Zahlreiche Studierende und Kolleg*innen der Julius-Maximilians-Universität engagieren sich ehrenamtlich in Hochschulpolitik, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vereinen. Dieses Engagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer gesellschaftlichen Strukturen.
Darunter sind auch Ehrenämter, die für die unmittelbare und verzugslose Hilfe in Unglücks- und Krisensituationen unverzichtbar sind - insbesondere vor dem Hintergrund aktueller sicherheitspolitischer Herausforderungen und klimabedingt heftigeren und häufiger auftretenden Umweltkatastrophen.
Weder die Grundordnung noch die „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung“ berücksichtigen strukturtragende Ehrenämter. Dadurch sind Studierende bei (längeren) Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen darauf angewießen, dass Fehlzeiten individuell durch Prüfer*innen oder Prüfungsausschüsse anerkannt werden. Auch bei Dienstrufen (z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst) gibt es - im Gegensatz zu einzelnen landesrechtlichen Vorgaben - keine universitäre Verpflichtung, den spontanen Austritt aus Lehrveranstaltungen nicht negativ anzurechnen. Das führt dazu, dass betroffene Studierende Weiterbildungen teilweise nicht wahrnehmen und Unsicherheit über die Anerkennung von Fehlzeiten besteht.
