Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments am 23.05.2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Grüne Hochschulgruppe |
Beschlossen am: | 23.05.2024 |
Eingereicht: | 03.05.2024, 12:53 |
Einführung eines Restetischs
Beschlusstext
Der SSR wird beauftragt, sich gegenüber des Studierendenwerks dafür einzusetzen,
an den Würzburger Mensen des Studierendenwerks jeweils einen Restetisch zu
etablieren. Auf diesem können Besucher*innen der Mensa übrig gebliebenes Essen
platzieren und anderen hungrigen Studierenden kostenfrei überlassen. Diese
können sich das gerettete Essen gratis nehmen, sodass die
Lebensmittelverschwendung der Mensa minimiert und die ökologische Bilanz
verbessert wird.
Idealerweise wird der Tisch neben dem Abgabeband für das Geschirr eingerichtet
und mit erklärenden Plakaten oder Ähnlichem ausgestattet.
Begründung
Durch einen Restetisch kann das Wegwerfen von genießbaren Lebensmitteln eingedämmt werden. Letztere stellt global ein gigantisches Problem dar und ist für ca. 1/6 der globalen CO2-Emissionen verantwortlich, alleine in Deutschland werden pro Jahr etwa 11 Mio Tonnen Lebensmittel weggeschmissen (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wissen/landwirtschaft-treibhausgas-lebensmittelverschwendung-1.5779609). Eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung kann das Klima in relevantem Ausmaß entlasten und so zum Klimaschutz beitragen. Für das Studierendenwerk ist das Projekt zudem eine Chance, die aktuell leere Liste an Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit auf ihrer Website zu beginnen (Quelle: https://www.swerk-wue.de/ueber-uns/unser-qualitaetsanspruch). In einem einmaligen Pilotprojekt in der Hubland Mensateria wurde zudem eine Unterstützung der Idee von Seiten der Studierenden wahrgenommen.
Rechtliche Grundlagen:
In einer Presseerklärung des SWFR (Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald) heißt es: „Das SWFR weist in einer Presseerklärung auf die Möglichkeit hin, Tabletts direkt an Bänderer zu übergeben. Erst wenn ein Tablett sich auf dem Band befinde, sei das Studierendenwerk in der Verantwortung. Steht ein Tablett noch nicht auf dem Band, kann es also legal an andere Personen weitergegeben werden.“ (Quelle: https://archiv.unicross.uni-freiburg.de/2017/01/baendern-mensa-freiburg/)