| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 29.01.26 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge |
| Antragsteller*in: | Phil Kuhn |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 26.01.2026, 15:33 |
A9: Mindestvertragslaufzeit von Tarifverträgen stundentischer Beschäftigten
Antragstext
Im Rahmen der bevorstehenden, von der TVSTUD angestoßenen Änderungen an den
Tarifverträgen der studentischen Beschäftigten, soll der Studentischer
Sprecher*innenrat im Namen des Studierenparlaments vor dem Inkrafttreten
besagter Änderungen mit der Zentralverwaltung der Universität einen flexiblen
Lösungsansatz ausarbeiten und von einer standardmäßigen Sperrung für weitere
Verträge an der Universität, in Höhe der Mindestvertragslaufzeit von 12
beziehungsweise zukünftig vermutlich 24 Monaten in den angebrochenen
Kalenderjahren, absehen oder sich zumindest für eine sinnvolle Alternative
einsetzten, welche die Interessen beider Seiten vertritt. Aus den unten
aufgeführten Gründen sollen sich zukünftige Verträge hierbei vor allem an den
angestrebten Vertragszeiträumen der einzelnen Studierenden orientieren. Es geht
hierbei nicht um eine Abschaffung der Mindestvertragslaufzeit für Studierende,
sondern die Möglichkeit auf Wunsch der Studierenden auch mehrere kurzzeitige
Befristungen pro Jahr im Rahmen von Kursbetreuungen wahrnehmen zu können.
Begründung
Argumente für flexible statt pauschal langfristige Vertragslaufzeiten bei studentischen Beschäftigten
Nicht kontinuierlicher Arbeitsbedarf
Viele studentische Tätigkeiten in der Lehre entstehen semesterweise, blockweise oder nur für einzelne Wochen bzw. Monate (z. B. Praktika, Übungen, Exkursionen, Tutorien). Eine Mindestvertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren, in denen kein weiterer Arbeitsvertrag aufgenommen werden kann, bildet diesen tatsächlichen, zeitlich begrenzten Bedarf strukturell nicht realistisch ab.
Begrenzte langfristige Planbarkeit für Studierende
Durch diese Regelung werden die Student*innen dazu gezwungen, ihre zeitlichen Kapazitäten 12-24 Monate im Voraus verbindlich zu planen, was oft unrealistisch ist. Gründe hierfür sind unter anderem Prüfungsphasen, Abschlussarbeiten, Stundenplanänderungen, Pflichtpraktika, Auslandsaufenthalte oder projektbasierte Studienabschnitte. Starre Vertragslaufzeiten erhöhen dadurch das Risiko, Verpflichtungen einzugehen, die später schwer erfüllbar sind.
Gefährdung betreuungsintensiver Lehrformate
Wenn studentische Hilfskräfte nicht flexibel und bedarfsorientiert angestellt werden können, kann es zu Engpässen in der Betreuung kommen. Dies betrifft insbesondere Lehrveranstaltungen mit hohem Betreuungsaufwand oder sicherheitsrelevanten Anteilen. Durch die Verlängerung der starren Mindesttarifdauer auf zwei Jahre wird dieser Engpass womöglich verstärkt, da Studierende vor der verbindlichen Durchplanung dieser zwei Jahre zurückschrecken könnten oder aufgrund von Unwissen ungünstige Zusagen treffen und damit zukünftige Anstellungen (z.B. bei Modulen mit einem hohen Personalbedarf) verhindern. Dies ist bereits mit der Sperre für weitere Verträge seit der Einführung der Mindestvertragsdauer von einem Jahr eingetreten. In der Folge können Kurse nur eingeschränkt oder im schlimmsten Fall gar nicht stattfinden, was sich unmittelbar auf die Qualität der Lehre auswirkt.
Verlust besonders qualifizierter studentischer Arbeitskräfte
Fortgeschrittene Studierende verfügen häufig über viel fachliche Erfahrung und didaktische Routine. Gerade diese Gruppe kann jedoch aufgrund von Abschlussphasen oder wechselnden Studienanforderungen oft keine langfristigen Verträge eingehen. Starre Laufzeiten begünstigen daher eher langfristige Verfügbarkeit als fachliche Eignung.
Finanzielle Nachteile durch lange Vertragszeiträume
Werden Arbeitsstunden aus kurzen, intensiven Einsatzphasen auf sehr lange Vertragszeiträume verteilt, sinkt die monatliche Auszahlung deutlich. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise der Gehalt aus einem einzelnen Praktikum oder einer einzigen Kursbetreuung auf zwei Jahre aufgeteilt wird, was besonders in der Naturwissenschaft ungünstig ist, da die Kurse hier nur einmal pro Doppelsemester sattfinden. Für Studierende mit geringen finanziellen Rücklagen kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und die Attraktivität studentischer Beschäftigung mindern.
Erschwerte kurzfristige Nachbesetzung und spontane Mitarbeit
Kurzfristig entstehender zusätzlicher Personalbedarf, etwa durch Ausfälle oder zusätzliche Gruppen, lässt sich schwerer decken, wenn nur langfristige Verträge vorgesehen sind. Studierende, die nur für begrenzte Zeiträume arbeiten können oder möchten, werden faktisch von einer Mitarbeit ausgeschlossen.
Risiko informeller Umgehungslösungen und zusätzlicher Bürokratie
Zu unflexible Vertragsregelungen können in der Praxis dazu führen, dass Tätigkeiten zeitlich verschoben, verspätet abgerechnet oder informell organisiert werden. Dies erhöht den Verwaltungsaufwand, schafft rechtliche Unsicherheiten und mindert Transparenz für alle Beteiligten.
Notwendigkeit differenzierter statt pauschaler Regelungen
Studiengänge, Lehrformate und Tätigkeitsprofile unterscheiden sich erheblich. Ein einheitliches Mindestvertragsmodell wird dieser Vielfalt nicht gerecht. Neben längerfristigen Beschäftigungsmodellen sollte daher ausdrücklich die Möglichkeit für kurzfristige, modul-, praktikums- oder projektbezogene Verträge erhalten bleiben, um die Lehre bedarfsgerecht sicherzustellen.
