| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments am 23.05.2024 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | Kayn Gaus | 
| Beschlossen am: | 23.05.2024 | 
| Eingereicht: | 14.05.2024, 01:46 | 
Bestätigung des Namens Studentischer Sprecher*innenrat (SSR)
Beschlusstext
Das Studierendenparlament hält weiterhin am Eigenname "Studentischer 
Sprecher*innenrat (SSR)" für das ausführende Organ der Studierendenvertretung 
der Universität Würzburg fest.
Das Studierendenparlament erkennt die geschlechtliche Vielfalt an und macht sich 
zur Aufgabe dies auch in der Sprache sichtbar zu machen. Da der Studentische 
Sprecher*innenrat aus Personen aller Geschlechter bestehen kann, vereinfacht die 
Schreibweise mit Sternchen die Bezeichnung und baut zudem diskriminierende 
Strukturen ab. Durch die Schreibweise mit Sternchen wird aufgezeigt, dass es 
mehr als die zwei binären Geschlechter gibt und alle Personen inbegriffen sind.
Durch das vorangehangene "Studentischer" ist zudem schnell ersichtlich, dass das 
Gremium ein studentisches Gremium ist. Die Abkürzung SSR ist bereits bei 
Personen und Organisationseinheiten der Universität und darüber hinaus bekannt 
und kann durch die Zusammensetzung von Studentischer und Sprecher*innenrat 
passend beibehalten werden. Zudem ist nicht nur die Abkürzung, sondern auch der 
Name selbst (Studentischer Sprecher*innenrat) für das ausführende Organ der 
Studierendenvertretung bekannt.
Begründung
Herr Baumann (Justiziariat) und Uwe Klug (Kanzler) wünschen sich eine Bestätigung, dass wir an dem Namen Studentischer Sprecher*innenrat trotz des Sternchens festhalten, damit sie dies dem Ministerium vorlegen können, wenn sie darauf aufgrund der neuen Regelung in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) angesprochen werden. Deshalb auch quasi die Begründung für das Festhalten an der Bezeichnung im Antragstext selbst.
