| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 24.06.26 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4 Anträge |
| Antragsteller*in: | Julius Timmermann |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(20.06.2026) |
A1: Universität für die Gesellschaft: Ehrenamt an der Universität Würzburg stärken
Antragstext
Zahlreiche Studierende und Kolleg*innen der Julius-Maximilians-Universität
engagieren sich ehrenamtlich in Hochschulpolitik, zivilgesellschaftlichen
Initiativen und Vereinen. Sie stärken mit ihrem Einsatz die Würzburger
Stadtgesellschaft und leisten einen wichtigen Dienst für die Gemeinschaft.
Hierfür gilt Ihnen Lob und Anerkennung.
Dennoch gibt es insbesondere Ehrenämter, die für die unmittelbare und
verzugslose Hilfe in Unglücks- und Krisensituationen unverzichtbar sind.Das
Studierendenparlament begrüßt deshalb insbesondere das freiwillige Engagement
von Mitgliedern der Universitätsgemeinschaft in ehrenamtlichen Organisationen
des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Da sowohl in der Grundordnung, als auch in der Allgemeinen Studien- und
Prüfungsordnung (ASPO) keine Berücksichtigung von strukturtragenden Ehrenämtern
stattfindet, sind Studierende unter anderem bei längeren Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen darauf angewießen, dass ihr Fehlen in
Lehrveranstaltungen von den Prüfer*innen und dem Prüfungsausschuss als
„Entschuldigt“ zählen gelassen wird. Auch bei Dienstrufen (z.B. Feuerwehr und
Rettungsdienst) gibt es - im Gegensatz zu einzelnen landesrechtlichen Vorgaben -
keine Verpflichtung von universitärer Seite aus, den spontanen Austritt aus
Lehrveranstaltungen nicht negativ anzurechnen. Das führt bei ehrenamtlich
aktiven Studierenden dazu, dass sie teilweise nicht an Weiterbildungen
teilnehmen und Unsicherheit über die prüfungsrechtliche Frage wegen des Fehlens
entstehen.
Das Studierendenparlament beauftragt den Studentischen Sprecher*innenrat damit,
sich gegenüber der Universität dafür einzusetzen, dass in der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) festgehalten wird
- dass studentische Mitglieder von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die
im Zivil- oder Katastrophenschutz beteiligt sind, unterschiedslos für
sämtliche - auch alltägliche - lokale, regionale und überregionale
Einsätze sowie akute Hilfeleistung als kurzfristig freigestellt gelten,
ohne Nachteile für ihr Studium zu erfahren;
- dass studentische Reservist*innen der Bundeswehr und ehrenamtliche Aktive
in strukturrelevanten Organisationen unterschiedslos für Aus-,
Weiterbildungs- und Übungsmaßnahmen als kurzfristig freigestellt gelten,
ohne Nachteile für ihr Studium zu erfahren.
Weiterhin beauftragt das Studierendenparlament den studentischen
Sprecher*innenrat damit sich dafür einsetzen, dass eine universitäre
Kontaktstelle für ehrenamtliches Engagement im Zivil- und Katastrophenschutz für
betroffene Studierende etabliert werden und, dass aufder neuen Website der
Universität über die Relevanz und Sonderstellung von Ehrenamt informiert wird,
sodass die Informationen für prüfungsrelevante Fragen niederschwellig verfügbar
sind.
Die Dekan*innen der Fakultäten werden angehalten, ihre Prüfungsausschüsse über
diese Neuerung zu informieren; die Fachschaften mögen ihren studentischen
Mitgliedern in den Prüfungsausschüssen nahe legen, die Einhaltung dieses
Beschlusses zu prüfen.
