| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 24.06.26 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4 Anträge |
| Antragsteller*in: | Julius Timmermann |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 20.06.2026, 23:01 |
A1: Universität für die Gesellschaft: Ehrenamt an der Universität Würzburg stärken
Titel
Antragstext
Zahlreiche Studierende und Kolleg*innen der Julius-Maximilians-Universität
engagieren sich ehrenamtlich in Hochschulpolitik, zivilgesellschaftlichen
Initiativen und Vereinen. Sie stärken mit ihrem Einsatz die Würzburger
Stadtgesellschaft und leisten einen wichtigen Dienst für die Gemeinschaft.
Hierfür gilt Ihnen Lob und Anerkennung.
Dennoch gibt es insbesondere Ehrenämter, die für die unmittelbare und
verzugslose Hilfe in Unglücks- und Krisensituationen unverzichtbar sind.
Angesichts der aktuell immanenten Gefährdung von Frieden und Freiheit in Europa,
sowie der klimabedingt zunehmenden Anzahl an Umweltkatastrophen, begrüßt das
Studierendenparlament das freiwillige Engagement von Mitgliedern der
Universitätsgemeinschaft in der Reserve der Bundeswehr und den ehrenamtlichen
Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Da in der Grundordnung, als auch in der „Allgemeine Studien- und
Prüfungsordnung“ keine Berücksichtigung von strukturtragenden Ehrenämtern
stattfindet, sind Studierende unter anderem bei längeren Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen darauf angewießen, dass ihr Fehlen in
Lehrveranstaltungen von den Prüfer*innen und dem Prüfungsausschuss als
„Entschuldigt“ zählen gelassen wird. Auch bei Dienstrufen (z.B. Feuerwehr und
Rettungsdienst) gibt es - im Gegensatz zu einzelnen landesrechtlichen Vorgaben -
keine Verpflichtung von universitärer Seite aus, den spontanen Austritt aus
Lehrveranstaltungen nicht negativ anzurechnen. Das führt bei ehrenamtlich
aktiven Studierenden dazu, dass sie teilweise nicht an Weiterbildungen
teilnehmen und Unsicherheit über die prüfungsrechtliche Frage wegen des Fehlens
entstehen.
Deshalb fordern wir den Studentischen Sprecher*innenrat auf, sich gegenüber der
Universität dafür einzusetzen, dass in der ASPO festhalten wird
- dass Mitglieder von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die im Zivil-
oder Katastrophenschutz beteiligt sind, unterschiedslos für sämtliche -
auch alltägliche - lokale, regionale und überregionale Einsätze als
kurzfristig freigestellt gelten, ohne Nachteile für ihr Studium zu
erfahren
- dass Reservisten der Bundeswehr und ehrenamtlich Aktive in
strukturrelevanten Organisationen aus dem Kreis der Studierenden für Aus-,
Weiterbildungs- und Übungsmaßnahmen von ihren universitären
Verpflichtungen, auf Antrag freigestellt werden, ohne Nachteile für ihr
Studium zu erfahren
Weiterhin soll eine universitäre Kontaktstelle für ehrenamtliches Engagement im
Zivil- und Katastrophenschutz sowie Reservistenarbeit - für Betroffene
Studierende - etabliert werden. Auf der neuen Website der Universität soll über
die Relevanz und Sonderstellung von Ehrenamt informiert werden, sodass die
Informationen für prüfungsrelevante Fragen niederschwellig verfügbar sind.
Änderungsanträge
- Ä1 (Franziska Beisler, Eingereicht)
