Antrag: | Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften |
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Antragsteller*in: | Michael Kreuzer |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.05.2024, 22:49 |
Ä14 zu A4: Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften
Antragstext
Von Zeile 24 bis 26 löschen:
Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung erforderlich. Die Regelung über die Höhe und die Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.
Das Studierendenparlament beschließt, die folgenden Inhalte und Forderungen dem
Unirat zum Beschluss vorzulegen. Die studentischen Senatoren werden gebeten,
sich für die Inhalte einzusetzen.
Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften
Die Universitätsleitung leitet die Umsetzung der folgenden Beschlüsse ein. Bei
Fragen der Umsetzung und Festschreibung in der Grundordnung wird das
Justiziariat hinzugezogen. Bei den Prozessen wird die Studierendenvertretung
einbezogen und eine Bestätigung in Form eines Beschlusses im
Studierendenparlament eingeholt.
Finanzhoheit
Einnahmen
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält die Möglichkeit, Mittel über den
Studierendenschaftsbeitrag zu erheben. Dieser Beitrag soll, angelehnt an
Studierendenschaften in anderen Bundesländern, über den Semesterbeitrag
abgewickelt werden. Die Erhebung erfolgt unter Berücksichtigung der sozialen
Belange der Studierenden.
Studierende haben in begründeten Fällen die Möglichkeit, sich von diesem Beitrag
zu befreien. Dies betrifft insbesondere Studierende mit Kindern, Studierende mit
Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Studierende, für die die
Zahlung des Beitrags aus finanziellen Gründen unzumutbar ist oder die in
besonderen Fällen von der Beitragszahlung befreit werden müssen. Für eine
Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung
erforderlich. Die Regelung über die Höhe und die Befreiung vom
Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.
Begründung
Die Einnahmen der Studierendenvertretung sind derzeit stark begrenzt. Die
Grundmittel, welche über die Mittelzuweisung des Landes Bayern bereitgestellt
werden, sind für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenvertretung
unzureichend. Im Haushaltsjahr 2023 beliefen sich die Mittel auf 28.130,00 Euro.
Wenn man dies auf die aktuelle Studierendenzahl der Universität Würzburg
umrechnet, ergibt sich ein Betrag von ungefähr einem Euro pro Student*in. Dieser
Grundbeitrag reicht nicht aus, um den gesetzlichen Aufgaben einer
Studierendenvertretung gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass die Mittelzuweisung
zwar an die Studierendenzahl, nicht aber an die Inflation angepasst ist.
Ein Semester-Betrag von 10 Euro pro Student*in dient als Grundfinanzierung für
die Studierendenvertretung. Die Beitragserhebung erfolgt unter Berücksichtigung
der soziökonomischen Lage der Studierenden. Es besteht die Möglichkeit, sich von
dem Beitrag befreien zu lassen, wenn dieser die finanzielle Lage der
Studierenden zu stark belastet. Dies betrifft insbesondere Studierende mit
Kindern, Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie
Studierenden, für die die Zahlung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
Dieser Prozess ermöglicht es der Studierendenvertretung, eine stärkere
Grundfinanzierung zu erreichen, um ihre gesetzlichen Aufgaben vollständig zu
erfüllen und außerdem zusätzliche Leistungen anzubieten. Studierenden wird
dadurch die Möglichkeit gegeben, diese Leistungen besser wahrzunehmen. Darüber
hinaus soll das Angebot der Studierendenvertretung erweitert werden, um eine
bessere Unterstützung der Studierenden in Würzburg sicherzustellen.
Alternativ-Antrag (bei Ablehnung von 1)
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält jährliche Mittel zum Jahresbeginn in Höhe von
20€ pro Student*in (das bedeutet aktuell etwa 530 000 Euro). Diese Mittel werden
über die staatliche Förderung oder die Quellen der Universität bereitgestellt.
Begründung
Die derzeitige Mittelzuweisung der Studierendenvertretung erfolgt über die
finanzielle Zuweisung des Landes. Gemessen an den aktuellen Studierendenzahlen
ergibt sich damit eine Summe von etwa einem Euro pro Student*in pro Jahr. Diese
Beiträge sind unzureichend, um den gesetzlichen Aufgaben einer
Studierendenvertretung angemessen nachzukommen. Die Fülle der gesetzlichen
Aufgaben ist mit den derzeitigen verfügbaren Mitteln kaum zu bewältigen.
Ein Betrag von 20 Euro pro Student*in pro Jahr, wie im Antrag genannt, deckt die
Grundbedarfe der Studierendenvertretung ausreichend in angemessener Weise ab.
Mit dieser Mittelbereitstellung wird die jährliche Grundfinanzierung der
Studierendenvertretung gestärkt, und damit ermöglicht, durch einen vielfältigen
Ausbau die Behandlung der gesetzlichen Aufgaben der Studierendenvertretung zu
gewährleisten und das Angebot für Studierende zu verbessern.
Die Mittel sollten aus staatlicher Förderung oder den Ressourcen der Universität
bereitgestellt werden. Die Universität soll sich gegenüber der Landesregierung
dafür einsetzen, Fördermittel in Höhe der im Antrag genannten Summe zu erhalten.
Sollte dies nicht möglich sein, wird die Universität diese aus eigenen Mitteln
bereitstellen.
Ausgaben
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält die Befugnis, im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten ihre Ausgaben eigenständig zu verwalten und frei Ausgaben zu
tätigen. Um dies angemessen umsetzen zu können, erhält sie direkten Zugriff auf
Informationen bzgl. ihres Kontos bzw. ihrer finanziellen Mittel. Darüber hinaus
erhält die Studierendenvertretung die Möglichkeit, flexible Finanzierungspläne
zu verwenden, um den Etat zu überschreiten.
Begründung:
Die aktuelle Geldverteilung des Etats der Studierendenvertretung (StuV) schränkt
ihren Handlungsspielraum stark ein. Ausgaben der StuV müssen in der Regel
mehrfach abgestimmt und über langwierige Prozesse bestätigt werden. Dies führt
dazu, dass kurzfristige Ausgaben teilweise nicht getätigt werden können, und
bringt Studierende in Bedrängnis, die aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage auf
eine schnelle Auslagenerstattung angewiesen sind.
Zudem sollte die StuV die Befugnis erhalten, ihre finanziellen Mittel und
Ausgaben selbst zu verwalten. Damit wird die StuV als verantwortungsbewusst
anerkannt und ihr eine Handlungsfähigkeit ermöglicht. Dadurch hat die StuV die
Möglichkeit, dass Ausgaben nicht mehr im Vorhinein geprüft werden müssen,
sondern erst übernommen oder erstattet werden und eine anschließende Prüfung
stattfindet.
Zum anderen sind die Mittel, die die StuV beispielsweise aus ihren
Veranstaltungen wieder einnimmt, aktuell weiterhin zweckgebunden und können
nicht frei verwendet werden. Es ist der StuV damit nicht möglich, Verpflegung,
Honorare, Veranstaltungsunterstützung/Sponsoring und Personalmittel (z.B.
Aushilfen bei den Campuslichtern, Mensa-Party usw.) vollständig oder überhaupt
eigenständig über den Etat auszuzahlen. Des Weiteren sollte es möglich sein, für
größere Veranstaltungen und Projekte mit einem flexiblen Finanzierungsplan den
Etat im Voraus zu überziehen. Eine freie Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben
ermöglicht der StuV flexibleren Handlungsspielraum, der sich an die
tatsächlichen Bedürfnisse der StuV anpassen lässt. Eine Finanzautonomie
bezüglich der eigenen Ausgaben ist für die Studierendenvertretung daher
unerlässlich.
Aufwandsentschädigung
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung wird ermächtigt, den Mitgliedern der
Studierendenvertretung nach eigenem Ermessen Aufwandsentschädigungen
auszuzahlen. Die Entscheidung, für welche Ämter eine Aufwandsentschädigung
ausgezahlt wird und wie hoch diese jeweils ausfällt, beschließt das
Studierendenparlament. Der Handlungsspielraum wird hierbei durch die
finanziellen Mittel, auf die die Studierendenvertretung zugreifen kann,
eingegrenzt.
Begründung
Die aktuelle Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat für die Ausführung der
höchsten studentischen Ämter (Mitglied im SSR, sowie Vorsitz von FSR und StuPa)
ist nicht nur deutlich niedriger als an den meisten anderen deutschen
Hochschulen, sondern auch in keiner Weise angemessen. Der Arbeitsaufwand der
Studierendenvertretung in den höchsten Gremienstufen wird oft unterschätzt. Die
starke Arbeitsbelastung und das gleichzeitig voranschreitende Studium ist oft
nicht mit einer Existenzsicherung vereinbar. Dies führt unmittelbar zum
Ausschluss Studierender aus finanziell schwachen Verhältnissen, da eine
Finanzierung durch BAföG, Eltern oder Rücklagen nicht immer möglich ist.
Engagement in der Hochschulpolitik können sich einige Studierende schlicht nicht
leisten. Dies widerspricht grundlegenden demokratischen Prinzipien, da manche
soziökonomischen und soziokulturellen Gruppen benachteiligt werden.
Daher ist es notwendig, dass die StuV ihren Mitgliedern abhängig des
übernommenen Amtes eine angemessene Aufwandsentschädigung auszahlen kann. Damit
wird möglich, dass sich alle Studierenden den Ämtern der studentischen
Selbstverwaltung widmen können, ohne dabei nebenher noch Geld verdienen zu
müssen, was aufgrund der Arbeitslast eigentlich nicht möglich ist, oder unter
dem Existenzminimum leben zu müssen.
Vertragshoheit
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung wird als selbständige Vertragspartnerin der
Universität anerkannt. Die Universitätsleitung unterstützt die
Studierendenvertretung dabei, Verhandlungen mit uniinternen sowie uniexternen
Organisationen zu führen und abzuschließen. Hierbei achtet die Universität den
Willen der Studierendenvertretung. Die Studierendenvertretung bestimmt als
Vertragspartnerin ebenbürtig über Inhalte, den Verlauf und Ergebnisse der
Verhandlungen mit. Verträge, die die Studierendenvertretung und ihre Aufgaben
betreffen, dürfen dementsprechend nur mit expliziter Zustimmung durch das
Studierendenparlament oder durch vom Studierendenparlament beauftragten Personen
behandelt und beschlossen werden.
Begründung
Die Anerkennung der Studierendenvertretung (StuV) der Universität Würzburg als
selbstständige Vertragspartnerin durch die Universität unterstreicht das
Vertrauen in die Autonomie und die Fähigkeiten der StuV. Dies ermöglicht es der
StuV, Verhandlungen im Namen der Studierendenschaft zu führen und Verträge
abzuschließen. Dies soll sowohl mit internen als auch mit externen
Organisationen gewährleistet werden.
Die Universitätsleitung unterstützt diese Autonomie, indem sie den Willen der
StuV respektiert und die Ergebnisse ihrer Verhandlungen anerkennt. Die
Gleichstellung der StuV als Vertragspartnerin bedeutet, dass sie inhaltlich und
formal ebenbürtig an den Verhandlungen beteiligt ist und über den Verlauf sowie
die Ergebnisse mitbestimmt.
Um sicherzustellen, dass die Interessen der Studierendenschaft gewahrt bleiben,
ist es wichtig, dass Verträge, die die StuV betreffen, nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Studierendenparlaments behandelt und beschlossen werden. Dies
stellt sicher, dass die demokratisch gewählten Vertreter*innen der
Studierendenschaft in wichtige Entscheidungen eingebunden sind und die
Interessen der Studierenden effektiv vertreten werden.
Satzungshoheit
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Der Hochschulrat empfiehlt, dass bei Satzungsänderungen, die die
Studierendenvertretung betreffen, das Einverständnis des Studierendenparlaments
eingeholt werden muss. Dafür soll die Grundordnung entsprechend geändert werden.
Die Studierendenvertretung erhält das Recht, ihre eigenen Strukturen im Rahmen
der Vorgaben des BayHIG und der Grundordnung durch Beschluss des
Studierendenparlaments selbst zu gestalten und zu regeln.
Begründung
Um effizient und gut arbeiten zu können, muss die Studierendenvertretung (StuV)
ihre eigenen Strukturen, Verfahren und Regeln selbst festlegen. Nur so können
diese optimal an entsprechende Ziele, Aufgaben und Bedürfnisse angepasst werden.
Zusätzlich kann sich die StuV besser vor externer, nicht studentischer
Einflussnahme schützen, welche die Unabhängigkeit und Integrität ihrer
Angelegenheiten gefährdet.
Handlungshoheit
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung kann ihre Themenbereiche und Schwerpunkte selbst
wählen und wird nicht durch Vorgaben eingeschränkt. Der Hochschulrat der
Universität Würzburg empfiehlt der Universitätsleitung, grundsätzlich davon
auszugehen, dass die Studierendenvertretung stets im Sinne der Studierenden
handelt und daher Brückenschläge zu den genannten Punkten im BayHIG gegeben
sind. Bei etwaigen Bedenken kann der Hochschulrat, der Senat oder die
Universitätsleitung eine Begründung anfordern. Der Hochschulrat empfiehlt der
Universitätsleitung, den Aufgabenkatalog in Absprache mit der
Studierendenvertretung zu erweitern.
Begründung
Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des
BayHIG und der Hochschulleitung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben
den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und
oftmals müssen Brückenschläge zu diesen Punkten erkämpft werden. Hierbei wird
übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für
Studierende einen Mehrwert haben. Die Handlungshoheit gibt der StuV die
Möglichkeit unabhängiger handeln zu können. Durch die Möglichkeit einer
Begründungsforderung und die Vorgaben im BayHIG ist dennoch weiterhin
sichergestellt, dass die StuV die Aufgabenbereiche des BayHIGs achtet.
Art. 27 Abs. 2 Satz 4 BayHIG
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der
Studierenden der Hochschule,
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der
Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Hochschulorganen
ergeben,
- die Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen
Interessen der Studierenden der Hochschule,
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden und
- die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden.
StuV als Arbeitgeberin
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung darf im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
Personen zur Unterstützung ihrer Arbeit einstellen. Hierunter fallen u.a.
Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der IT, der Verwaltungsarbeit und
der Veranstaltungsorganisation und -durchführung. Die Universitätsleitung
unterstützt die Studierendenvertretung hierbei mit der Sicherstellung von
juristischer und rechtlicher Beratung bzgl. der Einstellung von Arbeitskräften.
Die Universitätsleitung wird damit beauftragt in Zusammenarbeit mit dem
Studentischen Sprecher*innenrat (SSR) ein Konzept auszuarbeiten, wie die
Studierendenvertretung, auch ohne eine Körperschaft zu sein, nach ihrem Ermessen
Arbeitskräfte einstellen kann.
Begründung
Die Studierendenvertretung (StuV) hat viele Aufgaben, die die direkten
Mitglieder der StuV nicht alle selbst übernehmen können. Um für größere und
kleinere Aufgaben Personen zur Unterstützung hinzuziehen zu können, ist es
notwendig, Personen einstellen zu können. Damit wird ermöglicht, dass sich die
Mitglieder der StuV auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Hierunter
fällt z.B. die inhaltliche Ausrichtung der StuV, Vernetzungsarbeit, inhaltlich
hochschulpolitische Arbeit oder das Führen von Verhandlungen.
Die Beauftragung der Universitätsleitung, in Zusammenarbeit mit dem
Studentischen Sprecher*innenrat (SSR), ein Konzept für die Einstellung von
Arbeitskräften zu entwickeln, zeigt das Bestreben, eine praktikable Lösung zu
finden, die den Bedürfnissen der StuV gerecht wird. Dies ermöglicht es der StuV,
Arbeitskräfte nach ihrem Ermessen einzustellen auch ohne eine formelle
Körperschaft zu sein, was ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie stärkt. Da die
StuV selbst am besten weiß, für welche Aufgaben sie wann wie viele Personen
benötigt, soll sie frei über die Einstellung von Personen verfügen und dabei nur
durch ihre finanziellen Mittel limitiert sein.
Unabhängige Beratungsangebote
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung der Universität Würzburg wird ermächtigt, ein
unabhängiges Beratungsangebot für Studierende aufzubauen und zu verwalten.
Hierbei wird sie finanziell von der Universitätsleitung unterstützt, wenn ihre
eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Begründung
Von der Universität, Universitätsverwaltung und Studierendenwerk unabhängige
Beratungsangebote sind zwingend nötig, um mögliche Interessenskonflikte und eine
Beeinflussung durch institutionelle Zwänge zu verhindern. Durch ein unabhängiges
Beratungsangebot wird die Hemmschwelle, sich in bestimmten Situationen beraten
zu lassen, für Studierende deutlich gesenkt. Dadurch können mehr Studierende
besser beraten werden, was wiederum die Studienqualität erhöht, und das Image
der Universität verbessert.
Des Weiteren kann eine unabhängige Beratungsstelle bei Konflikten zwischen
Studierenden und anderen Mitgliedern und Organisationseinheiten der Universität
als Vermittlerin auftreten, oder sich alternativ für die Interessen der
Studierenden gegenüber der Universitätsleitung, dem Studierendenwerk und anderen
Institutionen einsetzen. Hierzu stellt die Studierendenvertretung (StuV)
entsprechend ausgebildete Personen ein.
Wenn die StuV über ausreichend Mittel verfügt, kann dieses Angebot von der StuV
selbst zur Verfügung gestellt werden. Wenn die StuV keinen
Studierendenschaftsbeitrag erheben kann oder auf finanzielle Mittel in ähnlicher
Höhe zugreifen kann, ist es notwendig, dass die Universitätsleitung Mittel für
eine unabhängige Beratungsangebote zur Verfügung stellt. Die Unabhängigkeit der
Beratung kann in diesem Fall durch eine Übertragung der Verwaltung über diese
Ämter an die StuV sichergestellt werden.
Politisches Mandat
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen
Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu
verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als
relevant betrachtet. Die Universitätsleitung darf in diese Autonomie eingreifen,
wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die
Universitätsleitung ihre eigene Autonomie oder die der Universität begründet in
Gefahr sieht.
Begründung
Ein freier Debattenraum ist essenziell für die Studierendenvertretung (StuV), um
die Interessen von Studierenden gegenüber den Mitgliedern und
Organisationseinheiten der Universität, aber auch auf politischer Ebene
gegenüber Politiker*innen oder Organisationen zu vertreten. Die Gewährleistung
der freien politischen Äußerung der StuV fördert die demokratische Partizipation
der Studierenden, regt somit das Interesse der Studierenden für die
Hochschulpolitik, wodurch mittelfristig die Wahlbeteiligung steigen kann, und
ist Grundlage für eine funktionierende Universität und gute Studienbedingungen.
Von Zeile 24 bis 26 löschen:
Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung erforderlich. Die Regelung über die Höhe und die Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.
Das Studierendenparlament beschließt, die folgenden Inhalte und Forderungen dem
Unirat zum Beschluss vorzulegen. Die studentischen Senatoren werden gebeten,
sich für die Inhalte einzusetzen.
Antrag zur Stärkung der Studierendenschaften
Die Universitätsleitung leitet die Umsetzung der folgenden Beschlüsse ein. Bei
Fragen der Umsetzung und Festschreibung in der Grundordnung wird das
Justiziariat hinzugezogen. Bei den Prozessen wird die Studierendenvertretung
einbezogen und eine Bestätigung in Form eines Beschlusses im
Studierendenparlament eingeholt.
Finanzhoheit
Einnahmen
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält die Möglichkeit, Mittel über den
Studierendenschaftsbeitrag zu erheben. Dieser Beitrag soll, angelehnt an
Studierendenschaften in anderen Bundesländern, über den Semesterbeitrag
abgewickelt werden. Die Erhebung erfolgt unter Berücksichtigung der sozialen
Belange der Studierenden.
Studierende haben in begründeten Fällen die Möglichkeit, sich von diesem Beitrag
zu befreien. Dies betrifft insbesondere Studierende mit Kindern, Studierende mit
Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Studierende, für die die
Zahlung des Beitrags aus finanziellen Gründen unzumutbar ist oder die in
besonderen Fällen von der Beitragszahlung befreit werden müssen. Für eine
Beitragsbefreiung ist ein geeigneter Nachweis über den Grund der Befreiung
erforderlich. Die Regelung über die Höhe und die Befreiung vom
Studierendenschaftsbeitrag beschließt das Studierendenparlament.
Begründung
Die Einnahmen der Studierendenvertretung sind derzeit stark begrenzt. Die
Grundmittel, welche über die Mittelzuweisung des Landes Bayern bereitgestellt
werden, sind für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenvertretung
unzureichend. Im Haushaltsjahr 2023 beliefen sich die Mittel auf 28.130,00 Euro.
Wenn man dies auf die aktuelle Studierendenzahl der Universität Würzburg
umrechnet, ergibt sich ein Betrag von ungefähr einem Euro pro Student*in. Dieser
Grundbeitrag reicht nicht aus, um den gesetzlichen Aufgaben einer
Studierendenvertretung gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass die Mittelzuweisung
zwar an die Studierendenzahl, nicht aber an die Inflation angepasst ist.
Ein Semester-Betrag von 10 Euro pro Student*in dient als Grundfinanzierung für
die Studierendenvertretung. Die Beitragserhebung erfolgt unter Berücksichtigung
der soziökonomischen Lage der Studierenden. Es besteht die Möglichkeit, sich von
dem Beitrag befreien zu lassen, wenn dieser die finanzielle Lage der
Studierenden zu stark belastet. Dies betrifft insbesondere Studierende mit
Kindern, Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie
Studierenden, für die die Zahlung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
Dieser Prozess ermöglicht es der Studierendenvertretung, eine stärkere
Grundfinanzierung zu erreichen, um ihre gesetzlichen Aufgaben vollständig zu
erfüllen und außerdem zusätzliche Leistungen anzubieten. Studierenden wird
dadurch die Möglichkeit gegeben, diese Leistungen besser wahrzunehmen. Darüber
hinaus soll das Angebot der Studierendenvertretung erweitert werden, um eine
bessere Unterstützung der Studierenden in Würzburg sicherzustellen.
Alternativ-Antrag (bei Ablehnung von 1)
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält jährliche Mittel zum Jahresbeginn in Höhe von
20€ pro Student*in (das bedeutet aktuell etwa 530 000 Euro). Diese Mittel werden
über die staatliche Förderung oder die Quellen der Universität bereitgestellt.
Begründung
Die derzeitige Mittelzuweisung der Studierendenvertretung erfolgt über die
finanzielle Zuweisung des Landes. Gemessen an den aktuellen Studierendenzahlen
ergibt sich damit eine Summe von etwa einem Euro pro Student*in pro Jahr. Diese
Beiträge sind unzureichend, um den gesetzlichen Aufgaben einer
Studierendenvertretung angemessen nachzukommen. Die Fülle der gesetzlichen
Aufgaben ist mit den derzeitigen verfügbaren Mitteln kaum zu bewältigen.
Ein Betrag von 20 Euro pro Student*in pro Jahr, wie im Antrag genannt, deckt die
Grundbedarfe der Studierendenvertretung ausreichend in angemessener Weise ab.
Mit dieser Mittelbereitstellung wird die jährliche Grundfinanzierung der
Studierendenvertretung gestärkt, und damit ermöglicht, durch einen vielfältigen
Ausbau die Behandlung der gesetzlichen Aufgaben der Studierendenvertretung zu
gewährleisten und das Angebot für Studierende zu verbessern.
Die Mittel sollten aus staatlicher Förderung oder den Ressourcen der Universität
bereitgestellt werden. Die Universität soll sich gegenüber der Landesregierung
dafür einsetzen, Fördermittel in Höhe der im Antrag genannten Summe zu erhalten.
Sollte dies nicht möglich sein, wird die Universität diese aus eigenen Mitteln
bereitstellen.
Ausgaben
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung erhält die Befugnis, im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten ihre Ausgaben eigenständig zu verwalten und frei Ausgaben zu
tätigen. Um dies angemessen umsetzen zu können, erhält sie direkten Zugriff auf
Informationen bzgl. ihres Kontos bzw. ihrer finanziellen Mittel. Darüber hinaus
erhält die Studierendenvertretung die Möglichkeit, flexible Finanzierungspläne
zu verwenden, um den Etat zu überschreiten.
Begründung:
Die aktuelle Geldverteilung des Etats der Studierendenvertretung (StuV) schränkt
ihren Handlungsspielraum stark ein. Ausgaben der StuV müssen in der Regel
mehrfach abgestimmt und über langwierige Prozesse bestätigt werden. Dies führt
dazu, dass kurzfristige Ausgaben teilweise nicht getätigt werden können, und
bringt Studierende in Bedrängnis, die aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage auf
eine schnelle Auslagenerstattung angewiesen sind.
Zudem sollte die StuV die Befugnis erhalten, ihre finanziellen Mittel und
Ausgaben selbst zu verwalten. Damit wird die StuV als verantwortungsbewusst
anerkannt und ihr eine Handlungsfähigkeit ermöglicht. Dadurch hat die StuV die
Möglichkeit, dass Ausgaben nicht mehr im Vorhinein geprüft werden müssen,
sondern erst übernommen oder erstattet werden und eine anschließende Prüfung
stattfindet.
Zum anderen sind die Mittel, die die StuV beispielsweise aus ihren
Veranstaltungen wieder einnimmt, aktuell weiterhin zweckgebunden und können
nicht frei verwendet werden. Es ist der StuV damit nicht möglich, Verpflegung,
Honorare, Veranstaltungsunterstützung/Sponsoring und Personalmittel (z.B.
Aushilfen bei den Campuslichtern, Mensa-Party usw.) vollständig oder überhaupt
eigenständig über den Etat auszuzahlen. Des Weiteren sollte es möglich sein, für
größere Veranstaltungen und Projekte mit einem flexiblen Finanzierungsplan den
Etat im Voraus zu überziehen. Eine freie Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben
ermöglicht der StuV flexibleren Handlungsspielraum, der sich an die
tatsächlichen Bedürfnisse der StuV anpassen lässt. Eine Finanzautonomie
bezüglich der eigenen Ausgaben ist für die Studierendenvertretung daher
unerlässlich.
Aufwandsentschädigung
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung wird ermächtigt, den Mitgliedern der
Studierendenvertretung nach eigenem Ermessen Aufwandsentschädigungen
auszuzahlen. Die Entscheidung, für welche Ämter eine Aufwandsentschädigung
ausgezahlt wird und wie hoch diese jeweils ausfällt, beschließt das
Studierendenparlament. Der Handlungsspielraum wird hierbei durch die
finanziellen Mittel, auf die die Studierendenvertretung zugreifen kann,
eingegrenzt.
Begründung
Die aktuelle Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat für die Ausführung der
höchsten studentischen Ämter (Mitglied im SSR, sowie Vorsitz von FSR und StuPa)
ist nicht nur deutlich niedriger als an den meisten anderen deutschen
Hochschulen, sondern auch in keiner Weise angemessen. Der Arbeitsaufwand der
Studierendenvertretung in den höchsten Gremienstufen wird oft unterschätzt. Die
starke Arbeitsbelastung und das gleichzeitig voranschreitende Studium ist oft
nicht mit einer Existenzsicherung vereinbar. Dies führt unmittelbar zum
Ausschluss Studierender aus finanziell schwachen Verhältnissen, da eine
Finanzierung durch BAföG, Eltern oder Rücklagen nicht immer möglich ist.
Engagement in der Hochschulpolitik können sich einige Studierende schlicht nicht
leisten. Dies widerspricht grundlegenden demokratischen Prinzipien, da manche
soziökonomischen und soziokulturellen Gruppen benachteiligt werden.
Daher ist es notwendig, dass die StuV ihren Mitgliedern abhängig des
übernommenen Amtes eine angemessene Aufwandsentschädigung auszahlen kann. Damit
wird möglich, dass sich alle Studierenden den Ämtern der studentischen
Selbstverwaltung widmen können, ohne dabei nebenher noch Geld verdienen zu
müssen, was aufgrund der Arbeitslast eigentlich nicht möglich ist, oder unter
dem Existenzminimum leben zu müssen.
Vertragshoheit
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung wird als selbständige Vertragspartnerin der
Universität anerkannt. Die Universitätsleitung unterstützt die
Studierendenvertretung dabei, Verhandlungen mit uniinternen sowie uniexternen
Organisationen zu führen und abzuschließen. Hierbei achtet die Universität den
Willen der Studierendenvertretung. Die Studierendenvertretung bestimmt als
Vertragspartnerin ebenbürtig über Inhalte, den Verlauf und Ergebnisse der
Verhandlungen mit. Verträge, die die Studierendenvertretung und ihre Aufgaben
betreffen, dürfen dementsprechend nur mit expliziter Zustimmung durch das
Studierendenparlament oder durch vom Studierendenparlament beauftragten Personen
behandelt und beschlossen werden.
Begründung
Die Anerkennung der Studierendenvertretung (StuV) der Universität Würzburg als
selbstständige Vertragspartnerin durch die Universität unterstreicht das
Vertrauen in die Autonomie und die Fähigkeiten der StuV. Dies ermöglicht es der
StuV, Verhandlungen im Namen der Studierendenschaft zu führen und Verträge
abzuschließen. Dies soll sowohl mit internen als auch mit externen
Organisationen gewährleistet werden.
Die Universitätsleitung unterstützt diese Autonomie, indem sie den Willen der
StuV respektiert und die Ergebnisse ihrer Verhandlungen anerkennt. Die
Gleichstellung der StuV als Vertragspartnerin bedeutet, dass sie inhaltlich und
formal ebenbürtig an den Verhandlungen beteiligt ist und über den Verlauf sowie
die Ergebnisse mitbestimmt.
Um sicherzustellen, dass die Interessen der Studierendenschaft gewahrt bleiben,
ist es wichtig, dass Verträge, die die StuV betreffen, nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Studierendenparlaments behandelt und beschlossen werden. Dies
stellt sicher, dass die demokratisch gewählten Vertreter*innen der
Studierendenschaft in wichtige Entscheidungen eingebunden sind und die
Interessen der Studierenden effektiv vertreten werden.
Satzungshoheit
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Der Hochschulrat empfiehlt, dass bei Satzungsänderungen, die die
Studierendenvertretung betreffen, das Einverständnis des Studierendenparlaments
eingeholt werden muss. Dafür soll die Grundordnung entsprechend geändert werden.
Die Studierendenvertretung erhält das Recht, ihre eigenen Strukturen im Rahmen
der Vorgaben des BayHIG und der Grundordnung durch Beschluss des
Studierendenparlaments selbst zu gestalten und zu regeln.
Begründung
Um effizient und gut arbeiten zu können, muss die Studierendenvertretung (StuV)
ihre eigenen Strukturen, Verfahren und Regeln selbst festlegen. Nur so können
diese optimal an entsprechende Ziele, Aufgaben und Bedürfnisse angepasst werden.
Zusätzlich kann sich die StuV besser vor externer, nicht studentischer
Einflussnahme schützen, welche die Unabhängigkeit und Integrität ihrer
Angelegenheiten gefährdet.
Handlungshoheit
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung kann ihre Themenbereiche und Schwerpunkte selbst
wählen und wird nicht durch Vorgaben eingeschränkt. Der Hochschulrat der
Universität Würzburg empfiehlt der Universitätsleitung, grundsätzlich davon
auszugehen, dass die Studierendenvertretung stets im Sinne der Studierenden
handelt und daher Brückenschläge zu den genannten Punkten im BayHIG gegeben
sind. Bei etwaigen Bedenken kann der Hochschulrat, der Senat oder die
Universitätsleitung eine Begründung anfordern. Der Hochschulrat empfiehlt der
Universitätsleitung, den Aufgabenkatalog in Absprache mit der
Studierendenvertretung zu erweitern.
Begründung
Die Studierendenvertretung (StuV) der Uni Würzburg ist durch die Vorgaben des
BayHIG und der Hochschulleitung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Neben
den finanziellen Hürden geben die Aufgabenbereiche des BayHIGs Grenzen vor und
oftmals müssen Brückenschläge zu diesen Punkten erkämpft werden. Hierbei wird
übergangen, dass die StuV selbst am besten einschätzen kann, welche Angebote für
Studierende einen Mehrwert haben. Die Handlungshoheit gibt der StuV die
Möglichkeit unabhängiger handeln zu können. Durch die Möglichkeit einer
Begründungsforderung und die Vorgaben im BayHIG ist dennoch weiterhin
sichergestellt, dass die StuV die Aufgabenbereiche des BayHIGs achtet.
Art. 27 Abs. 2 Satz 4 BayHIG
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der
Studierenden der Hochschule,
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der
Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Hochschulorganen
ergeben,
- die Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen
Interessen der Studierenden der Hochschule,
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden und
- die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden.
StuV als Arbeitgeberin
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung darf im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
Personen zur Unterstützung ihrer Arbeit einstellen. Hierunter fallen u.a.
Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der IT, der Verwaltungsarbeit und
der Veranstaltungsorganisation und -durchführung. Die Universitätsleitung
unterstützt die Studierendenvertretung hierbei mit der Sicherstellung von
juristischer und rechtlicher Beratung bzgl. der Einstellung von Arbeitskräften.
Die Universitätsleitung wird damit beauftragt in Zusammenarbeit mit dem
Studentischen Sprecher*innenrat (SSR) ein Konzept auszuarbeiten, wie die
Studierendenvertretung, auch ohne eine Körperschaft zu sein, nach ihrem Ermessen
Arbeitskräfte einstellen kann.
Begründung
Die Studierendenvertretung (StuV) hat viele Aufgaben, die die direkten
Mitglieder der StuV nicht alle selbst übernehmen können. Um für größere und
kleinere Aufgaben Personen zur Unterstützung hinzuziehen zu können, ist es
notwendig, Personen einstellen zu können. Damit wird ermöglicht, dass sich die
Mitglieder der StuV auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Hierunter
fällt z.B. die inhaltliche Ausrichtung der StuV, Vernetzungsarbeit, inhaltlich
hochschulpolitische Arbeit oder das Führen von Verhandlungen.
Die Beauftragung der Universitätsleitung, in Zusammenarbeit mit dem
Studentischen Sprecher*innenrat (SSR), ein Konzept für die Einstellung von
Arbeitskräften zu entwickeln, zeigt das Bestreben, eine praktikable Lösung zu
finden, die den Bedürfnissen der StuV gerecht wird. Dies ermöglicht es der StuV,
Arbeitskräfte nach ihrem Ermessen einzustellen auch ohne eine formelle
Körperschaft zu sein, was ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie stärkt. Da die
StuV selbst am besten weiß, für welche Aufgaben sie wann wie viele Personen
benötigt, soll sie frei über die Einstellung von Personen verfügen und dabei nur
durch ihre finanziellen Mittel limitiert sein.
Unabhängige Beratungsangebote
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Die Studierendenvertretung der Universität Würzburg wird ermächtigt, ein
unabhängiges Beratungsangebot für Studierende aufzubauen und zu verwalten.
Hierbei wird sie finanziell von der Universitätsleitung unterstützt, wenn ihre
eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Begründung
Von der Universität, Universitätsverwaltung und Studierendenwerk unabhängige
Beratungsangebote sind zwingend nötig, um mögliche Interessenskonflikte und eine
Beeinflussung durch institutionelle Zwänge zu verhindern. Durch ein unabhängiges
Beratungsangebot wird die Hemmschwelle, sich in bestimmten Situationen beraten
zu lassen, für Studierende deutlich gesenkt. Dadurch können mehr Studierende
besser beraten werden, was wiederum die Studienqualität erhöht, und das Image
der Universität verbessert.
Des Weiteren kann eine unabhängige Beratungsstelle bei Konflikten zwischen
Studierenden und anderen Mitgliedern und Organisationseinheiten der Universität
als Vermittlerin auftreten, oder sich alternativ für die Interessen der
Studierenden gegenüber der Universitätsleitung, dem Studierendenwerk und anderen
Institutionen einsetzen. Hierzu stellt die Studierendenvertretung (StuV)
entsprechend ausgebildete Personen ein.
Wenn die StuV über ausreichend Mittel verfügt, kann dieses Angebot von der StuV
selbst zur Verfügung gestellt werden. Wenn die StuV keinen
Studierendenschaftsbeitrag erheben kann oder auf finanzielle Mittel in ähnlicher
Höhe zugreifen kann, ist es notwendig, dass die Universitätsleitung Mittel für
eine unabhängige Beratungsangebote zur Verfügung stellt. Die Unabhängigkeit der
Beratung kann in diesem Fall durch eine Übertragung der Verwaltung über diese
Ämter an die StuV sichergestellt werden.
Politisches Mandat
Antrag
Der Hochschulrat der Universität Würzburg möge beschließen:
Aufgabe der Studierendenvertretung ist es, in aktuellen gesellschaftlichen
Debatten der Stimme der Studierenden einen Raum zu bieten und Gehör zu
verschaffen. Damit darf sie sich frei zu allen Themen äußern, die sie selbst als
relevant betrachtet. Die Universitätsleitung darf in diese Autonomie eingreifen,
wenn strafrechtlich relevante oder zu verfolgende Äußerungen fallen oder die
Universitätsleitung ihre eigene Autonomie oder die der Universität begründet in
Gefahr sieht.
Begründung
Ein freier Debattenraum ist essenziell für die Studierendenvertretung (StuV), um
die Interessen von Studierenden gegenüber den Mitgliedern und
Organisationseinheiten der Universität, aber auch auf politischer Ebene
gegenüber Politiker*innen oder Organisationen zu vertreten. Die Gewährleistung
der freien politischen Äußerung der StuV fördert die demokratische Partizipation
der Studierenden, regt somit das Interesse der Studierenden für die
Hochschulpolitik, wodurch mittelfristig die Wahlbeteiligung steigen kann, und
ist Grundlage für eine funktionierende Universität und gute Studienbedingungen.