Änderungen von A9 zu A5-Versch
| Ursprüngliche Version: | A9 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 26.01.2026, 15:33 |
| Neue Version: | A5-Versch (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 30.01.2026, 00:29 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 14:
In Anbetracht der laufenden TVStud-Kampagne beschließt das Studierendenparlament (StuPa) Folgendes:
- Das Studierendenparlament bekräftigt seine Unterstützung der Tarifierung studentischer Beschäftigung im Rahmen von TVStud.
- Vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollen Studierende in Zukunft über ihre Rechte im Rahmen der jeweils geltenden schuldrechtlichen Vereinbarung/des geltenden Tarifvertrages aufgeklärt werden. Eine entsprechende Broschüre ist vom Referat HiWis zu erarbeiten und aktuell zu halten.
- Die Zentralverwaltung wird gebeten, in Kooperation mit dem Referat HiWis und den Fakultäten ein möglichst niedrigschwelliges Konzept zu erarbeiten, dass Studierenden ermöglicht, auf Antrag von der Mindestvertragslaufzeit und/oder der Mindeststundenzahl im Monat abzuweichen, falls dies ihr ausdrücklicher Wunsch ist. Dabei empfehlen wir, den jeweiligen Aufgabenbereich der studentischen Hilfskräfte zu berücksichtigen.
Im Rahmen der bevorstehenden, von der TVSTUD angestoßenen Änderungen an den Tarifverträgen der studentischen Beschäftigten, soll der Studentischer Sprecher*innenrat im Namen des Studierenparlaments vor dem Inkrafttreten besagter Änderungen mit der Zentralverwaltung der Universität einen flexiblen Lösungsansatz ausarbeiten und von einer standardmäßigen Sperrung für weitere Verträge an der Universität, in Höhe der Mindestvertragslaufzeit von 12 beziehungsweise zukünftig vermutlich 24 Monaten in den angebrochenen Kalenderjahren, absehen oder sich zumindest für eine sinnvolle Alternative einsetzten, welche die Interessen beider Seiten vertritt. Aus den unten aufgeführten Gründen sollen sich zukünftige Verträge hierbei vor allem an den angestrebten Vertragszeiträumen der einzelnen Studierenden orientieren. Es geht hierbei nicht um eine Abschaffung der Mindestvertragslaufzeit für Studierende, sondern die Möglichkeit auf Wunsch der Studierenden auch mehrere kurzzeitige Befristungen pro Jahr im Rahmen von Kursbetreuungen wahrnehmen zu können.
- Um eine studierendenfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, soll die von der Zentralverwaltung (ZV) standardmäßig verhängte Sperre für weitere Arbeitsverträge entfallen, welche bei Unterschreitung der Mindestvertragslaufzeit anfällt und bis zum Ende der regulär vorgesehenen Mindestvertragslaufzeit andauert.
Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) wird beauftragt, diesen Beschluss in Kooperation mit dem Referat HiWis gegenüber der Universitätsleitung und der Zentralverwaltung zu vertreten.
Die studentischen Vertreter*innen der Fachschaften werden gebeten, in ihren Fakultätsräten für Unterstützung insbesondere der Punkte 3. und 4. zu werben.
