erfolgt mündlich
| Antrag: | Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Michael Kreuzer | 
| Status: | Angenommen | 
| Eingereicht: | 23.05.2024, 18:37 | 
| Antrag: | Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Michael Kreuzer | 
| Status: | Angenommen | 
| Eingereicht: | 23.05.2024, 18:37 | 
sind. Bei etwaigen Bedenken kann der Hochschulrat, der Senat oder die Universitätsleitung eine Begründung anfordern. Der Hochschulrat empfiehlt der Universitätsleitung, den Aufgabenkatalog in Absprache mit der Studierendenvertretung zu erweitern.
Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des BayHIG und der Hochschulleitung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und oftmals müssen Brückenschläge zu diesen Punkten erkämpft werden. Hierbei wird übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für Studierende einen Mehrwert haben. Die Handlungshoheit gibt der StuV die Möglichkeit unabhängiger handeln zu können.Das BayHIG gibt die grundsätzlichen Aufgaben der Studierendenvertretung vor. Allerdings lässt die sehr knappe Formulierung sehr viel Interpretationsspielraum zu, welcher in der Vergangenheit of sehr eng und zu Lasten den Studierendenvertretung ausgelegt wurde.
Hierbei wird übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für Studierende einen Mehrwert haben. Deshalb soll klargestellt werden, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Tätigkeitsbereiche der StuV von der gesetzlichen Regelung abgedeckt sind. Durch die Möglichkeit einer Begründungsforderung und die Vorgaben im BayHIG ist dennoch weiterhin 
Das Studierendenparlament beschließt, die folgenden Inhalte und Forderungen dem 
Unirat zum Beschluss vorzulegen. Die studentischen Senatoren werden gebeten, 
sich für die Inhalte einzusetzen.
Die Universitätsleitung leitet die Umsetzung der folgenden Beschlüsse ein. Bei 
Fragen der Umsetzung und Festschreibung in der Grundordnung wird das 
Justiziariat hinzugezogen. Bei den Prozessen wird die Studierendenvertretung 
einbezogen und eine Bestätigung in Form eines Beschlusses im 
Studierendenparlament eingeholt.
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält die Möglichkeit, Mittel über den 
Studierendenschaftsbeitrag zu erheben. Dieser Beitrag soll, angelehnt an 
Studierendenschaften in anderen Bundesländern, über den Semesterbeitrag 
abgewickelt werden. Die Erhebung erfolgt unter Berücksichtigung der sozialen 
Belange der Studierenden.
Studierende haben in begründeten Fällen die Möglichkeit, sich von diesem Beitrag 
zu befreien. Dies betrifft insbesondere Studierende mit Kindern, Studierende mit 
Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Studierende, für die die 
Zahlung des Beitrags aus finanziellen Gründen unzumutbar ist oder die in 
besonderen Fällen von der Beitragszahlung befreit werden müssen. Für eine 
Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung 
erforderlich. Die Regelung über die Höhe und die Befreiung vom 
Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.
Begründung
Die Einnahmen der Studierendenvertretung sind derzeit stark begrenzt. Die 
Grundmittel, welche über die Mittelzuweisung des Landes Bayern bereitgestellt 
werden, sind für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenvertretung 
unzureichend. Im Haushaltsjahr 2023 beliefen sich die Mittel auf 28.130,00 Euro. 
Wenn man dies auf die aktuelle Studierendenzahl der Universität Würzburg 
umrechnet, ergibt sich ein Betrag von ungefähr einem Euro pro Student*in. Dieser 
Grundbeitrag reicht nicht aus, um den gesetzlichen Aufgaben einer 
Studierendenvertretung gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass die Mittelzuweisung 
zwar an die Studierendenzahl, nicht aber an die Inflation angepasst ist.
Ein Semester-Betrag von 10 Euro pro Student*in dient als Grundfinanzierung für 
die Studierendenvertretung. Die Beitragserhebung erfolgt unter Berücksichtigung 
der soziökonomischen Lage der Studierenden. Es besteht die Möglichkeit, sich von 
dem Beitrag befreien zu lassen, wenn dieser die finanzielle Lage der 
Studierenden zu stark belastet. Dies betrifft insbesondere Studierende mit 
Kindern, Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie 
Studierenden, für die die Zahlung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
Dieser Prozess ermöglicht es der Studierendenvertretung, eine stärkere 
Grundfinanzierung zu erreichen, um ihre gesetzlichen Aufgaben vollständig zu 
erfüllen und außerdem zusätzliche Leistungen anzubieten. Studierenden wird 
dadurch die Möglichkeit gegeben, diese Leistungen besser wahrzunehmen. Darüber 
hinaus soll das Angebot der Studierendenvertretung erweitert werden, um eine 
bessere Unterstützung der Studierenden in Würzburg sicherzustellen.
Alternativ-Antrag (bei Ablehnung von 1)
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält jährliche Mittel zum Jahresbeginn in Höhe von 
20€ pro Student*in (das bedeutet aktuell etwa 530 000 Euro). Diese Mittel werden 
über die staatliche Förderung oder die Quellen der Universität bereitgestellt.
Begründung
Die derzeitige Mittelzuweisung der Studierendenvertretung erfolgt über die 
finanzielle Zuweisung des Landes. Gemessen an den aktuellen Studierendenzahlen 
ergibt sich damit eine Summe von etwa einem Euro pro Student*in pro Jahr. Diese 
Beiträge sind unzureichend, um den gesetzlichen Aufgaben einer 
Studierendenvertretung angemessen nachzukommen. Die Fülle der gesetzlichen 
Aufgaben ist mit den derzeitigen verfügbaren Mitteln kaum zu bewältigen.
Ein Betrag von 20 Euro pro Student*in pro Jahr, wie im Antrag genannt, deckt die 
Grundbedarfe der Studierendenvertretung ausreichend in angemessener Weise ab. 
Mit dieser Mittelbereitstellung wird die jährliche Grundfinanzierung der 
Studierendenvertretung gestärkt, und damit ermöglicht, durch einen vielfältigen 
Ausbau die Behandlung der gesetzlichen Aufgaben der Studierendenvertretung zu 
gewährleisten und das Angebot für Studierende zu verbessern.
Die Mittel sollten aus staatlicher Förderung oder den Ressourcen der Universität 
bereitgestellt werden. Die Universität soll sich gegenüber der Landesregierung 
dafür einsetzen, Fördermittel in Höhe der im Antrag genannten Summe zu erhalten. 
Sollte dies nicht möglich sein, wird die Universität diese aus eigenen Mitteln 
bereitstellen.
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält die Befugnis, im Rahmen ihrer finanziellen 
Möglichkeiten ihre Ausgaben eigenständig zu verwalten und frei Ausgaben zu 
tätigen. Um dies angemessen umsetzen zu können, erhält sie direkten Zugriff auf 
Informationen bzgl. ihres Kontos bzw. ihrer finanziellen Mittel. Darüber hinaus 
erhält die Studierendenvertretung die Möglichkeit, flexible Finanzierungspläne 
zu verwenden, um den Etat zu überschreiten.
Begründung:
Die aktuelle Geldverteilung des Etats der Studierendenvertretung (StuV) schränkt 
ihren Handlungsspielraum stark ein. Ausgaben der StuV müssen in der Regel 
mehrfach abgestimmt und über langwierige Prozesse bestätigt werden. Dies führt 
dazu, dass kurzfristige Ausgaben teilweise nicht getätigt werden können, und 
bringt Studierende in Bedrängnis, die aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage auf 
eine schnelle Auslagenerstattung angewiesen sind.
Zudem sollte die StuV die Befugnis erhalten, ihre finanziellen Mittel und 
Ausgaben selbst zu verwalten. Damit wird die StuV als verantwortungsbewusst 
anerkannt und ihr eine Handlungsfähigkeit ermöglicht. Dadurch hat die StuV die 
Möglichkeit, dass Ausgaben nicht mehr im Vorhinein geprüft werden müssen, 
sondern erst übernommen oder erstattet werden und eine anschließende Prüfung 
stattfindet.
Zum anderen sind die Mittel, die die StuV beispielsweise aus ihren 
Veranstaltungen wieder einnimmt, aktuell weiterhin zweckgebunden und können 
nicht frei verwendet werden. Es ist der StuV damit nicht möglich, Verpflegung, 
Honorare, Veranstaltungsunterstützung/Sponsoring und Personalmittel (z.B. 
Aushilfen bei den Campuslichtern, Mensa-Party usw.) vollständig oder überhaupt 
eigenständig über den Etat auszuzahlen. Des Weiteren sollte es möglich sein, für 
größere Veranstaltungen und Projekte mit einem flexiblen Finanzierungsplan den 
Etat im Voraus zu überziehen. Eine freie Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben 
ermöglicht der StuV flexibleren Handlungsspielraum, der sich an die 
tatsächlichen Bedürfnisse der StuV anpassen lässt. Eine Finanzautonomie 
bezüglich der eigenen Ausgaben ist für die Studierendenvertretung daher 
unerlässlich.
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung wird ermächtigt, den Mitgliedern der 
Studierendenvertretung nach eigenem Ermessen Aufwandsentschädigungen 
auszuzahlen. Die Entscheidung, für welche Ämter eine Aufwandsentschädigung 
ausgezahlt wird und wie hoch diese jeweils ausfällt, beschließt das 
Studierendenparlament. Der Handlungsspielraum wird hierbei durch die 
finanziellen Mittel, auf die die Studierendenvertretung zugreifen kann, 
eingegrenzt.
Begründung
Die aktuelle Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat für die Ausführung der 
höchsten studentischen Ämter (Mitglied im SSR, sowie Vorsitz von FSR und StuPa) 
ist nicht nur deutlich niedriger als an den meisten anderen deutschen 
Hochschulen, sondern auch in keiner Weise angemessen. Der Arbeitsaufwand der 
Studierendenvertretung in den höchsten Gremienstufen wird oft unterschätzt. Die 
starke Arbeitsbelastung und das gleichzeitig voranschreitende Studium ist oft 
nicht mit einer Existenzsicherung vereinbar. Dies führt unmittelbar zum 
Ausschluss Studierender aus finanziell schwachen Verhältnissen, da eine 
Finanzierung durch BAföG, Eltern oder Rücklagen nicht immer möglich ist. 
Engagement in der Hochschulpolitik können sich einige Studierende schlicht nicht 
leisten. Dies widerspricht grundlegenden demokratischen Prinzipien, da manche 
soziökonomischen und soziokulturellen Gruppen benachteiligt werden.
Daher ist es notwendig, dass die StuV ihren Mitgliedern abhängig des 
übernommenen Amtes eine angemessene Aufwandsentschädigung auszahlen kann. Damit 
wird möglich, dass sich alle Studierenden den Ämtern der studentischen 
Selbstverwaltung widmen können, ohne dabei nebenher noch Geld verdienen zu 
müssen, was aufgrund der Arbeitslast eigentlich nicht möglich ist, oder unter 
dem Existenzminimum leben zu müssen.
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung wird als selbständige Vertragspartnerin der 
Universität anerkannt. Die Universitätsleitung unterstützt die 
Studierendenvertretung dabei, Verhandlungen mit uniinternen sowie uniexternen 
Organisationen zu führen und abzuschließen. Hierbei achtet die Universität den 
Willen der Studierendenvertretung. Die Studierendenvertretung bestimmt als 
Vertragspartnerin ebenbürtig über Inhalte, den Verlauf und Ergebnisse der 
Verhandlungen mit. Verträge, die die Studierendenvertretung und ihre Aufgaben 
betreffen, dürfen dementsprechend nur mit expliziter Zustimmung durch das 
Studierendenparlament oder durch vom Studierendenparlament beauftragten Personen 
behandelt und beschlossen werden.
Begründung
Die Anerkennung der Studierendenvertretung (StuV) der Universität Würzburg als 
selbstständige Vertragspartnerin durch die Universität unterstreicht das 
Vertrauen in die Autonomie und die Fähigkeiten der StuV. Dies ermöglicht es der 
StuV, Verhandlungen im Namen der Studierendenschaft zu führen und Verträge 
abzuschließen. Dies soll sowohl mit internen als auch mit externen 
Organisationen gewährleistet werden.
Die Universitätsleitung unterstützt diese Autonomie, indem sie den Willen der 
StuV respektiert und die Ergebnisse ihrer Verhandlungen anerkennt. Die 
Gleichstellung der StuV als Vertragspartnerin bedeutet, dass sie inhaltlich und 
formal ebenbürtig an den Verhandlungen beteiligt ist und über den Verlauf sowie 
die Ergebnisse mitbestimmt.
Um sicherzustellen, dass die Interessen der Studierendenschaft gewahrt bleiben, 
ist es wichtig, dass Verträge, die die StuV betreffen, nur mit ausdrücklicher 
Zustimmung des Studierendenparlaments behandelt und beschlossen werden. Dies 
stellt sicher, dass die demokratisch gewählten Vertreter*innen der 
Studierendenschaft in wichtige Entscheidungen eingebunden sind und die 
Interessen der Studierenden effektiv vertreten werden.
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Der Hochschulrat empfiehlt, dass bei Satzungsänderungen, die die 
Studierendenvertretung betreffen, das Einverständnis des Studierendenparlaments 
eingeholt werden muss. Dafür soll die Grundordnung entsprechend geändert werden. 
Die Studierendenvertretung erhält das Recht, ihre eigenen Strukturen im Rahmen 
der Vorgaben des BayHIG und der Grundordnung durch Beschluss des 
Studierendenparlaments selbst zu gestalten und zu regeln.
Begründung
Um effizient und gut arbeiten zu können, muss die Studierendenvertretung (StuV) 
ihre eigenen Strukturen, Verfahren und Regeln selbst festlegen. Nur so können 
diese optimal an entsprechende Ziele, Aufgaben und Bedürfnisse angepasst werden. 
Zusätzlich kann sich die StuV besser vor externer, nicht studentischer 
Einflussnahme schützen, welche die Unabhängigkeit und Integrität ihrer 
Angelegenheiten gefährdet.
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung kann ihre Themenbereiche und Schwerpunkte selbst 
wählen und wird nicht durch Vorgaben eingeschränkt. Der Hochschulrat der 
Universität Würzburg empfiehlt der Universitätsleitung, grundsätzlich davon 
auszugehen, dass die Studierendenvertretung stets im Sinne der Studierenden 
handelt und daher Brückenschläge zu den genannten Punkten im BayHIG gegeben 
sind. Bei etwaigen Bedenken kann der Hochschulrat, der Senat oder die 
Universitätsleitung eine Begründung anfordern. Der Hochschulrat empfiehlt der 
Universitätsleitung, den Aufgabenkatalog in Absprache mit der 
Studierendenvertretung zu erweitern.
Begründung
Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des 
BayHIG und der Hochschulleitung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben 
den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und 
oftmals müssen Brückenschläge zu diesen Punkten erkämpft werden. Hierbei wird 
übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für 
Studierende einen Mehrwert haben. Die Handlungshoheit gibt der StuV die 
Möglichkeit unabhängiger handeln zu können.
Hierbei wird übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für Studierende einen Mehrwert haben. Deshalb soll klargestellt werden, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Tätigkeitsbereiche der StuV von der gesetzlichen Regelung abgedeckt sind. Durch die Möglichkeit einer 
Begründungsforderung und die Vorgaben im BayHIG ist dennoch weiterhin 
sichergestellt, dass die StuV die Aufgabenbereiche des BayHIGs achtet.
Art. 27 Abs. 2 Satz 4 BayHIG
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung darf im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten 
Personen zur Unterstützung ihrer Arbeit einstellen. Hierunter fallen u.a. 
Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der IT, der Verwaltungsarbeit und 
der Veranstaltungsorganisation und -durchführung. Die Universitätsleitung 
unterstützt die Studierendenvertretung hierbei mit der Sicherstellung von 
juristischer und rechtlicher Beratung bzgl. der Einstellung von Arbeitskräften.
Die Universitätsleitung wird damit beauftragt in Zusammenarbeit mit dem 
Studentischen Sprecher*innenrat (SSR) ein Konzept auszuarbeiten, wie die 
Studierendenvertretung, auch ohne eine Körperschaft zu sein, nach ihrem Ermessen 
Arbeitskräfte einstellen kann.
Begründung
Die Studierendenvertretung (StuV) hat viele Aufgaben, die die direkten 
Mitglieder der StuV nicht alle selbst übernehmen können. Um für größere und 
kleinere Aufgaben Personen zur Unterstützung hinzuziehen zu können, ist es 
notwendig, Personen einstellen zu können. Damit wird ermöglicht, dass sich die 
Mitglieder der StuV auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Hierunter 
fällt z.B. die inhaltliche Ausrichtung der StuV, Vernetzungsarbeit, inhaltlich 
hochschulpolitische Arbeit oder das Führen von Verhandlungen.
Die Beauftragung der Universitätsleitung, in Zusammenarbeit mit dem 
Studentischen Sprecher*innenrat (SSR), ein Konzept für die Einstellung von 
Arbeitskräften zu entwickeln, zeigt das Bestreben, eine praktikable Lösung zu 
finden, die den Bedürfnissen der StuV gerecht wird. Dies ermöglicht es der StuV, 
Arbeitskräfte nach ihrem Ermessen einzustellen auch ohne eine formelle 
Körperschaft zu sein, was ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie stärkt. Da die 
StuV selbst am besten weiß, für welche Aufgaben sie wann wie viele Personen 
benötigt, soll sie frei über die Einstellung von Personen verfügen und dabei nur 
durch ihre finanziellen Mittel limitiert sein.
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung der Universität Würzburg wird ermächtigt, ein 
unabhängiges Beratungsangebot für Studierende aufzubauen und zu verwalten. 
Hierbei wird sie finanziell von der Universitätsleitung unterstützt, wenn ihre 
eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Begründung
Von der Universität, Universitätsverwaltung und Studierendenwerk unabhängige 
Beratungsangebote sind zwingend nötig, um mögliche Interessenskonflikte und eine 
Beeinflussung durch institutionelle Zwänge zu verhindern. Durch ein unabhängiges 
Beratungsangebot wird die Hemmschwelle, sich in bestimmten Situationen beraten 
zu lassen, für Studierende deutlich gesenkt. Dadurch können mehr Studierende 
besser beraten werden, was wiederum die Studienqualität erhöht, und das Image 
der Universität verbessert.
Des Weiteren kann eine unabhängige Beratungsstelle bei Konflikten zwischen 
Studierenden und anderen Mitgliedern und Organisationseinheiten der Universität 
als Vermittlerin auftreten, oder sich alternativ für die Interessen der 
Studierenden gegenüber der Universitätsleitung, dem Studierendenwerk und anderen 
Institutionen einsetzen. Hierzu stellt die Studierendenvertretung (StuV) 
entsprechend ausgebildete Personen ein.
Wenn die StuV über ausreichend Mittel verfügt, kann dieses Angebot von der StuV 
selbst zur Verfügung gestellt werden. Wenn die StuV keinen 
Studierendenschaftsbeitrag erheben kann oder auf finanzielle Mittel in ähnlicher 
Höhe zugreifen kann, ist es notwendig, dass die Universitätsleitung Mittel für 
eine unabhängige Beratungsangebote zur Verfügung stellt. Die Unabhängigkeit der 
Beratung kann in diesem Fall durch eine Übertragung der Verwaltung über diese 
Ämter an die StuV sichergestellt werden.
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen 
Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu 
verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als 
relevant betrachtet. Die Universitätsleitung darf in diese Autonomie eingreifen, 
wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die 
Universitätsleitung ihre eigene Autonomie oder die der Universität begründet in 
Gefahr sieht.
Begründung
Ein freier Debattenraum ist essenziell für die Studierendenvertretung (StuV), um 
die Interessen von Studierenden gegenüber den Mitgliedern und 
Organisationseinheiten der Universität, aber auch auf politischer Ebene 
gegenüber Politiker*innen oder Organisationen zu vertreten. Die Gewährleistung 
der freien politischen Äußerung der StuV fördert die demokratische Partizipation 
der Studierenden, regt somit das Interesse der Studierenden für die 
Hochschulpolitik, wodurch mittelfristig die Wahlbeteiligung steigen kann, und 
ist Grundlage für eine funktionierende Universität und gute Studienbedingungen.
erfolgt mündlich