Änderungen von A4 zu A4
Ursprüngliche Version: | A4 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 18.05.2024, 17:00 |
Neue Version: | A4 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 23.05.2024, 22:51 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3:
Das Studierendenparlament beschließt, die folgenden Inhalte und Forderungen dem Unirat zum Beschluss vorzulegen. Die studentischen SenatorenSenator*innen werden gebeten, sich für die Inhalte einzusetzen.
Von Zeile 4 bis 9:
Vorbemerkung
Die Studierendenvertretung übernimmt an der Julius-Maximilians-Universität eine tragende Rolle. Nicht nur nach den gesetzlichen Aufgaben (vgl. Art. 27, Abs. 2, Satz 4, BayHIG), den Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung (nach §§ 30-34 der Grundordnung der JMU) und der Mitgliedschaft in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, sondern auch in der Beteiligung an universitären Projekten, der Gestaltung des Campus' und der Belebung studentischen Alltags leisten Studierendenvertreter*innen unter größtem persönlichen Einsatz viel für ihre Universität. Sie tragen damit umfangreich zur Wahrnehmung der Universität, zur Weiterentwicklung von Studium & Lehre und zur Attraktivität individueller Studienerfahrungen bei. Diese Leistungen können allerdings an vielen Stellen nicht gleichberechtig und angemessen umgesetzt werden, weil systemische und strukturelle Hürden die Arbeit erschweren und behindern. Diese Probleme liegen unter anderem in der geringen finanziellen Ausstattung, einem eingeschränkten Handlungsspielraum, unzureichenden Kompensationsmöglichkeiten (unter anderem für die Mitglieder aufwändiger stundentischer Ämter) und einer festgefahrenen Debatte begründet.
Mit folgenden Ansätzen wollen wir einen Vorschlag zur besseren Eingliederung studentischen Ehrenamts an der JMU unterbreiten, der sich nicht in einer starren Forderung nach der "Verfassten Studierendenschaft" begründet, sondern praxisnahe und standortbezogene Ansätze zur nachhaltigen Etablierung einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Universität und Studierenden begründet.
Dem Universitätsrat werden daher folgende Punkte zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Die Universitätsleitung leitetwird gebeten, die Umsetzung der folgenden Beschlüsse eineinzuleiten. Bei Fragen der Umsetzung und Festschreibung in der Grundordnung wird das Justiziariat hinzugezogen. Bei den Prozessen wird dieDie Studierendenvertretung einbezogenbegleitet die Prozesse aktiv mit und eine Bestätigung in Form eines Beschlussesbestätigt vom vorliegenden Antrag abweichende Entscheidungen durch Beschlüsse im Studierendenparlament eingeholt.
Von Zeile 13 bis 18:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die StudierendenvertretungUniversität erhält die Möglichkeit, Mittel überähnlich wie das Studierendenwerk, Beiträge von den StudierendenschaftsbeitragStudierenden zu erheben. Dieser Beitrag soll, angelehnt an Studierendenschaften in anderen Bundesländern, über den Semesterbeitrag abgewickelt werden. Die Erhebung erfolgt unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Studierenden und fließt vollumfänglich dem Etat der Studierendenvertretung zu. Über die Höhe entscheidet das Studierendenparlament per Beschluss. Dieser Beschluss kann von der Universitätsleitung in begründeten Fällen zurückgewiesen werden.
Von Zeile 24 bis 26 löschen:
Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung erforderlich. Die Regelung über die Höhe und die Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.
In Zeile 51:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
In Zeile 75:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
In Zeile 109:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
In Zeile 138:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Von Zeile 169 bis 171:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Der HochschulratUniversitätsrat empfiehlt, dass bei Satzungsänderungen, die die Studierendenvertretung betreffen, das Einverständnis des Studierendenparlaments
Von Zeile 185 bis 188:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung kann ihre Themenbereiche und Schwerpunkte selbst wählen und wird nicht durch Vorgaben eingeschränkt. Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg empfiehlt der Universitätsleitung, grundsätzlich davon
Von Zeile 190 bis 194:
handelt und daher Brückenschläge zu den genannten Punkten im BayHIG gegeben sind. Bei etwaigen Bedenken kann der HochschulratUniversitätsrat, der Senat oder die Universitätsleitung eine Begründung anfordern. Der Hochschulrat empfiehlt der Universitätsleitung, den Aufgabenkatalog in Absprache mit der Studierendenvertretung zu erweitern.
Von Zeile 196 bis 198:
Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des BayHIG und der HochschulleitungUniversitätsleitung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und
In Zeile 215:
StuVstuv als Arbeitgeberin
In Zeile 217:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Von Zeile 247 bis 251:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung der Universität Würzburg wird ermächtigt, ein unabhängiges Beratungsangebot für Studierende aufzubauen und zu verwalten. Hierbei wird sie finanziell von der Universitätsleitung unterstützt, wenn ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
In Zeile 273:
Politisches Mandat
Gesellschaftliche Verantwortung
Von Zeile 275 bis 280:
Der HochschulratUniversitätsrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet.
Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als relevant betrachtet. Die Universitätsleitung darf Die Studierendenvertretung verpflichtet sich, wenn möglich, empirische Erkenntnisse zu berücksichtigen und sich in ihren Entscheidungen an dem wissenschaftlichen Konsens zu orientieren. Dabei wird sichergestellt, dass niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen diskriminiert wird. Die Universitätsleitung darf nur dann in diese Autonomie eingreifen, wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die