| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 23.02.26 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Studis für Studis (dort beschlossen am: 21.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.02.2026, 11:39 |
IA1: Verlässliche Regelung und zentrale Kommunikation bei infrastrukturell bedingten Mobilitätseinschränkungen im Prüfungs- und Lehrbetrieb
Antragstext
Das Studierendenparlament (StuPa) beschließt, den Studentischen
Sprecher*innenrat (SSR) damit zu beauftragen, gegenüber der Universitätsleitung
das Anliegen zu vertreten, bei flächendeckendem oder erheblichem Entfall des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine zentrale, verbindliche und
unverzügliche Kommunikation an alle Studierenden sicherzustellen.
Der SSR wird beauftragt, sich gegenüber der Universitätsleitung dafür
einzusetzen, dass in solchen Fällen:
• zeitnah eine offizielle Stellungnahme an alle Studierenden per Rundmail
erfolgt,
• einheitliche und fakultätsübergreifende Regelungen für den Umgang mit
Prüfungen, Praktika und verpflichtenden Lehrveranstaltungen kommuniziert werden,
• Studierenden durch ein Nichterscheinen infolge eines großflächigen ÖPNV-
Ausfalls keine prüfungsrechtlichen Nachteile entstehen,
• Bonusleistungen oder Zulassungen nicht verfallen,
• keine negativen Auswirkungen auf Regelstudienzeit, BAföG, Höchststudiendauer
oder andere Fristen entstehen,
• eine zumutbare und möglichst zeitnahe Nachholmöglichkeit – grundsätzlich im
selben Semester – vorgesehen wird,
• eine dauerhaft veröffentlichte und transparente Handreichung zum Vorgehen in
solchen Fällen erarbeitet wird.
Darüber hinaus soll sich der SSR dafür einsetzen, dass von Studierenden in
diesen Situationen weder erhebliche finanzielle Mehrkosten noch unzumutbare
Belastungen (z. B. stundenlange Fußwege oder kostenintensive
Alternativbeförderung) erwartet werden.
Begründung des Initiativcharakters
Das vermehrte Auftreten von spontanen wetterbedingten Ausfällen und damit das klare Zeichen von der Uni, dass es keine Pläne gibt, wie mit solchen Situationen umzugehen ist. Die komplette Verantwortung wird auf Dozierende abgewälzt, die keine Ahnung haben welche Ausweichmöglichkeiten es für Prüfungsleistungen gibt, da das Prüfungsamt behauptet, es wäre unmöglich Termine zu verschieben oder zusätzliche Anzubieten um Mehrarbeit zu vermeiden.
Es am 19.02 (Donnerstag) kam es dazu, dass hier z.B. in der Biologie keine Kommunikation von Seiten der Dozierenden oder der Fakultät selbst zu Prüfungen oder Praktika stattgefunden hat. Deshalb haben viele mehrere Stunden Fußweg auf sich genommen, was nicht tragbar sein sollte, dass Studierende unterkühlt, verschwitzt und erschöpft an einer Prüfung teilnehmen müssen. Auf der Sitzung des BayStuRa am WE (21-22.02) in AUgsburg wurde zum Workshop Mobilität das Thema ebenfalls detailliert besprochen und andere Univeritäten haben hier deutlich bessere Kommunikation gezeigt (auch wenn dort vor allem Streiks mit Vorankündigung die Verursacher waren). Um weitere ähnliche Vorfälle zu vermeiden muss hier schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden, da auch andere Faktoren als das Wetter in naher Zukunft zu ähnlichen Situationen führen könnten. Dies ist durch diesen Antrag vermeidbar und hat auch keine Zeit bis nächste Sitzung.
Inhaltliche Begründung
Der wiederholte und teils flächendeckende Ausfall des ÖPNV stellt kein individuelles Verschulden einzelner Studierender dar, sondern eine strukturelle Infrastrukturstörung. Die derzeitige Praxis uneinheitlicher Einzelfallentscheidungen durch Lehrende führt zu Unsicherheit, Ungleichbehandlung und potenziellen Nachteilen für Studierende.Teilweise gab es auch bis nach dem Termin der Lehr- oder Prüfungsveranstaltung keine Rückmeldung zum Ablauf. Hier wäre eine zentrale Information an alle Studierenden oder alle Betroffenen über das weitere Vorgehen wünschenswert. Dies würde auch die Dozierenden entlasten und aus der Einzelverantwortung nehmen.
Insbesondere wenn Bonusleistungen entfallen, Prüfungen ins nächste Semester verschoben werden oder Auswirkungen auf BAföG und Fristen (Praktika, Zulassungen, usw.) drohen, entstehen reale studienrechtliche und finanzielle Nachteile, obwohl kein persönliches Fehlverhalten vorliegt. Eine zentrale, frühzeitige und transparente Kommunikation durch die Universitätsleitung würde hier Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Planbarkeit schaffen. Zudem wäre es wichtig, falls keine zeitnahe Lösungsmöglichkeit gefunden werden kann, eine Bescheinigung gegenüber BAföG-Amt etc. diesbezüglich ausgestellt werden kann. Die Universität trägt eine Mitverantwortung für faire und einheitliche Rahmenbedingungen.
Es ist nicht angemessen, dass Studierende infolge externer Infrastrukturprobleme gezwungen sind, erhebliche Mehrkosten zu tragen oder unzumutbare Wegezeiten in Kauf zu nehmen, um Prüfungsleistungen zu erbringen oder an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Eine institutionell abgestimmte und nachhaltige Lösungsstrategie ist daher im Interesse aller Studierenden erforderlich.
