Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments am 01.10.2024 (Sitzung vom 23.09.) |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | Studentischer Sprecher*innenrat (dort beschlossen am: 17.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.09.2024, 02:34 |
A3: Vorläufiger Haushaltsstopp der Studierendenvertretung
Antragstext
Das Studierendenparlament verhängt einen vorläufigen Haushaltsstopp. Alle
Anträge, die bis zum Beginn der SSR-Sitzung am 17.09.2024 eingereicht wurden,
fallen nicht unter diese Regelung. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation
sieht sich die Studierendenvertretung gezwungen, die Haushaltsausführung
entsprechend anzupassen. Der vorläufige Haushaltsstopp umfasst folgende
Maßnahmen:
1. Alle Ausgaben der Studierendenvertretung dürfen nur noch nach vorherigem
Beschluss des SSR und nach vorheriger Anmeldung getätigt werden.
2. Nicht beim SSR angekündigte Ausgaben werden erst nach dem Ende des
Haushaltsstopps beglichen. Etwaige Forderungen, die aus nicht abgesprochenen
Belastungen resultieren, müssen gegebenenfalls privat gedeckt werden.
3. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Aufwandsentschädigungen der
Studierendenvertretung, Reisekosten, Auslagen für das Klausurwochenende sowie
notwendige Verwaltungsausgaben, wie beispielsweise Telefonkosten.
4. In enger Zusammenarbeit mit den Referaten soll projektbezogen eine
Fortführung ihrer Projekte im Wintersemester sichergestellt werden. Der SSR
berichtet spezifisch über den Planungsstand dieser Projekte bei jeder Sitzung
des Studierendenparlaments.
5. Eine Unterstützung der finanziellen Notlage durch das Budget der Fachschaften
soll geprüft werden.
6. Der SSR ist dazu angehalten, das Studierendenparlament im zweiwöchigen
Abstand über den aktuellen Haushaltsstand zu informieren.
7. Das Ende des Haushaltsstopps wird durch einen Beschluss des
Studierendenparlaments festgestellt.
Die Studierendenvertretung arbeitet gemeinschaftlich an einer Lösung für die
finanzielle Notlage.
Begründung
Im Zuge der (sehr späten) Mittelzuweisung an die Studierendenvertretung erlebte der SSR gleich drei unerwartete Entwicklungen. Erstens fiel die Grundzuweisung niedriger aus als ursprünglich erwartet. Zweitens blieb der Mittelübertrag aus dem vergangenen Haushaltsjahr hinter den Berechnungen zurück. Drittens wurden der Studierendenvertretung Restschulden aus Veranstaltungen des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von über 12.000 Euro übertragen.
Zusätzlich führten geringere Einnahmen bei einigen Angeboten der Studierendenvertretung dazu, dass der Haushalt zum jetzigen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Finanzflüsse wird der SSR zur Sitzung des Studierendenparlaments vorbereiten.