<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Sitzung des Studierendenparlaments am 23.05.2024: Alles</title>
            <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_23_10_18/page/files/StuPa-logo-gro%C3%9F_1000x1000.png</url>
                <title>Sitzung des Studierendenparlaments am 23.05.2024: Alles</title>
                <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/gesellschaftspolitischer-auftrag-der-studierendenvertretung-7116</link>
                        <author>AG Verfasste Studierendenschaft</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/gesellschaftspolitischer-auftrag-der-studierendenvertretung-7116</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt, die folgenden Inhalte und Forderungen dem Unirat zum Beschluss vorzulegen. Die studentischen Senator*innen werden gebeten, sich für die Inhalte einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Vorbemerkung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung übernimmt an der Julius-Maximilians-Universität eine tragende Rolle. Nicht nur nach den gesetzlichen Aufgaben (vgl. Art. 27, Abs. 2, Satz 4, BayHIG), den Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung (nach §§ 30-34 der Grundordnung der JMU) und der Mitgliedschaft in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, sondern auch in der Beteiligung an universitären Projekten, der Gestaltung des Campus&#039; und der Belebung studentischen Alltags leisten Studierendenvertreter*innen unter größtem persönlichen Einsatz viel für ihre Universität. Sie tragen damit umfangreich zur Wahrnehmung der Universität, zur Weiterentwicklung von Studium &amp; Lehre und zur Attraktivität individueller Studienerfahrungen bei. Diese Leistungen können allerdings an vielen Stellen nicht gleichberechtig und angemessen umgesetzt werden, weil systemische und strukturelle Hürden die Arbeit erschweren und behindern. Diese Probleme liegen unter anderem in der geringen finanziellen Ausstattung, einem eingeschränkten Handlungsspielraum, unzureichenden Kompensationsmöglichkeiten (unter anderem für die Mitglieder aufwändiger stundentischer Ämter) und einer festgefahrenen Debatte begründet.<br><br>
Mit folgenden Ansätzen wollen wir einen Vorschlag zur besseren Eingliederung studentischen Ehrenamts an der JMU unterbreiten, der sich nicht in einer starren Forderung nach der &quot;Verfassten Studierendenschaft&quot; begründet, sondern praxisnahe und standortbezogene Ansätze zur nachhaltigen Etablierung einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Universität und Studierenden begründet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dem Universitätsrat werden daher folgende Punkte zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Die Universitätsleitung wird gebeten, die Umsetzung der folgenden Beschlüsse einzuleiten. Bei Fragen der Umsetzung und Festschreibung in der Grundordnung wird das Justiziariat hinzugezogen. Die Studierendenvertretung begleitet die Prozesse aktiv mit und bestätigt vom vorliegenden Antrag abweichende Entscheidungen durch Beschlüsse im Studierendenparlament.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Finanzhoheit</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Einnahmen</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Universität erhält die Möglichkeit, ähnlich wie das Studierendenwerk, Beiträge von den Studierenden zu erheben. Dieser Beitrag soll über den Semesterbeitrag abgewickelt werden. Die Erhebung erfolgt unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Studierenden und fließt vollumfänglich dem Etat der Studierendenvertretung zu. Über die Höhe entscheidet das Studierendenparlament per Beschluss. Dieser Beschluss kann von der Universitätsleitung in begründeten Fällen zurückgewiesen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende haben in begründeten Fällen die Möglichkeit, sich von diesem Beitrag zu befreien. Dies betrifft insbesondere Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Studierende, für die die Zahlung des Beitrags aus finanziellen Gründen unzumutbar ist oder die in besonderen Fällen von der Beitragszahlung befreit werden müssen. Für eine Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung erforderlich. Die Regelung über die Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einnahmen der Studierendenvertretung sind derzeit stark begrenzt. Die Grundmittel, welche über die Mittelzuweisung des Landes Bayern bereitgestellt werden, sind für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenvertretung unzureichend. Im Haushaltsjahr 2023 beliefen sich die Mittel auf 28.130,00 Euro. Wenn man dies auf die aktuelle Studierendenzahl der Universität Würzburg umrechnet, ergibt sich ein Betrag von ungefähr einem Euro pro Student*in. Dieser Grundbeitrag reicht nicht aus, um den gesetzlichen Aufgaben einer Studierendenvertretung gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass die Mittelzuweisung zwar an die Studierendenzahl, nicht aber an die Inflation angepasst ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Semester-Betrag von 10 Euro pro Student*in dient als Grundfinanzierung für die Studierendenvertretung. Die Beitragserhebung erfolgt unter Berücksichtigung der soziökonomischen Lage der Studierenden. Es besteht die Möglichkeit, sich von dem Beitrag befreien zu lassen, wenn dieser die finanzielle Lage der Studierenden zu stark belastet. Dies betrifft insbesondere Studierende mit Kindern, Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie Studierenden, für die die Zahlung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Prozess ermöglicht es der Studierendenvertretung, eine stärkere Grundfinanzierung zu erreichen, um ihre gesetzlichen Aufgaben vollständig zu erfüllen und außerdem zusätzliche Leistungen anzubieten. Studierenden wird dadurch die Möglichkeit gegeben, diese Leistungen besser wahrzunehmen. Darüber hinaus soll das Angebot der Studierendenvertretung erweitert werden, um eine bessere Unterstützung der Studierenden in Würzburg sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alternativ-Antrag (bei Ablehnung von 1)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung erhält jährliche Mittel zum Jahresbeginn in Höhe von 20€ pro Student*in (das bedeutet aktuell etwa 530 000 Euro). Diese Mittel werden über die staatliche Förderung oder die Quellen der Universität bereitgestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeitige Mittelzuweisung der Studierendenvertretung erfolgt über die finanzielle Zuweisung des Landes. Gemessen an den aktuellen Studierendenzahlen ergibt sich damit eine Summe von etwa einem Euro pro Student*in pro Jahr. Diese Beiträge sind unzureichend, um den gesetzlichen Aufgaben einer Studierendenvertretung angemessen nachzukommen. Die Fülle der gesetzlichen Aufgaben ist mit den derzeitigen verfügbaren Mitteln kaum zu bewältigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Betrag von 20 Euro pro Student*in pro Jahr, wie im Antrag genannt, deckt die Grundbedarfe der Studierendenvertretung ausreichend in angemessener Weise ab. Mit dieser Mittelbereitstellung wird die jährliche Grundfinanzierung der Studierendenvertretung gestärkt, und damit ermöglicht, durch einen vielfältigen Ausbau die Behandlung der gesetzlichen Aufgaben der Studierendenvertretung zu gewährleisten und das Angebot für Studierende zu verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mittel sollten aus staatlicher Förderung oder den Ressourcen der Universität bereitgestellt werden. Die Universität soll sich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen, Fördermittel in Höhe der im Antrag genannten Summe zu erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Universität diese aus eigenen Mitteln bereitstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Ausgaben</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung erhält die Befugnis, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ihre Ausgaben eigenständig zu verwalten und frei Ausgaben zu tätigen. Um dies angemessen umsetzen zu können, erhält sie direkten Zugriff auf Informationen bzgl. ihres Kontos bzw. ihrer finanziellen Mittel. Darüber hinaus erhält die Studierendenvertretung die Möglichkeit, flexible Finanzierungspläne zu verwenden, um den Etat zu überschreiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuelle Geldverteilung des Etats der Studierendenvertretung (StuV) schränkt ihren Handlungsspielraum stark ein. Ausgaben der StuV müssen in der Regel mehrfach abgestimmt und über langwierige Prozesse bestätigt werden. Dies führt dazu, dass kurzfristige Ausgaben teilweise nicht getätigt werden können, und bringt Studierende in Bedrängnis, die aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage auf eine schnelle Auslagenerstattung angewiesen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem sollte die StuV die Befugnis erhalten, ihre finanziellen Mittel und Ausgaben selbst zu verwalten. Damit wird die StuV als verantwortungsbewusst anerkannt und ihr eine Handlungsfähigkeit ermöglicht. Dadurch hat die StuV die Möglichkeit, dass Ausgaben nicht mehr im Vorhinein geprüft werden müssen, sondern erst übernommen oder erstattet werden und eine anschließende Prüfung stattfindet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum anderen sind die Mittel, die die StuV beispielsweise aus ihren Veranstaltungen wieder einnimmt, aktuell weiterhin zweckgebunden und können nicht frei verwendet werden. Es ist der StuV damit nicht möglich, Verpflegung, Honorare, Veranstaltungsunterstützung/Sponsoring und Personalmittel (z.B. Aushilfen bei den Campuslichtern, Mensa-Party usw.) vollständig oder überhaupt eigenständig über den Etat auszuzahlen. Des Weiteren sollte es möglich sein, für größere Veranstaltungen und Projekte mit einem flexiblen Finanzierungsplan den Etat im Voraus zu überziehen. Eine freie Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben ermöglicht der StuV flexibleren Handlungsspielraum, der sich an die tatsächlichen Bedürfnisse der StuV anpassen lässt. Eine Finanzautonomie bezüglich der eigenen Ausgaben ist für die Studierendenvertretung daher unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Aufwandsentschädigung</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung wird ermächtigt, den Mitgliedern der Studierendenvertretung nach eigenem Ermessen Aufwandsentschädigungen auszuzahlen. Die Entscheidung, für welche Ämter eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird und wie hoch diese jeweils ausfällt, beschließt das Studierendenparlament. Der Handlungsspielraum wird hierbei durch die finanziellen Mittel, auf die die Studierendenvertretung zugreifen kann, eingegrenzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuelle Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat für die Ausführung der höchsten studentischen Ämter (Mitglied im SSR, sowie Vorsitz von FSR und StuPa) ist nicht nur deutlich niedriger als an den meisten anderen deutschen Hochschulen, sondern auch in keiner Weise angemessen. Der Arbeitsaufwand der Studierendenvertretung in den höchsten Gremienstufen wird oft unterschätzt. Die starke Arbeitsbelastung und das gleichzeitig voranschreitende Studium ist oft nicht mit einer Existenzsicherung vereinbar. Dies führt unmittelbar zum Ausschluss Studierender aus finanziell schwachen Verhältnissen, da eine Finanzierung durch BAföG, Eltern oder Rücklagen nicht immer möglich ist. Engagement in der Hochschulpolitik können sich einige Studierende schlicht nicht leisten. Dies widerspricht grundlegenden demokratischen Prinzipien, da manche soziökonomischen und soziokulturellen Gruppen benachteiligt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher ist es notwendig, dass die StuV ihren Mitgliedern abhängig des übernommenen Amtes eine angemessene Aufwandsentschädigung auszahlen kann. Damit wird möglich, dass sich alle Studierenden den Ämtern der studentischen Selbstverwaltung widmen können, ohne dabei nebenher noch Geld verdienen zu müssen, was aufgrund der Arbeitslast eigentlich nicht möglich ist, oder unter dem Existenzminimum leben zu müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Vertragshoheit</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung wird als selbständige Vertragspartnerin der Universität anerkannt. Die Universitätsleitung unterstützt die Studierendenvertretung dabei, Verhandlungen mit uniinternen sowie uniexternen Organisationen zu führen und abzuschließen. Hierbei achtet die Universität den Willen der Studierendenvertretung. Die Studierendenvertretung bestimmt als Vertragspartnerin ebenbürtig über Inhalte, den Verlauf und Ergebnisse der Verhandlungen mit. Verträge, die die Studierendenvertretung und ihre Aufgaben betreffen, dürfen dementsprechend nur mit expliziter Zustimmung durch das Studierendenparlament oder durch vom Studierendenparlament beauftragten Personen behandelt und beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anerkennung der Studierendenvertretung (StuV) der Universität Würzburg als selbstständige Vertragspartnerin durch die Universität unterstreicht das Vertrauen in die Autonomie und die Fähigkeiten der StuV. Dies ermöglicht es der StuV, Verhandlungen im Namen der Studierendenschaft zu führen und Verträge abzuschließen. Dies soll sowohl mit internen als auch mit externen Organisationen gewährleistet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Universitätsleitung unterstützt diese Autonomie, indem sie den Willen der StuV respektiert und die Ergebnisse ihrer Verhandlungen anerkennt. Die Gleichstellung der StuV als Vertragspartnerin bedeutet, dass sie inhaltlich und formal ebenbürtig an den Verhandlungen beteiligt ist und über den Verlauf sowie die Ergebnisse mitbestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um sicherzustellen, dass die Interessen der Studierendenschaft gewahrt bleiben, ist es wichtig, dass Verträge, die die StuV betreffen, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Studierendenparlaments behandelt und beschlossen werden. Dies stellt sicher, dass die demokratisch gewählten Vertreter*innen der Studierendenschaft in wichtige Entscheidungen eingebunden sind und die Interessen der Studierenden effektiv vertreten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Satzungshoheit</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat empfiehlt, dass bei Satzungsänderungen, die die Studierendenvertretung betreffen, das Einverständnis des Studierendenparlaments eingeholt werden muss. Dafür soll die Grundordnung entsprechend geändert werden. Die Studierendenvertretung erhält das Recht, ihre eigenen Strukturen im Rahmen der Vorgaben des BayHIG und der Grundordnung durch Beschluss des Studierendenparlaments selbst zu gestalten und zu regeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um effizient und gut arbeiten zu können, muss die Studierendenvertretung (StuV) ihre eigenen Strukturen, Verfahren und Regeln selbst festlegen. Nur so können diese optimal an entsprechende Ziele, Aufgaben und Bedürfnisse angepasst werden. Zusätzlich kann sich die StuV besser vor externer, nicht studentischer Einflussnahme schützen, welche die Unabhängigkeit und Integrität ihrer Angelegenheiten gefährdet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Handlungshoheit</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung kann ihre Themenbereiche und Schwerpunkte selbst wählen und wird nicht durch Vorgaben eingeschränkt. Der Universitätsrat der Universität Würzburg empfiehlt der Universitätsleitung, grundsätzlich davon auszugehen, dass die Studierendenvertretung stets im Sinne der Studierenden handelt und daher Brückenschläge zu den genannten Punkten im BayHIG gegeben sind. Bei etwaigen Bedenken kann der Universitätsrat, der Senat oder die Universitätsleitung eine Begründung anfordern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des BayHIG und der Universitätsleitung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und oftmals müssen Brückenschläge zu diesen Punkten erkämpft werden. Hierbei wird übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für Studierende einen Mehrwert haben. Die Handlungshoheit gibt der StuV die Möglichkeit unabhängiger handeln zu können. Durch die Möglichkeit einer Begründungsforderung und die Vorgaben im BayHIG ist dennoch weiterhin sichergestellt, dass die StuV die Aufgabenbereiche des BayHIGs achtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art. 27 Abs. 2 Satz 4 BayHIG</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>die Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden der Hochschule,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden und</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>stuv als Arbeitgeberin</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung darf im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Personen zur Unterstützung ihrer Arbeit einstellen. Hierunter fallen u.a. Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der IT, der Verwaltungsarbeit und der Veranstaltungsorganisation und -durchführung. Die Universitätsleitung unterstützt die Studierendenvertretung hierbei mit der Sicherstellung von juristischer und rechtlicher Beratung bzgl. der Einstellung von Arbeitskräften.<br>
Die Universitätsleitung wird damit beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Studentischen Sprecher*innenrat (SSR) ein Konzept auszuarbeiten, wie die Studierendenvertretung, auch ohne eine Körperschaft zu sein, nach ihrem Ermessen Arbeitskräfte einstellen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung (StuV) hat viele Aufgaben, die die direkten Mitglieder der StuV nicht alle selbst übernehmen können. Um für größere und kleinere Aufgaben Personen zur Unterstützung hinzuziehen zu können, ist es notwendig, Personen einstellen zu können. Damit wird ermöglicht, dass sich die Mitglieder der StuV auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Hierunter fällt z.B. die inhaltliche Ausrichtung der StuV, Vernetzungsarbeit, inhaltlich hochschulpolitische Arbeit oder das Führen von Verhandlungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beauftragung der Universitätsleitung, in Zusammenarbeit mit dem Studentischen Sprecher*innenrat (SSR), ein Konzept für die Einstellung von Arbeitskräften zu entwickeln, zeigt das Bestreben, eine praktikable Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der StuV gerecht wird. Dies ermöglicht es der StuV, Arbeitskräfte nach ihrem Ermessen einzustellen auch ohne eine formelle Körperschaft zu sein, was ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie stärkt. Da die StuV selbst am besten weiß, für welche Aufgaben sie wann wie viele Personen benötigt, soll sie frei über die Einstellung von Personen verfügen und dabei nur durch ihre finanziellen Mittel limitiert sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Unabhängige Beratungsangebote</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung der Universität Würzburg wird ermächtigt, ein unabhängiges Beratungsangebot für Studierende aufzubauen und zu verwalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von der Universität, Universitätsverwaltung und Studierendenwerk unabhängige Beratungsangebote sind zwingend nötig, um mögliche Interessenskonflikte und eine Beeinflussung durch institutionelle Zwänge zu verhindern. Durch ein unabhängiges Beratungsangebot wird die Hemmschwelle, sich in bestimmten Situationen beraten zu lassen, für Studierende deutlich gesenkt. Dadurch können mehr Studierende besser beraten werden, was wiederum die Studienqualität erhöht, und das Image der Universität verbessert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren kann eine unabhängige Beratungsstelle bei Konflikten zwischen Studierenden und anderen Mitgliedern und Organisationseinheiten der Universität als Vermittlerin auftreten, oder sich alternativ für die Interessen der Studierenden gegenüber der Universitätsleitung, dem Studierendenwerk und anderen Institutionen einsetzen. Hierzu stellt die Studierendenvertretung (StuV) entsprechend ausgebildete Personen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn die StuV über ausreichend Mittel verfügt, kann dieses Angebot von der StuV selbst zur Verfügung gestellt werden. Wenn die StuV keinen Studierendenschaftsbeitrag erheben kann oder auf finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe zugreifen kann, ist es notwendig, dass die Universitätsleitung Mittel für eine unabhängige Beratungsangebote zur Verfügung stellt. Die Unabhängigkeit der Beratung kann in diesem Fall durch eine Übertragung der Verwaltung über diese Ämter an die StuV sichergestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Gesellschaftliche Verantwortung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Universitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung verpflichtet sich, wenn möglich, empirische Erkenntnisse zu berücksichtigen und sich in ihren Entscheidungen an dem wissenschaftlichen Konsens zu orientieren. Dabei wird sichergestellt, dass niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen diskriminiert wird. Die Universitätsleitung darf nur dann in diese Autonomie eingreifen, wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die Universitätsleitung ihre eigene Autonomie oder die der Universität begründet in Gefahr sieht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein freier Debattenraum ist essenziell für die Studierendenvertretung (StuV), um die Interessen von Studierenden gegenüber den Mitgliedern und Organisationseinheiten der Universität, aber auch auf politischer Ebene gegenüber Politiker*innen oder Organisationen zu vertreten. Die Gewährleistung der freien politischen Äußerung der StuV fördert die demokratische Partizipation der Studierenden, regt somit das Interesse der Studierenden für die Hochschulpolitik, wodurch mittelfristig die Wahlbeteiligung steigen kann, und ist Grundlage für eine funktionierende Universität und gute Studienbedingungen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 22:51:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä14 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/61</link>
                        <author>Michael Kreuzer</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/61</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 24 bis 26 löschen:</h4><div><p>Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung erforderlich. Die Regelung über <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die Höhe und </del>die Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 22:49:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä13 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/60</link>
                        <author>Tobias Haase und Lewe Lorenzen</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/60</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 275 bis 280:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Studierendenvertretung verpflichtet sich, wenn möglich, empirische Erkenntnisse zu berücksichtigen und sich in ihren Entscheidungen an dem wissenschaftlichen Konsens zu orientieren. Dabei wird sichergestellt, dass niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen diskriminiert wird.</ins> Die Universitätsleitung darf in diese Autonomie eingreifen, wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Es soll sicherstellt werden, dass Entscheidungen der Studierendenvertretung als Teil der universitären Gemeinschaft auf fundierten und geprüften Erkenntnissen basieren (insofern vorhanden), was die Glaubwürdigkeit und Professionalität des Gremiums erhöht. Zudem fördert die Orientierung am wissenschaftlichen Konsens eine sachliche und objektive Entscheidungsfindung, die zum Wohle aller Studierenden beiträgt und sich weniger an Partikularinteressen orientiert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 22:46:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä12 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/59</link>
                        <author>Tobias Haase und Lewe Lorezen</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/59</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 278 bis 282:</h4><div><p>verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Die Universitätsleitung darf in diese Autonomie eingreifen, wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die Universitätsleitung ihre eigene Autonomie oder die der Universität begründet in Gefahr sieht.</del></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Studierendenvertretung verpflichtet sich, wenn möglich, empirische Erkenntnisse zu berücksichtigen und sich in ihren Entscheidungen an dem wissenschaftlichen Konsens zu orientieren. Dabei wird sichergestellt, dass niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen diskriminiert wird.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Universitätsleitung darf in diese Autonomie eingreifen, wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die Universitätsleitung ihre eigene Autonomie oder die der Universität begründet in Gefahr sieht.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 22:44:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä11 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/58</link>
                        <author>Tobias Haase</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/58</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 278 bis 280 einfügen:</h4><div><p>verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Studierendenvertretung verpflichtet sich empirische Erkenntisse zu berücksichtigen und sich in ihren Entscheidungen an einem wissenschaftlichen Konsens zu orientieren.</ins> Die Universitätsleitung darf in diese Autonomie eingreifen, wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Es soll sicherstellt werden, dass Entscheidungen der Studierendenvertretung als Teil der universitären Gemeinschaft auf fundierten und geprüften Erkenntnissen basieren (insofern vorhanden), was die Glaubwürdigkeit und Professionalität des Gremiums erhöht. Zudem fördert die Orientierung am wissenschaftlichen Konsens eine sachliche und objektive Entscheidungsfindung, die zum Wohle aller Studierenden beiträgt und sich weniger an Partikularinteressen orientiert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 22:31:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä10 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/57</link>
                        <author>Daniel Janke</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/57</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 248 bis 251 löschen:</h4><div><p>Die Studierendenvertretung der Universität Würzburg wird ermächtigt, ein unabhängiges Beratungsangebot für Studierende aufzubauen und zu verwalten.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Hierbei wird sie finanziell von der Universitätsleitung unterstützt, wenn ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.</del></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 22:15:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä9 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/56</link>
                        <author>Julian Mader</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/56</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 215:</h4><div><h3><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">StuV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">stuv</ins> als Arbeitgeberin</strong></h3></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Corporate Identity muss gewahrt werden!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 22:10:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä8 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/55</link>
                        <author>Daniel Janke</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/55</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 3:</h4><div><p>Das Studierendenparlament beschließt, die folgenden Inhalte und Forderungen dem Unirat zum Beschluss vorzulegen. Die studentischen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Senatoren</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Senator*innen</ins> werden gebeten, sich für die Inhalte einzusetzen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 22:03:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/54</link>
                        <author>Henry Mörtl</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/54</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 14 bis 18:</h4><div><p>Die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Studierendenvertretung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universität</ins> erhält die Möglichkeit, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mittel über</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ähnlich wie das Studierendenwerk, Beiträge von</ins> den <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Studierendenschaftsbeitrag</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Studierenden</ins> zu erheben. Dieser Beitrag soll<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, angelehnt an Studierendenschaften in anderen Bundesländern,</del> über den Semesterbeitrag abgewickelt werden. Die Erhebung erfolgt unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Studierenden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und fließt vollumfänglich dem Etat der Studierendenvertretung zu. Über die Höhe entscheidet das Studierendenparlament per Beschluss. Dieser Beschluss kann von der Universitätleitung in begründeten Fällen zurück gewiesen werden</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine Beitragshoheit, die nicht ganz so krass klingt. Bisschen Kompromiss, ich weiß, aber wir wollen ja eine lokale Regelung finden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 19:49:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/53</link>
                        <author>Henry Mörtl</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/53</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 4 bis 9:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">VorbemerkungDie Studierendenvertretung übernimmt an der Julius-Maximilians-Universität eine tragende Rolle. Nicht nur nach den gesetzlichen Aufgaben (vgl. Art. 27, Abs. 2, Satz 4, BayHIG), den Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung (nach §§ 30-34 der Grundordnung der JMU) und der Mitgliedschaft in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, sondern auch in der Beteiligung an universitären Projekten, der Gestaltung des Campus&#039; und der Belebung studentischen Alltags leisten Studierendenvertreter*innen unter größtem persönlichen Einsatz viel für ihre Universität. Sie tragen damit umfangreich zur Wahrnehmung der Universität, zur Weiterentwicklung von Studium &amp; Lehre und zur Attraktivität individueller Studienerfahrungen bei. Diese Leistungen können allerdings an vielen Stellen nicht gleichberechtig und angemessen umgesetzt werden, weil systemische und strukturelle Hürden die Arbeit erschweren und behindern. Diese Probleme liegen unter anderem in der geringen finanziellen Ausstattung, einem eingeschränkten Handlungsspielraum, unzureichenden Kompensationsmöglichkeiten (unter anderem für die Mitglieder aufwändiger stundentischer Ämter) und einer festgefahrenen Debatte begründet.<br><br>Mit folgenden Ansätzen wollen wir einen Vorschlag zur besseren Eingliederung studentischen Ehrenamts an der JMU unterbreiten, der sich nicht in einer starren Forderung nach der &quot;Verfassten Studierendenschaft&quot; begründet, sondern praxisnahe und standortbezogene Ansätze zur nachhaltigen Etablierung einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Universität und Studierenden begründet.</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dem Universitätsrat werden daher folgende Punkte zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. </ins>Die Universitätsleitung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">leitet</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">wird gebeten,</ins> die Umsetzung der folgenden Beschlüsse <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einzuleiten</ins>. Bei Fragen der Umsetzung und Festschreibung in der Grundordnung wird das Justiziariat hinzugezogen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bei den Prozessen wird die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die</ins> Studierendenvertretung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einbezogen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">begleitet die Prozesse aktiv mit</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">eine Bestätigung in Form eines Beschlusses</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bestätigt vom vorliegenden Antrag abweichende Entscheidungen durch Beschlüsse</ins> im Studierendenparlament<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> eingeholt</del>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine Art &quot;Prämbel&quot;, die noch einmal die Probleme, wenn auch allgmein, schildert, ist für den Unirat, der sich (wahrscheinlich) mit der Thematik nur während der Befassung des TOPs beschäftigt, notwendig, um den Bedarf der stuv klar zu benennen. Die vorliegende Präambel zeigt klar den Wert der stuv, ihre Leistungen und ihre Grenzen, benennt diese Problemfelder und leitet auf eine Beschlussfassung hin. Dabei bleibt die VS nicht ungenannt, wird aber eingeordnet und senkt damit hoffentlich den Blutdruck der ein oder anderen anwesenden Person.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 19:30:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/52</link>
                        <author>Michael Kreuzer</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/52</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 13:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 51:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 75:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 109:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 138:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 169 bis 171:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> empfiehlt, dass bei Satzungsänderungen, die die Studierendenvertretung betreffen, das Einverständnis des Studierendenparlaments </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 185 bis 188:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p><p>Die Studierendenvertretung kann ihre Themenbereiche und Schwerpunkte selbst wählen und wird nicht durch Vorgaben eingeschränkt. Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg empfiehlt der Universitätsleitung, grundsätzlich davon </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 190 bis 193:</h4><div><p>handelt und daher Brückenschläge zu den genannten Punkten im BayHIG gegeben sind. Bei etwaigen Bedenken kann der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins>, der Senat oder die Universitätsleitung eine Begründung anfordern. Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> empfiehlt der Universitätsleitung, den Aufgabenkatalog in Absprache mit der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 196 bis 198:</h4><div><p>Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des BayHIG und der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulleitung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsleitung</ins> in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und </p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 217:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 247:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 275:</h4><div><p>Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hochschulrat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Universitätsrat</ins> der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 18:42:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/51</link>
                        <author>Michael Kreuzer</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/51</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 191 bis 194 löschen:</h4><div><p>sind. Bei etwaigen Bedenken kann der Hochschulrat, der Senat oder die Universitätsleitung eine Begründung anfordern.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Der Hochschulrat empfiehlt der Universitätsleitung, den Aufgabenkatalog in Absprache mit der Studierendenvertretung zu erweitern.</del></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 196 bis 203:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des BayHIG und der Hochschulleitung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und oftmals müssen Brückenschläge zu diesen Punkten erkämpft werden. Hierbei wird übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für Studierende einen Mehrwert haben. Die Handlungshoheit gibt der StuV die Möglichkeit unabhängiger handeln zu können.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das BayHIG gibt die grundsätzlichen Aufgaben der Studierendenvertretung vor. Allerdings lässt die sehr knappe Formulierung sehr viel Interpretationsspielraum zu, welcher in der Vergangenheit of sehr eng und zu Lasten den Studierendenvertretung ausgelegt wurde.<br>Hierbei wird übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für Studierende einen Mehrwert haben. Deshalb soll klargestellt werden, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Tätigkeitsbereiche der StuV von der gesetzlichen Regelung abgedeckt sind.</ins> Durch die Möglichkeit einer Begründungsforderung und die Vorgaben im BayHIG ist dennoch weiterhin </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 18:37:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/49</link>
                        <author>Michael Kreuzer</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/49</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 273:</h4><div><h3 class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Politisches Mandat</strong></h3><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Gesellschaftliche Verantwortung</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Begriff &quot;Politisches Mandat&quot; ist politisch aufgeladen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 18:16:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/50</link>
                        <author>Michael Kreuzer</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/50</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 278 bis 280 einfügen:</h4><div><p>verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet. Die Universitätsleitung darf <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nur dann </ins>in diese Autonomie eingreifen, wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 18:16:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/48</link>
                        <author>Michael Kreuzer</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134/amendment/48</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_122_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 14 bis 17 löschen:</h4><div><p>Die Studierendenvertretung erhält die Möglichkeit, Mittel über den Studierendenschaftsbeitrag zu erheben. Dieser Beitrag soll<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, angelehnt an Studierendenschaften in anderen Bundesländern,</del> über den Semesterbeitrag abgewickelt werden. Die Erhebung erfolgt unter Berücksichtigung der sozialen </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Unnötige Referenzen auf eine VS Vermeiden</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 May 2024 18:05:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B1: Alexander Stenger (SSR)</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/Alexander-Stenger-SSR-2242</link>
                        <author>Alexander Stenger</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/Alexander-Stenger-SSR-2242</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich bin Alex, der letzt in den SSR gewählt wurde, wäre ganz cool wenn man mich wählt, damit ich offiziell am Baystura am Sonntag teilnehmen kann :) Danke.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 May 2024 21:21:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134</link>
                        <author>AG Verfasste Studierendenschaft</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/motion/134</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt, die folgenden Inhalte und Forderungen dem Unirat zum Beschluss vorzulegen. Die studentischen Senatoren werden gebeten, sich für die Inhalte einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften </strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Universitätsleitung leitet die Umsetzung der folgenden Beschlüsse ein. Bei Fragen der Umsetzung und Festschreibung in der Grundordnung wird das Justiziariat hinzugezogen. Bei den Prozessen wird die Studierendenvertretung einbezogen und eine Bestätigung in Form eines Beschlusses im Studierendenparlament eingeholt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Finanzhoheit</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Einnahmen</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung erhält die Möglichkeit, Mittel über den Studierendenschaftsbeitrag zu erheben. Dieser Beitrag soll, angelehnt an Studierendenschaften in anderen Bundesländern, über den Semesterbeitrag abgewickelt werden. Die Erhebung erfolgt unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Studierenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende haben in begründeten Fällen die Möglichkeit, sich von diesem Beitrag zu befreien. Dies betrifft insbesondere Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Studierende, für die die Zahlung des Beitrags aus finanziellen Gründen unzumutbar ist oder die in besonderen Fällen von der Beitragszahlung befreit werden müssen. Für eine Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung erforderlich. Die Regelung über die Höhe und die Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einnahmen der Studierendenvertretung sind derzeit stark begrenzt. Die Grundmittel, welche über die Mittelzuweisung des Landes Bayern bereitgestellt werden, sind für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenvertretung unzureichend. Im Haushaltsjahr 2023 beliefen sich die Mittel auf 28.130,00 Euro. Wenn man dies auf die aktuelle Studierendenzahl der Universität Würzburg umrechnet, ergibt sich ein Betrag von ungefähr einem Euro pro Student*in. Dieser Grundbeitrag reicht nicht aus, um den gesetzlichen Aufgaben einer Studierendenvertretung gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass die Mittelzuweisung zwar an die Studierendenzahl, nicht aber an die Inflation angepasst ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Semester-Betrag von 10 Euro pro Student*in dient als Grundfinanzierung für die Studierendenvertretung. Die Beitragserhebung erfolgt unter Berücksichtigung der soziökonomischen Lage der Studierenden. Es besteht die Möglichkeit, sich von dem Beitrag befreien zu lassen, wenn dieser die finanzielle Lage der Studierenden zu stark belastet. Dies betrifft insbesondere Studierende mit Kindern, Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie Studierenden, für die die Zahlung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Prozess ermöglicht es der Studierendenvertretung, eine stärkere Grundfinanzierung zu erreichen, um ihre gesetzlichen Aufgaben vollständig zu erfüllen und außerdem zusätzliche Leistungen anzubieten. Studierenden wird dadurch die Möglichkeit gegeben, diese Leistungen besser wahrzunehmen. Darüber hinaus soll das Angebot der Studierendenvertretung erweitert werden, um eine bessere Unterstützung der Studierenden in Würzburg sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alternativ-Antrag (bei Ablehnung von 1)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung erhält jährliche Mittel zum Jahresbeginn in Höhe von 20€ pro Student*in (das bedeutet aktuell etwa 530 000 Euro). Diese Mittel werden über die staatliche Förderung oder die Quellen der Universität bereitgestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeitige Mittelzuweisung der Studierendenvertretung erfolgt über die finanzielle Zuweisung des Landes. Gemessen an den aktuellen Studierendenzahlen ergibt sich damit eine Summe von etwa einem Euro pro Student*in pro Jahr. Diese Beiträge sind unzureichend, um den gesetzlichen Aufgaben einer Studierendenvertretung angemessen nachzukommen. Die Fülle der gesetzlichen Aufgaben ist mit den derzeitigen verfügbaren Mitteln kaum zu bewältigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Betrag von 20 Euro pro Student*in pro Jahr, wie im Antrag genannt, deckt die Grundbedarfe der Studierendenvertretung ausreichend in angemessener Weise ab. Mit dieser Mittelbereitstellung wird die jährliche Grundfinanzierung der Studierendenvertretung gestärkt, und damit ermöglicht, durch einen vielfältigen Ausbau die Behandlung der gesetzlichen Aufgaben der Studierendenvertretung zu gewährleisten und das Angebot für Studierende zu verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mittel sollten aus staatlicher Förderung oder den Ressourcen der Universität bereitgestellt werden. Die Universität soll sich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen, Fördermittel in Höhe der im Antrag genannten Summe zu erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Universität diese aus eigenen Mitteln bereitstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Ausgaben</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung erhält die Befugnis, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ihre Ausgaben eigenständig zu verwalten und frei Ausgaben zu tätigen. Um dies angemessen umsetzen zu können, erhält sie direkten Zugriff auf Informationen bzgl. ihres Kontos bzw. ihrer finanziellen Mittel. Darüber hinaus erhält die Studierendenvertretung die Möglichkeit, flexible Finanzierungspläne zu verwenden, um den Etat zu überschreiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuelle Geldverteilung des Etats der Studierendenvertretung (StuV) schränkt ihren Handlungsspielraum stark ein. Ausgaben der StuV müssen in der Regel mehrfach abgestimmt und über langwierige Prozesse bestätigt werden. Dies führt dazu, dass kurzfristige Ausgaben teilweise nicht getätigt werden können, und bringt Studierende in Bedrängnis, die aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage auf eine schnelle Auslagenerstattung angewiesen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem sollte die StuV die Befugnis erhalten, ihre finanziellen Mittel und Ausgaben selbst zu verwalten. Damit wird die StuV als verantwortungsbewusst anerkannt und ihr eine Handlungsfähigkeit ermöglicht. Dadurch hat die StuV die Möglichkeit, dass Ausgaben nicht mehr im Vorhinein geprüft werden müssen, sondern erst übernommen oder erstattet werden und eine anschließende Prüfung stattfindet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum anderen sind die Mittel, die die StuV beispielsweise aus ihren Veranstaltungen wieder einnimmt, aktuell weiterhin zweckgebunden und können nicht frei verwendet werden. Es ist der StuV damit nicht möglich, Verpflegung, Honorare, Veranstaltungsunterstützung/Sponsoring und Personalmittel (z.B. Aushilfen bei den Campuslichtern, Mensa-Party usw.) vollständig oder überhaupt eigenständig über den Etat auszuzahlen. Des Weiteren sollte es möglich sein, für größere Veranstaltungen und Projekte mit einem flexiblen Finanzierungsplan den Etat im Voraus zu überziehen. Eine freie Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben ermöglicht der StuV flexibleren Handlungsspielraum, der sich an die tatsächlichen Bedürfnisse der StuV anpassen lässt. Eine Finanzautonomie bezüglich der eigenen Ausgaben ist für die Studierendenvertretung daher unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Aufwandsentschädigung</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung wird ermächtigt, den Mitgliedern der Studierendenvertretung nach eigenem Ermessen Aufwandsentschädigungen auszuzahlen. Die Entscheidung, für welche Ämter eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird und wie hoch diese jeweils ausfällt, beschließt das Studierendenparlament. Der Handlungsspielraum wird hierbei durch die finanziellen Mittel, auf die die Studierendenvertretung zugreifen kann, eingegrenzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuelle Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat für die Ausführung der höchsten studentischen Ämter (Mitglied im SSR, sowie Vorsitz von FSR und StuPa) ist nicht nur deutlich niedriger als an den meisten anderen deutschen Hochschulen, sondern auch in keiner Weise angemessen. Der Arbeitsaufwand der Studierendenvertretung in den höchsten Gremienstufen wird oft unterschätzt. Die starke Arbeitsbelastung und das gleichzeitig voranschreitende Studium ist oft nicht mit einer Existenzsicherung vereinbar. Dies führt unmittelbar zum Ausschluss Studierender aus finanziell schwachen Verhältnissen, da eine Finanzierung durch BAföG, Eltern oder Rücklagen nicht immer möglich ist. Engagement in der Hochschulpolitik können sich einige Studierende schlicht nicht leisten. Dies widerspricht grundlegenden demokratischen Prinzipien, da manche soziökonomischen und soziokulturellen Gruppen benachteiligt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher ist es notwendig, dass die StuV ihren Mitgliedern abhängig des übernommenen Amtes eine angemessene Aufwandsentschädigung auszahlen kann. Damit wird möglich, dass sich alle Studierenden den Ämtern der studentischen Selbstverwaltung widmen können, ohne dabei nebenher noch Geld verdienen zu müssen, was aufgrund der Arbeitslast eigentlich nicht möglich ist, oder unter dem Existenzminimum leben zu müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Vertragshoheit</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung wird als selbständige Vertragspartnerin der Universität anerkannt. Die Universitätsleitung unterstützt die Studierendenvertretung dabei, Verhandlungen mit uniinternen sowie uniexternen Organisationen zu führen und abzuschließen. Hierbei achtet die Universität den Willen der Studierendenvertretung. Die Studierendenvertretung bestimmt als Vertragspartnerin ebenbürtig über Inhalte, den Verlauf und Ergebnisse der Verhandlungen mit. Verträge, die die Studierendenvertretung und ihre Aufgaben betreffen, dürfen dementsprechend nur mit expliziter Zustimmung durch das Studierendenparlament oder durch vom Studierendenparlament beauftragten Personen behandelt und beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anerkennung der Studierendenvertretung (StuV) der Universität Würzburg als selbstständige Vertragspartnerin durch die Universität unterstreicht das Vertrauen in die Autonomie und die Fähigkeiten der StuV. Dies ermöglicht es der StuV, Verhandlungen im Namen der Studierendenschaft zu führen und Verträge abzuschließen. Dies soll sowohl mit internen als auch mit externen Organisationen gewährleistet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Universitätsleitung unterstützt diese Autonomie, indem sie den Willen der StuV respektiert und die Ergebnisse ihrer Verhandlungen anerkennt. Die Gleichstellung der StuV als Vertragspartnerin bedeutet, dass sie inhaltlich und formal ebenbürtig an den Verhandlungen beteiligt ist und über den Verlauf sowie die Ergebnisse mitbestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um sicherzustellen, dass die Interessen der Studierendenschaft gewahrt bleiben, ist es wichtig, dass Verträge, die die StuV betreffen, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Studierendenparlaments behandelt und beschlossen werden. Dies stellt sicher, dass die demokratisch gewählten Vertreter*innen der Studierendenschaft in wichtige Entscheidungen eingebunden sind und die Interessen der Studierenden effektiv vertreten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Satzungshoheit</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat empfiehlt, dass bei Satzungsänderungen, die die Studierendenvertretung betreffen, das Einverständnis des Studierendenparlaments eingeholt werden muss. Dafür soll die Grundordnung entsprechend geändert werden. Die Studierendenvertretung erhält das Recht, ihre eigenen Strukturen im Rahmen der Vorgaben des BayHIG und der Grundordnung durch Beschluss des Studierendenparlaments selbst zu gestalten und zu regeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um effizient und gut arbeiten zu können, muss die Studierendenvertretung (StuV) ihre eigenen Strukturen, Verfahren und Regeln selbst festlegen. Nur so können diese optimal an entsprechende Ziele, Aufgaben und Bedürfnisse angepasst werden. Zusätzlich kann sich die StuV besser vor externer, nicht studentischer Einflussnahme schützen, welche die Unabhängigkeit und Integrität ihrer Angelegenheiten gefährdet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Handlungshoheit</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung kann ihre Themenbereiche und Schwerpunkte selbst wählen und wird nicht durch Vorgaben eingeschränkt. Der Hochschulrat der Universität Würzburg empfiehlt der Universitätsleitung, grundsätzlich davon auszugehen, dass die Studierendenvertretung stets im Sinne der Studierenden handelt und daher Brückenschläge zu den genannten Punkten im BayHIG gegeben sind. Bei etwaigen Bedenken kann der Hochschulrat, der Senat oder die Universitätsleitung eine Begründung anfordern. Der Hochschulrat empfiehlt der Universitätsleitung, den Aufgabenkatalog in Absprache mit der Studierendenvertretung zu erweitern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des BayHIG und der Hochschulleitung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und oftmals müssen Brückenschläge zu diesen Punkten erkämpft werden. Hierbei wird übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für Studierende einen Mehrwert haben. Die Handlungshoheit gibt der StuV die Möglichkeit unabhängiger handeln zu können. Durch die Möglichkeit einer Begründungsforderung und die Vorgaben im BayHIG ist dennoch weiterhin sichergestellt, dass die StuV die Aufgabenbereiche des BayHIGs achtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art. 27 Abs. 2 Satz 4 BayHIG</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>die Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden der Hochschule,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden und</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>StuV als Arbeitgeberin</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung darf im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Personen zur Unterstützung ihrer Arbeit einstellen. Hierunter fallen u.a. Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der IT, der Verwaltungsarbeit und der Veranstaltungsorganisation und -durchführung. Die Universitätsleitung unterstützt die Studierendenvertretung hierbei mit der Sicherstellung von juristischer und rechtlicher Beratung bzgl. der Einstellung von Arbeitskräften.<br>
Die Universitätsleitung wird damit beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Studentischen Sprecher*innenrat (SSR) ein Konzept auszuarbeiten, wie die Studierendenvertretung, auch ohne eine Körperschaft zu sein, nach ihrem Ermessen Arbeitskräfte einstellen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung (StuV) hat viele Aufgaben, die die direkten Mitglieder der StuV nicht alle selbst übernehmen können. Um für größere und kleinere Aufgaben Personen zur Unterstützung hinzuziehen zu können, ist es notwendig, Personen einstellen zu können. Damit wird ermöglicht, dass sich die Mitglieder der StuV auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Hierunter fällt z.B. die inhaltliche Ausrichtung der StuV, Vernetzungsarbeit, inhaltlich hochschulpolitische Arbeit oder das Führen von Verhandlungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beauftragung der Universitätsleitung, in Zusammenarbeit mit dem Studentischen Sprecher*innenrat (SSR), ein Konzept für die Einstellung von Arbeitskräften zu entwickeln, zeigt das Bestreben, eine praktikable Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der StuV gerecht wird. Dies ermöglicht es der StuV, Arbeitskräfte nach ihrem Ermessen einzustellen auch ohne eine formelle Körperschaft zu sein, was ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie stärkt. Da die StuV selbst am besten weiß, für welche Aufgaben sie wann wie viele Personen benötigt, soll sie frei über die Einstellung von Personen verfügen und dabei nur durch ihre finanziellen Mittel limitiert sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Unabhängige Beratungsangebote</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Studierendenvertretung der Universität Würzburg wird ermächtigt, ein unabhängiges Beratungsangebot für Studierende aufzubauen und zu verwalten. Hierbei wird sie finanziell von der Universitätsleitung unterstützt, wenn ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von der Universität, Universitätsverwaltung und Studierendenwerk unabhängige Beratungsangebote sind zwingend nötig, um mögliche Interessenskonflikte und eine Beeinflussung durch institutionelle Zwänge zu verhindern. Durch ein unabhängiges Beratungsangebot wird die Hemmschwelle, sich in bestimmten Situationen beraten zu lassen, für Studierende deutlich gesenkt. Dadurch können mehr Studierende besser beraten werden, was wiederum die Studienqualität erhöht, und das Image der Universität verbessert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren kann eine unabhängige Beratungsstelle bei Konflikten zwischen Studierenden und anderen Mitgliedern und Organisationseinheiten der Universität als Vermittlerin auftreten, oder sich alternativ für die Interessen der Studierenden gegenüber der Universitätsleitung, dem Studierendenwerk und anderen Institutionen einsetzen. Hierzu stellt die Studierendenvertretung (StuV) entsprechend ausgebildete Personen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn die StuV über ausreichend Mittel verfügt, kann dieses Angebot von der StuV selbst zur Verfügung gestellt werden. Wenn die StuV keinen Studierendenschaftsbeitrag erheben kann oder auf finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe zugreifen kann, ist es notwendig, dass die Universitätsleitung Mittel für eine unabhängige Beratungsangebote zur Verfügung stellt. Die Unabhängigkeit der Beratung kann in diesem Fall durch eine Übertragung der Verwaltung über diese Ämter an die StuV sichergestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Politisches Mandat</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet. Die Universitätsleitung darf in diese Autonomie eingreifen, wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die Universitätsleitung ihre eigene Autonomie oder die der Universität begründet in Gefahr sieht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein freier Debattenraum ist essenziell für die Studierendenvertretung (StuV), um die Interessen von Studierenden gegenüber den Mitgliedern und Organisationseinheiten der Universität, aber auch auf politischer Ebene gegenüber Politiker*innen oder Organisationen zu vertreten. Die Gewährleistung der freien politischen Äußerung der StuV fördert die demokratische Partizipation der Studierenden, regt somit das Interesse der Studierenden für die Hochschulpolitik, wodurch mittelfristig die Wahlbeteiligung steigen kann, und ist Grundlage für eine funktionierende Universität und gute Studienbedingungen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 18 May 2024 17:00:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Bestätigung des Namens Studentischer Sprecher*innenrat (SSR)</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/bestatigung-des-namens-studentischer-sprecher-innenrat-ssr-56965</link>
                        <author>Kayn Gaus</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/bestatigung-des-namens-studentischer-sprecher-innenrat-ssr-56965</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament hält weiterhin am Eigenname &quot;Studentischer Sprecher*innenrat (SSR)&quot; für das ausführende Organ der Studierendenvertretung der Universität Würzburg fest.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament erkennt die geschlechtliche Vielfalt an und macht sich zur Aufgabe dies auch in der Sprache sichtbar zu machen. Da der Studentische Sprecher*innenrat aus Personen aller Geschlechter bestehen kann, vereinfacht die Schreibweise mit Sternchen die Bezeichnung und baut zudem diskriminierende Strukturen ab. Durch die Schreibweise mit Sternchen wird aufgezeigt, dass es mehr als die zwei binären Geschlechter gibt und alle Personen inbegriffen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch das vorangehangene &quot;Studentischer&quot; ist zudem schnell ersichtlich, dass das Gremium ein studentisches Gremium ist. Die Abkürzung SSR ist bereits bei Personen und Organisationseinheiten der Universität und darüber hinaus bekannt und kann durch die Zusammensetzung von Studentischer und Sprecher*innenrat passend beibehalten werden. Zudem ist nicht nur die Abkürzung, sondern auch der Name selbst (Studentischer Sprecher*innenrat) für das ausführende Organ der Studierendenvertretung bekannt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Herr Baumann (Justiziariat) und Uwe Klug (Kanzler) wünschen sich eine Bestätigung, dass wir an dem Namen Studentischer Sprecher*innenrat trotz des Sternchens festhalten, damit sie dies dem Ministerium vorlegen können, wenn sie darauf aufgrund der neuen Regelung in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) angesprochen werden. Deshalb auch quasi die Begründung für das Festhalten an der Bezeichnung im Antragstext selbst.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 14 May 2024 01:46:18 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Festlegung einer Eigenschreibweise der Wortmarke &quot;stuv&quot;</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/festlegung-einer-eigenschreibweise-der-wortmarke-stuv-37887</link>
                        <author>Studentischer Sprecher*innenrat (dort beschlossen am: 23.04.2024)</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/festlegung-einer-eigenschreibweise-der-wortmarke-stuv-37887</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierendenvertretungs-übergreifend wird die Wortmarke künftig in der Eigenschreibweise &quot;stuv&quot; dargestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wird die Wortmarke vor einer anderen Marke der Studierendenvertretung platziert, um die Zugehörigkeit zu ebendieser zu verdeutlichen, wird ein Leerzeichen zwischengesetzt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell werden von verschiedenen Gremien, Referaten und externen Veranstaltern verschiedene Schreibweisen für die Wortmarke verwendet (stuv, StuV, Stuv). Ein einheitliches Markenbild, das von Studierenden und Mitarbeitenden der Universität, wie auch von externen Gruppen auf den ersten Blick – auch in Fließtexten – als zusammenhängende Marke wahrgenommen werden kann, ist daher nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Notwendigkeit der Festlegung einer Eigenschreibweise durch das Studierendenparlament besteht nicht nur zwecks der Planung und der einheitlichen Bewerbung von Veranstaltungen, die von der gesamten Studierendenvertretung repräsentiert werden, sondern u. a. auch durch die zeitnahe Überarbeitung der stuv-Homepage. Ähnlich, wie durch die stringente Verwendung der Genderschreibweise mit Asterisk (die ebenfalls durch das StuPa beschlossen wurde) ist das Ziel eine einheitliche Markendarstellung mit hohem Wiedererkennungswert (Einprägsamkeit der Wortmarke), die Vermeidung von Verwirrung und Unsicherheiten über die Schreibweise – letztlich die Stärkung des Markenimages der <em>stuv</em>. Nicht von Ungefähr ist es in wirtschaftlichen Unternehmen, die auf ihre Public Relations hohen Wert legen, längst Usus, eine Eigenschreibweise zu etablieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Eigenschreibweise <em>stuv</em> hat sich bereits durch die stetige Verwendung des Logos etabliert. In der &quot;stuv-Raute&quot;, die auf zahlreichen Werbeartikeln, Plakaten und in den sozialen Netzwerken zu finden ist, wird der Begriff stets stilisiert in Kleinbuchstaben dargestellt. Auch innerhalb des SSR wird – nach Beschluss vom 23.04. diesen Jahres – <em>stuv</em> bereits konsequent in Minuskeln für die Bewerbung von Veranstaltungen und den allgemeinen Markenauftritt verwendet. Für die Konstituierung der sehr einfachen Schreibweise <em>stuv</em> spricht außerdem, dass bei der Verwendung nur von Kleinbuchstaben einer Fährnis über die Groß- / Kleinschreibung innerhalb der Wortmarke (StuV, Stuv, stuV, STuv, StUv?) vorab elegant und effektiv vorgebeugt werden kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 May 2024 09:01:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Einführung eines Restetischs</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/einfuhrung-eines-restetischs-8202</link>
                        <author>Grüne Hochschulgruppe (dort beschlossen am: 03.05.2024)</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_24_05_23/einfuhrung-eines-restetischs-8202</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der SSR wird beauftragt, sich gegenüber des Studierendenwerks dafür einzusetzen, an den Würzburger Mensen des Studierendenwerks jeweils einen Restetisch zu etablieren. Auf diesem können Besucher*innen der Mensa übrig gebliebenes Essen platzieren und anderen hungrigen Studierenden kostenfrei überlassen. Diese können sich das gerettete Essen gratis nehmen, sodass die Lebensmittelverschwendung der Mensa minimiert und die ökologische Bilanz verbessert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Idealerweise wird der Tisch neben dem Abgabeband für das Geschirr eingerichtet und mit erklärenden Plakaten oder Ähnlichem ausgestattet.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch einen Restetisch kann das Wegwerfen von genießbaren Lebensmitteln eingedämmt werden. Letztere stellt global ein gigantisches Problem dar und ist für ca. 1/6 der globalen CO2-Emissionen verantwortlich, alleine in Deutschland werden pro Jahr etwa 11 Mio Tonnen Lebensmittel weggeschmissen (Quelle: <a href="https://www.sueddeutsche.de/wissen/landwirtschaft-treibhausgas-lebensmittelverschwendung-1.5779609">https://www.sueddeutsche.de/wissen/landwirtschaft-treibhausgas-lebensmittelverschwendung-1.5779609</a>). Eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung kann das Klima in relevantem Ausmaß entlasten und so zum Klimaschutz beitragen. Für das Studierendenwerk ist das Projekt zudem eine Chance, die aktuell leere Liste an Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit auf ihrer Website zu beginnen (Quelle: <a href="https://www.swerk-wue.de/ueber-uns/unser-qualitaetsanspruch">https://www.swerk-wue.de/ueber-uns/unser-qualitaetsanspruch</a>). In einem einmaligen Pilotprojekt in der Hubland Mensateria wurde zudem eine Unterstützung der Idee von Seiten der Studierenden wahrgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Rechtliche Grundlagen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In einer Presseerklärung des SWFR (Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald) heißt es: „Das SWFR weist in einer Presseerklärung auf die Möglichkeit hin, Tabletts direkt an Bänderer zu übergeben. Erst wenn ein Tablett sich auf dem Band befinde, sei das Studierendenwerk in der Verantwortung. Steht ein Tablett noch nicht auf dem Band, kann es also legal an andere Personen weitergegeben werden.“ (Quelle: <a href="https://archiv.unicross.uni-freiburg.de/2017/01/baendern-mensa-freiburg/">https://archiv.unicross.uni-freiburg.de/2017/01/baendern-mensa-freiburg/</a>)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 May 2024 12:53:24 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>