Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 12.08.2026, 18:40 |
| Neue Version: | A1 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 12.08.2026, 19:14 |
Titel
Von:
Veggie-Angebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung
Zu:
Speisenangebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung
Veggie-Angebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung
Zu:
Speisenangebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung
Antragstext
Von Zeile 1 bis 26:
Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit Tierenfür ein nachhaltiges, sozial gerechtes und für alle Studierenden zugängliches Verpflegungsangebot und beschließt:
- Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung wird das Angebot an Speisen und Getränken, soweit möglich und praktisch umsetzbar, ausschließlich auf vegetarische und vegane Optionen beschränkt. Insbesondere betroffen sind Veranstaltungen, die durch das Studierendenparlament, dessen Ausschüse, den Studentischen Sprecher*innenrat oder durch Referate der Studierendenvertretung organisiert, finanziert, maßgeblich unterstützt oder an Externe in Auftrag gegeben werden.
- Bei eigenen Veranstaltungen der Studierendenvertretung (StuPa, SSR, Referate, Ausschüsse sowie nach Möglichkeit von allen der genannten beauftragte oder finanzierte Veranstaltungen) besteht das Speisenangebot überwiegend aus vegetarischen und veganen Optionen. Mindestens ein vollwertiges veganes Gericht ist stets Teil des Angebots.
- Das Studierendenparlament empfiehlt dem Fachschaftenrat, den Fachschaftsvertretungen und den Fachschaftsinitiativen, für ihre Veranstaltungen ähnliche Regelungen festzulegen.
- Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan. Einnahmen aus dem Verkauf von Fleisch- und Fischgerichten dürfen zur Subventionierung vegetarischer und insbesondere veganer Gerichte eingesetzt werden, um Differenzen im Wareneinsatz auszugleichen; Fleisch- und Fischgerichte können hierfür entsprechend höher bepreist werden.
- Alle Angebote werden klar und leicht erkennbar (barrierearm) als vegane, vegetarische oder fleisch- bzw. fischhaltige Gerichte gekennzeichnet.
- Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar gekennzeichnet. Ist eine ausschließlich vegetarisch-vegane Verpflegung im Einzelfall aufgrund verbindlicher Cateringvorgaben, Kooperationen mit externen Partner*innen oder anderen besonderen Umständen nicht umsetzbar, ist das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und Fischprodukte) gesondert und besonders deutlich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.
- Bei der Zusammenstellung des Angebots werden, soweit praktikabel, unterschiedliche Ernährungsweisen, Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiös oder kulturell begründete Essgewohnheiten der Studierendenschaft berücksichtigt.
- Dem Fachschaftenrat und den Fachschaften wird empfohlen, ähnliche Regelungen für ihre Fachschaftsveranstaltungen zu etablieren. Der Studentische Sprecher*innenrat
(SSR) und seine Referate werden beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftigersowie das Referat Veranstaltungenverbindlich umzusetzenund Kultur stellen weiterhin den Fachschaftensowieund weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügungzu stellen, insbesondere Vorlagen zur Kennzeichnung sowie Kalkulationshilfen zur Preisgestaltung.
- Bestehende und künftige Kooperationen mit externen Catering-Dienstleistern, Veranstalter*innen und Partner*innen bleiben unverändert möglich; die Grundsätze der Nrn. 1 bis 3 sind bei der Vertragsgestaltung anzustreben.
