens 30 Prozent günstiger als das günstigste nichtvegetarische Gericht. Ist der Herstellungspreis des günstigsten nichtvegetarischen Gerichts niedriger als der des veganen Gerichts, ist der Verkaufspreis des nichtvegetarischen Gerichts entsprechend anzuheben, um den Preisabstand von 30 Prozent sicherzustellen. Nummer 1 Satz 2 gilt entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und Fischprodukte) wird gesondert und besonders deutlich gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bei der Zusammenstellung des Angebots werden darüber hinaus, soweit praktikabel, Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiös und kulturell begründete Essgewohnheiten der Studierendenschaft berücksichtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• 6. Das Studierendenparlament empfiehlt dem Fachschaftenrat, den Fachschaftsvertretungen und den Fachschaftsinitiativen, für ihre Veranstaltungen ähnliche Regelungen festzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Desweiteren muss jede Essensschicht bei Veranstaltungen der stuv, welche eine Zubereitung von Fleischgerichten und vegetarischen Gerichten beeinhaltet, klar gekennzeichnet sein als solche.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 19:38:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Speisenangebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/motion/610</link>
                        <author>Grüne Hochschulgruppe (GHG) (dort beschlossen am: 25.07.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit Tieren unter Berücksichtigung nachhaltiger sozialer Effekte und beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung soll das Angebot an Speisen und Getränken, soweit möglich und praktisch umsetzbar, zu mindestens Zweidritteln aus vegetarischen und veganen Optionen bestehen. Insbesondere betroffen sind Veranstaltungen, die durch das Studierendenparlament, dessen Ausschüsse, dem Studentischen Sprecher*innenrat oder durch Referate der Studierendenvertretung organisiert, finanziert, maßgeblich unterstützt oder an Externe in Auftrag gegeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan und mindestens 30 Prozent günstiger als das günstigste nichtvegetarische Gericht. Ist der Herstellungspreis des günstigsten nichtvegetarischen Gerichts niedriger als der des veganen Gerichts, ist der Verkaufspreis des nichtvegetarischen Gerichts entsprechend anzuheben, um den Preisabstand von 30 Prozent sicherzustellen. Nummer 1 Satz 2 gilt entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und Fischprodukte) wird gesondert und besonders deutlich gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bei der Zusammenstellung des Angebots werden darüber hinaus, soweit praktikabel, Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiös und kulturell begründete Essgewohnheiten der Studierendenschaft berücksichtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• 6. Das Studierendenparlament empfiehlt dem Fachschaftenrat, den Fachschaftsvertretungen und den Fachschaftsinitiativen, für ihre Veranstaltungen ähnliche Regelungen festzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Desweiteren muss jede Essensschicht bei Veranstaltungen der stuv, welche eine Zubereitung von Fleischgerichten und vegetarischen Gerichten beeinhaltet, klar gekennzeichnet sein als solche.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 19:32:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Speisenangebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/motion/609</link>
                        <author>Grüne Hochschulgruppe (GHG) (dort beschlossen am: 25.07.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit Tieren unter Berücksichtigung nachhaltiger sozialer Effekte und beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung soll das Angebot an Speisen und Getränken, soweit möglich und praktisch umsetzbar, zu mindestens Zweidritteln aus vegetarischen und veganen Optionen bestehen. Bei verbindlichen Cateringvorgaben, Kooperationen mit externen Partner*innen oder anderen besonderen Umständen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Insbesondere betroffen sind Veranstaltungen, die durch das Studierendenparlament, dessen Ausschüsse, dem Studentischen Sprecher*innenrat oder durch Referate der Studierendenvertretung organisiert, finanziert, maßgeblich unterstützt oder an Externe in Auftrag gegeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan und mindestens 30 Prozent günstiger als das günstigste nichtvegetarische Gericht. Ist der Herstellungspreis des günstigsten nichtvegetarischen Gerichts niedriger als der des veganen Gerichts, ist der Verkaufspreis des nichtvegetarischen Gerichts entsprechend anzuheben, um den Preisabstand von 30 Prozent sicherzustellen. Nummer 1 Satz 2 gilt entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und Fischprodukte) wird gesondert und besonders deutlich gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bei der Zusammenstellung des Angebots werden darüber hinaus, soweit praktikabel, Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiös und kulturell begründete Essgewohnheiten der Studierendenschaft berücksichtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• 6. Das Studierendenparlament empfiehlt dem Fachschaftenrat, den Fachschaftsvertretungen und den Fachschaftsinitiativen, für ihre Veranstaltungen ähnliche Regelungen festzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Desweiteren muss jede Essensschicht bei Veranstaltungen der stuv, welche eine Zubereitung von Fleischgerichten und vegetarischen Gerichten beeinhaltet, klar gekennzeichnet sein als solche.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 19:30:13 +0200</pubDate>
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                        <title>A1: Speisenangebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/motion/608</link>
                        <author>Grüne Hochschulgruppe (GHG) (dort beschlossen am: 25.07.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit Tieren unter Berücksichtigung nachhaltiger sozialer Effekte und beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung soll das Angebot an Speisen und Getränken, soweit möglich und praktisch umsetzbar, zu mindestens Zweidritteln aus vegetarischen und veganen Optionen bestehen. Bei verbindlichen Cateringvorgaben, Kooperationen mit externen Partner*innen oder anderen besonderen Umständen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Insbesondere betroffen sind Veranstaltungen, die durch das Studierendenparlament, dessen Ausschüsse, dem Studentischen Sprecher*innenrat oder durch Referate der Studierendenvertretung organisiert, finanziert, maßgeblich unterstützt oder an Externe in Auftrag gegeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan und mindestens 30 Prozent günstiger als das günstigste nichtvegetarische Gericht. Ist der Herstellungspreis des günstigsten nichtvegetarischen Gerichts niedriger als der des veganen Gerichts, ist der Verkaufspreis des nichtvegetarischen Gerichts entsprechend anzuheben, um den Preisabstand von 30 Prozent sicherzustellen. Nummer 1 Satz 2 gilt entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und Fischprodukte) wird gesondert und besonders deutlich gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bei der Zusammenstellung des Angebots werden darüber hinaus, soweit praktikabel, Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiös und kulturell begründete Essgewohnheiten der Studierendenschaft berücksichtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• 6. Das Studierendenparlament empfiehlt dem Fachschaftenrat, den Fachschaftsvertretungen und den Fachschaftsinitiativen, für ihre Veranstaltungen ähnliche Regelungen festzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 19:27:41 +0200</pubDate>
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                        <title>A1: Speisenangebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/motion/607</link>
                        <author>Grüne Hochschulgruppe (GHG) (dort beschlossen am: 25.07.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung für ein nachhaltiges, sozial gerechtes und für alle Studierenden zugängliches Verpflegungsangebot und beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei eigenen Veranstaltungen der Studierendenvertretung (StuPa, SSR, Referate, Ausschüsse sowie nach Möglichkeit von allen der genannten beauftragte oder finanzierte Veranstaltungen) besteht das Speisenangebot überwiegend aus vegetarischen und veganen Optionen. Mindestens ein vollwertiges veganes Gericht ist stets Teil des Angebots.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan. Einnahmen aus dem Verkauf von Fleisch- und Fischgerichten dürfen zur Subventionierung vegetarischer und insbesondere veganer Gerichte eingesetzt werden, um Differenzen im Wareneinsatz auszugleichen; Fleisch- und Fischgerichte können hierfür entsprechend höher bepreist werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Alle Angebote werden klar und leicht erkennbar (barrierearm) als vegane, vegetarische oder fleisch- bzw. fischhaltige Gerichte gekennzeichnet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bei der Zusammenstellung des Angebots werden, soweit praktikabel, unterschiedliche Ernährungsweisen, Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiös oder kulturell begründete Essgewohnheiten der Studierendenschaft berücksichtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dem Fachschaftenrat und den Fachschaften wird empfohlen, ähnliche Regelungen für ihre Fachschaftsveranstaltungen zu etablieren. Der Studentische Sprecher*innenrat sowie das Referat Veranstaltungen und Kultur stellen weiterhin den Fachschaften und weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung, insbesondere Vorlagen zur Kennzeichnung sowie Kalkulationshilfen zur Preisgestaltung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Bestehende und künftige Kooperationen mit externen Catering-Dienstleistern, Veranstalter*innen und Partner*innen bleiben unverändert möglich; die Grundsätze der Nrn. 1 bis 3 sind bei der Vertragsgestaltung anzustreben.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 19:14:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Veggie-Angebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/motion/606</link>
                        <author>Grüne Hochschulgruppe (GHG) (dort beschlossen am: 25.07.2026)</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/motion/606</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit Tieren und beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung wird das Angebot an Speisen und Getränken, soweit möglich und praktisch umsetzbar, ausschließlich auf vegetarische und vegane Optionen beschränkt. Insbesondere betroffen sind Veranstaltungen, die durch das Studierendenparlament, dessen Ausschüse, den Studentischen Sprecher*innenrat oder durch Referate der Studierendenvertretung organisiert, finanziert, maßgeblich unterstützt oder an Externe in Auftrag gegeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Studierendenparlament empfiehlt dem Fachschaftenrat, den Fachschaftsvertretungen und den Fachschaftsinitiativen, für ihre Veranstaltungen ähnliche Regelungen festzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar gekennzeichnet. Ist eine ausschließlich vegetarisch-vegane Verpflegung im Einzelfall aufgrund verbindlicher Cateringvorgaben, Kooperationen mit externen Partner*innen oder anderen besonderen Umständen nicht umsetzbar, ist das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und Fischprodukte) gesondert und besonders deutlich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 18:40:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Einrichtung eines Verleihs von Powerstations in der Zentralbibliothek zur Nutzung an Lernarbeitsplätzen ohne Stromversorgung</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/Einrichtung-eines-Verleihs-von-Powerstations-in-der-Zentralbibliothek-11643</link>
                        <author>Yannik Bauer</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/Einrichtung-eines-Verleihs-von-Powerstations-in-der-Zentralbibliothek-11643</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein erheblicher Teil der Lernarbeitsplätze in der Zentralbibliothek verfügt über keine Stromversorgung. Das Studierendenparlament hält es für geboten, hier eine kurzfristig umsetzbare Übergangslösung zu schaffen, die von der baulichen Situation unabhängig ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beauftragt daher die Mitglieder der zuständigen Studienzuschusskommission für die Universitätsbibliothek, sich für die Nutzung von Studienzuschussmitteln zur Anschaffung von Powerstations für den Verleih an Studierende für die Dauer der Nutzung eines Lernarbeitsplatzes einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht alle Studis haben nagelneue Laptops oder Tablets mit langer Batterielaufzeit oder guter Akkugesundheit. Die Bestromung aller (oder zumindest der meisten) Lernarbeitsplätze ist laut mehrfach wiederholten Aussagen von Universitätsleitung und Leitung der Universitätsbibliothek mit der vorhandenen Infrastruktur kurz- und mittelfristig nicht möglich, sondern müsste auf eine Generalsanierung der UB warten (die wir ja, wie wir jetzt wissen, so schnell nicht sehen werden).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit Powerstations könnte das Problem zumindest eine Weile lang überbrückt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie die Ausgestaltung dann (ob Reservierung, ob gegen Pfand / Studiausweis o. ä.) aussieht, liegt denke ich nicht in unserer Kompetenz. Da wird sich die UB dann schon was gangbares einfallen lassen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Aug 2026 16:39:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Nutzung des Mensateria-Gebäudes am Campus Hubland Nord zur Einrichtung von Lernarbeitsplätzen</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/Nutzung-des-Mensateria-Gebaudes-am-Campus-Hubland-Nord-zur-Einrichtung-49329</link>
                        <author>Studentischer Sprecher*innenrat (dort beschlossen am: 04.08.2026)</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/Nutzung-des-Mensateria-Gebaudes-am-Campus-Hubland-Nord-zur-Einrichtung-49329</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Mensateria-Gebäude am Campus Hubland Nord soll in Zukunft primär als Lern- und Arbeitsort genutzt werden. Hierzu sollen im Obergeschoss Lernarbeitsplätze eingerichtet werden, die langfristig jeweils mit einem Stromanschluss ausgestattet werden sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat wird damit beauftragt, dieses Ziel vor der Universitätsleitung zu vertreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgrund der aktuellen Knappheit an Lernarbeitsplätzen und der anstehenden Sanierung der Teilbibliothek AGR suchen wir nach Optionen, sowohl kurz- als auch langfristig Ausweichmöglichkeiten zu schaffen. Das Studierendenwerk hat uns bereits mitgeteilt, den durch die Schließung der Mensateria freigewordenen Platz hierfür nutzen zu können. Dabei würde zunächst nur der Raum ohne Steckdosen zur Verfügung stehen. Im letzten Treffen mit der Universitätsleitung wurden wir gebeten, uns über ein langfristiges Ziel für das Gebäude Gedanken zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Antragstext ist ein erster Entwurf, falls wir uns für die Nutzung als Gebäude für Lernarbeitsplätze und gegen eine Wiederaufnahme des Mensabetriebs entscheiden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Aug 2026 16:29:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Platzierung von ersten Wasserspendern in Universitätsgebäuden</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/Platzierung-von-ersten-Wasserspendern-in-Universitatsgebauden-49850</link>
                        <author>Studentischer Sprecher*innenrat (dort beschlossen am: 04.08.2026)</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/Platzierung-von-ersten-Wasserspendern-in-Universitatsgebauden-49850</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament begrüßt die zwischen dem Studentischen Sprecher*innenrat (SSR) und der Universitätsleitung getroffene Vereinbarung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>noch im Jahr 2026 ein Pilotprojekt für einen Wasserspender im Gebäude Z6 zu realisieren sowie</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>für das Haushaltsjahr 2027 eine Summe von 100.000 Euro zur Errichtung von zehn weiteren Wasserspendern vorzusehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Verstetigung bzw. Errichtung der in (2.) genannten Wasserspender schlägt das Studierendenparlament vor, mögliche Standorte nach folgender Priorisierung zu prüfen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Verstetigung des vorhandenen Wasserspenders in der Zentralbibliothek (Gebäude Z4), Campus Hubland Süd</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Neuerrichtung in der &quot;Alten Universität&quot;, Domerschulstraße</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Neuerrichtung im Gebäude der Philosophischen Fakultät (Gebäude PH1), Campus Hubland Süd</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Neuerrichtung in der &quot;Neuen Universität&quot;, Sanderring</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Neuerrichtung im &quot;Bibliotheks- und Seminarzentrum&quot; (Gebäude 64), Campus Hubland Nord</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Neuerrichtung im &quot;Naturwissenschaftlichen Hörsaalbau&quot;, Campus Hubland Süd</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Neuerrichtung im Neubau des Gebäudes &quot;Wittelsbacherplatz&quot;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Neuerrichtung im Mensagebäude (Gebäude Z3), Campus Hubland Süd</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Neuerrichtung am Campus Röntgenring</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Neuerrichtung im Sportzentrum (Gebäude S1), Campus Hubland Süd</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat wird damit beauftragt, die obenstehende Liste wunschgemäß an die Universitätsleitung weiterzuleiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für den Fall, dass eine Realisierung in einem der oben genannten Gebäude nicht möglich ist, wird der Studentische Sprecher*innenrat beauftragt, folgende Standorte nachrückend an die Universitätsleitung zu kommunizieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Verstetigung oder Neuerrichtung im Biozentrum (Gebäude B1), Campus Hubland Süd</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Gespräch zwischen SSR und Universitätsleitung wurde die in den ersten Absätzen des Antrags zu lesende Vereinbarung getroffen. Herr Dr. Klug bat explizit darum, unsere Wünsche als Studierende, was die Standorte der Wasserspender angeht, zu kommunizieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Feel free, in der StuPa-Sitzung noch einmal über Reihenfolge und Gebäude zu diskutieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Bei Änderungsanträgen bitte nach Möglichkeit immer nur einzelne Gebäude austauschen/verschieben, damit in der Sitzung kein riesen Chaos entsteht. Hilft uns allen — Danke :)</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Aug 2026 16:26:24 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Umwidmung zweier SSR-Ressorts ab der Amtszeit 2026/27: Campusleben &amp; Studienbedingungen</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/Umwidmung-zweier-SSR-Ressorts-ab-der-Amtszeit-2026-27-Campusleben-S-19642</link>
                        <author>Franziska Beisler</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/Umwidmung-zweier-SSR-Ressorts-ab-der-Amtszeit-2026-27-Campusleben-S-19642</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemäß § 33 Abs. 3 der Grundordnung beschließt das Studierendenparlament die folgende Umwidmung von Ressorts im Studentischen Sprecher*innenrat (SSR) mit Wirkung zum 01.10.2026:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>„Innenpolitik“</strong> in <strong>„Studienbedingungen“</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>„Veranstaltungen“</strong> in <strong>„Campusleben“</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Neuausrichtung dieser Ressortbezeichnungen betont das Studierendenparlament die Bedeutung verschiedener Facetten des Studierendenlebens für die Exekutive unserer Studierendenvertretung, explizit in den Bereichen Lehre und Campus als Lebens- und Lernort.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bessere Abdeckung der Dinge, die Studierende beschäftigen, durch breiter gefasste Ressorts, die näher am Studienalltag sind. Networking innerhalb der stuv (Referate, Fachschaften) durch den SSR wird dadurch auf alle SSR-Mitglieder aufgeteilt, was die Kommunikationsbasis und das Zusammenarbeiten in der stuv generell stärken soll. Veranstaltungen (als Subkategorie vom Campusleben) würden primär in Zusammenarbeit mit dem Referat Veranstaltungen organisiert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Aug 2026 13:51:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B1: Florian Grether</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/florian-grether-5175</link>
                        <author>Florian Grether</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/florian-grether-5175</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><img src="/web/stupa-2026-07-30/florian-grether-5175/viewimage?sectionId=451" alt="Foto (freiwillig!)"><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich bin für die kommende Legistalturperiode 2026/27 zum StuPa-Vorsitzenden gewählt worden und sehe die Beteiligung an diesem Ausschuss als wichtigen Weg an, mich vertiefter mit den hochschulpolitischen Verfahrensregeln auseinanderzusetzen und zur Weiterentwicklung dieser beizutragen, sodass ich das Amt ab Oktober bestmöglich ausüben kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu mir: Ich studiere im Master Translational Neuroscience und habe bereits im Rahmen meiner Teilnahme in der Model United Nations Delegation unserer Uni Erfahrung mit parlamentarischen Geschäftsordnungen der Gremien der Vereinten Nationen gesammelt, in denen ich dann ein Land vertrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem leite ich im November selbst ein Gremium bei einer MUN-Konferenz und entwickle dafür eine thematisch passende Geschäftsordnung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Jul 2026 13:13:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Veggie-Angebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/motion/599</link>
                        <author>Grüne Hochschulgruppe (GHG) (dort beschlossen am: 25.07.2026)</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa-2026-07-30/motion/599</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit Tieren und beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei eigenen Veranstaltungen der Studierendenvertretung (StuPa, SSR, Referate, Ausschüsse, Fachschaften sowie von allen der genannten beauftragte oder finanzierte Veranstaltungen) wird das Angebot an Speisen und Getränken, soweit möglich und praktisch umsetzbar, ausschließlich auf vegetarische und vegane Optionen beschränkt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar gekennzeichnet. Ist eine ausschließlich vegetarisch-vegane Verpflegung im Einzelfall aufgrund verbindlicher Cateringvorgaben, Kooperationen mit externen Partner*innen oder anderen besonderen Umständen nicht umsetzbar, ist das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und Fischprodukte) gesondert und besonders deutlich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Jul 2026 18:13:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>