| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 17.09.26 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.2 neue Anträge |
| Antragsteller*in: | CampusLINKE (dort beschlossen am: 14.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.09.2026, 15:56 |
A1: Fortführung und Preisgestaltung des Semestertickets
Antragstext
Das Studierendenparlament setzt folgenden Rahmen für die Verhandlungen zur
Weiterführung des Semestertickets mit dem Nahverkehr Mainfranken (NVM):
- Nachdem in der letzten Verhandlungsrunde bereits ein außergewöhnlich hoher
Preisanstieg hingenommen wurde, dessen Berechnungsgrundlage für das
Referat Mobilität mühsam erfragt werden musste und in Teilen überhaupt
nicht nachvollziehbar war, sind Erhöhungen der Kosten des Semestertickets,
die über die nachgewiesene Entwicklung der tariflichen Personalkosten und
der allgemeinen Kostenindizes hinausgehen, grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die vom NVM vorgeschlagene Übertragung der Verbundtarif-Anpassung von 4,8
Prozent auf das Semesterticket wird abgelehnt. Das Semesterticket stellt
im Gegensatz zu weiteren Verbundtickets ein Solidarticket mit garantierten
Einnahmen dar. In den Verhandlungen ist somit eine Preisstabilität
anzustreben. Zudem beträgt die durchschnittliche Kostensteigerung im ÖPNV
laut Bund und Ländern für 2026 nur 2,6 Prozent. Eine Anpassung des Preises
wird maximal in diesem Rahmen akzeptiert. Der NVM wird aufgefordert, die
Gewichtung des VDV-Warenkorbs, die tatsächliche Kostenentwicklung und die
Einnahmeaufteilung des Semestertickets offenzulegen und einander
gegenüberzustellen.
- Zusätzlich kann auch der vorgeschlagenen Neubepreisung des
Nachtbusangebots nicht zugestimmt werden. Insbesondere weist die
Studierendenvertretung die Erhebungen der WVV zur Nutzung des
Nachtbusangebots als nicht repräsentativ zurück. Als Berechnungsgrundlage
für die durchschnittliche Nutzung des Nachtbusangebots können nicht zwei
Wochenenden dienen; besonders nicht, wenn eines der Wochenenden in die
Faschingszeit fällt. Dass das Nachtbusangebot zum Wochenende und besonders
in der Faschingszeit stärker genutzt wird als unter der Woche, liegt auf
der Hand. Diese erneute außertarifliche Preiserhöhung basierend auf
fragwürdiger Datenlage ohne Gegenleistung - es sei an dieser Stelle erneut
auf die kurzfristige Preiserhöhung in der letzten Runde verwiesen, die
ebenfalls mit einer Neuberechnung der Nutzung des Angebots begründet wurde
- lässt Zweifel an der Belastbarkeit der Berechnungsgrundlage in den
Verhandlungen aufkommen.
- Falls für das Nachtbusangebot keine entsprechende Einigung gefunden werden
kann, strebt die Studierendenvertretung an, dass die Stadt einen größeren
Teil der Kosten übernimmt. Sollte auch das nicht gelingen, stellt die
Studierendenvertretung den Zuschuss für das Nachtbusangebot ein. Eine
Querfinanzierung durch den Kernpreis des Semestertickets ist
ausgeschlossen.
- Sollten Verhandlungen auf Augenhöhe auf Grundlage von transparent
erhobenen, repräsentativen und beidseitig akzeptierten Daten auch in
Zukunft nicht möglich sein, kann sich die Studierendenvertretung nicht für
die Fortführung des Semestertickets aussprechen.
Begründung
Zu den Nachtbussen: Grundsätzlich ist die Bereitstellung eines ÖPNV-Angebots Aufgabe von Stadt und Staat. Studierende können nicht auf Dauer dazu verpflichtet werden, eine Leistung vollständig zu subventionieren, die nicht nur Studierenden zugute kommt. Selbst wenn wir den Status quo weiter hinnehmen, erscheint die angekündigte Preisanpassung unverhältnismäßig, da die hierfür zu Grunde liegenden Zählungen an partyintensiven Wochenenden durchgeführt wurden. Außerdem wurde keine genaue Aufschlüsselung zu den Verhältnissen der Fahrgäste mitgeteilt.
Zu einer Preisanpassung allgemein: Fahrpreise im ÖPNV werden im Normalfall auf Grundlage standardisierter Modelle gebildet. In den Kostenindex der Verkehrsministerkonferenz für das D-Ticket fließen 55 Prozent als Personalkosten, 20 Prozent als Energiekosten und 25 Prozent als sonstige Kosten ein. Die Steigerung bei den Personalkosten nach TV-V ist durch die bevorstehende Tarifrunde noch offen, im Jahr 2026 waren es etwa 2,8 Prozent. Zur Einordnung: im TV-N beträgt sie für den kommenden Zeitraum bereinigt etwa 2,6 Prozent, bei Drittunternehmen sind es rund 3 Prozent. Die Kerninflation beträgt aktuell 2,4 Prozent. Im Energiebereich gab es einen temporären Anstieg als Folge globaler kriegerischer Auseinandersetzungen, dieser kann aber nicht als dauerhafter Kostenfaktor in den Preis aufgenommen werden. In letzter Zeit sind die Strompreise gesunken. Der Verbund hat die Preise aller Tickets mit Ausnahme des 365-Euro-Tickets, welches bis zum 31. Juli 2027 preisstabil bleibt, und des Deutschland-Tickets im Schnitt um 4,8 Prozent angehoben. Die durchschnittliche Kostensteigerung im ÖPNV laut Bund und Ländern beträgt 2026 allerdings nur 2,6 Prozent. Eine Erhöhung darüber hinaus ist somit nicht nachvollziehbar und muss ausführlich begründet werden.
