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            <title>Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 29.01.26: Anträge</title>
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                <title>Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 29.01.26: Anträge</title>
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                        <title>A4: Cafeteria am Wochenende</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/cafeteria-am-wochenende-22362</link>
                        <author>Daniel Lender</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) setzt sich für eine gute Versorgung der Studierenden ein. Deshalb beschließt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Cafeteria in der Mensa Hubland Süd soll auch an Wochenenden öffnen und Studierenden ein warmes Essensangebot zur Verfügung stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR), die studentischen Mitglieder in der Vertreterversammlung und die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studierendenwerks werden damit beauftragt, diesen Beschluss vor dem Studierendenwerk zu vertreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 30 Jan 2026 00:21:41 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Cafeteria am Wochenende</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/521</link>
                        <author>Daniel Lender</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) setzt sich für eine gute Versorgung der Studierenden ein. Deshalb beschließt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Cafeteria in der Mensa Hubland Süd soll auch an Wochenenden öffnen und Studierenden ein warmes Essensangebot zur Verfügung stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) wird damit beauftragt, diesen Beschluss vor dem Studierendenwerk zu vertreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor dem Umbau der Mensa Hubland Süd war die dort ansässige Cafeteria an Wochenden geöffnet. Mit dem Wegfall dieses Angebots sind Studierende, die in der Zentralbibliothek lernen, auf die umliegenden Supermärkte/Discounter angewiesen. An Sonntagen ist überhaupt keine Versorgung vorhanden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 30 Jan 2026 00:18:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Koffeinhaltige Getränke in der Mensa</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/koffeinhaltige-getranke-in-der-mensa-55615</link>
                        <author>Daniel Lender</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/koffeinhaltige-getranke-in-der-mensa-55615</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das StuPa setzt sich für eine gesunde Lebensweise und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Drogen ein, deshalb beschließt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenwerk soll koffeinhaltige Getränke (z.B. Cola, Mate und Energy Drinks) aus dem Sortiment aller Mensen, Cafeterien und Automaten des Standorts Würzburg nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innen Rat (SSR) wird damit beauftragt diesen Beschluss mit dem Studierendenwerk zu besprechen und sich für dessen Umsetzung stark zu machen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Studierendenwerk hat eine positive Rückmeldung zum Antrag zur Entnahme alkoholischer Getränke aus dem Sortiment gegeben, steht aber in einem Spannungsfeld, da die Universität ihren Wein im Angebot haben möchte. Auch deshalb möchte es eine einheitliche, langfristige Strategie zum Umgang mit Drogen in den eigenen Einrichtungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist durchaus bekannt, dass Alkohol wesentllich schädlicher als Koffein ist. Dies bedeutet allerdings nicht, das Energy Drinks harmlos sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 30 Jan 2026 00:13:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Lernarbeitsplätze in der Mensateria und den Fakultäten</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/lernarbeitsplatze-in-der-mensateria-48148</link>
                        <author>Etienne Reiter</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/lernarbeitsplatze-in-der-mensateria-48148</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) setzt sich für eine Verbesserung der Lernarbeitssituation am Campus Hubland ein, deshalb beschließt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mensateria, insbesondere das obere Stockwerk des Gebäudes, soll zu den Öffnungszeiten der Universität als Lernarbeitsplatz genutzt werden können, solange das Gebäude nicht dauerhaft für andere Zwecke verwendet wird.<br><br>
Des Weiteren soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, in den lernintensiven Zeiten weitere Teilbibliotheken am Wochenende zu öffnen, um dem hohen Bedarf an Lernarbeitsplätzen der Studierenden am Wochenende nachzukommen. Falls möglich, soll dies schnellstmöglichst, insbesondere in den kommenden &quot;Klausurenphasen&quot;, umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) sowie die Vertreter*innen vor dem Studierendenwerk werden damit beauftragt, diesen Beschluss gegenüber dem Studierendenwerk, den Verantwortlichen der Universitätsbibliothek und der Universiätsleitung zu vertreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lernarbeitsplätze am Hubland sind weiterhin Eng bemessen und die Mensateria bietet einen geeigneten Raum in einem bereits etablierten Gebäude. Solange die Mensateria nicht dauerhaft für etwas anderes genutzt wird, sehen wir keinen Grund, diesen Platz nicht den Bedürnissen der Studis zu verfügung zu stellen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 30 Jan 2026 00:10:39 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Lernarbeitsplätze in der Mensateria</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/518</link>
                        <author>Etienne Reiter</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/518</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) setzt sich für eine Verbesserung der Lernarbeits-situation am Campus Hubland ein, deshalb beschließt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mensateria, insbesondere das obere Stockwerk des Gebäudes, soll zu den Öffnungszeiten der Universität als Lernarbeitsplatz genutzt werden können, solange das Gebäude nicht dauerhaft für andere Zwecke verwendet wird.<br><br>
Des Weiteren soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, in den lernintensiven Zeiten weitere Teilbibliotheken am Wochenende zu öffnen, um dem hohen Bedarf an Lernarbeitsplätzen der Studierenden am Wochenende nachzukommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) wird damit beauftragt diesen Beschluss gegenüber dem Studierendenwerk, den Verantwortlichen der Universitätsbibliothek und der Universiätsleitung zu vertreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lernarbeitsplätze am Hubland sind weiterhin Eng bemessen und die Mensateria bietet einen geeigneten Raum in einem bereits etablierten Gebäude. Solange die Mensateria nicht dauerhaft für etwas anderes genutzt wird, sehen wir keinen Grund, diesen Platz nicht den Bedürnissen der Studis zu verfügung zu stellen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 30 Jan 2026 00:02:28 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Lernarbeitsplätze in der Mensateria</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/517</link>
                        <author>Etienne Reiter</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/517</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) setzt sich für eine Verbesserung der Lernarbeits-situation am Campus Hubland ein, deshalb beschließt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mensateria, insbesondere das obere Stockwerk des Gebäudes, soll zu den Öffnungszeiten der Universität als Lernarbeitsplatz genutzt werden können, solange das Gebäude nicht dauerhaft für andere Zwecke verwendet wird.<br><br>
Des Weiteren soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, in den lernintensiven Zeiten weitere Teilbibliotheken am Wochenende zu öffnen, um dem hohen Bedarf an Lernarbeitsplätzen der Studierenden am Wochenende nachzukommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innen Rat (SSR) wird damit beauftragt diesen Beschluss gegenüber dem Studierendenwerk, den Verantwortlichen der Universitätsbibliothek und der Universiätsleitung zu vertreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lernarbeitsplätze am Hubland sind weiterhin Eng bemessen und die Mensateria bietet einen geeigneten Raum in einem bereits etablierten Gebäude. Solange die Mensateria nicht dauerhaft für etwas anderes genutzt wird, sehen wir keinen Grund, diesen Platz nicht den Bedürnissen der Studis zu verfügung zu stellen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 30 Jan 2026 00:02:18 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Lernarbeitsplätze in der Mensateria</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/516</link>
                        <author>Etienne Reiter</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/516</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) setzt sich für eine Verbesserung der Lernarbeits-situation am Campus Hubland ein, deshalb beschließt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mensateria, insbesondere das obere Stockwerk des Gebäudes, soll zu den Öffnungszeiten der Universität als Lernarbeitsplatz genutzt werden können, solange das Gebäude nicht dauerhaft für andere Zwecke verwendet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Studentische Sprecher*innen Rat (SSR) wird damit beauftragt diesen Beschluss gegenüber dem Studierendenwerk und der Universiätsleitung zu vertreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lernarbeitsplätze am Hubland sind weiterhin Eng bemessen und die Mensateria bietet einen geeigneten Raum in einem bereits etablierten Gebäude. Solange die Mensateria nicht dauerhaft für etwas anderes genutzt wird, sehen wir keinen Grund, diesen Platz nicht den Bedürnissen der Studis zu verfügung zu stellen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 30 Jan 2026 00:02:10 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Mensapreise für Auszubildende der Universität</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/mensapreise-fur-auszubildende-der-universitat-13835</link>
                        <author>Daniel Lender</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/mensapreise-fur-auszubildende-der-universitat-13835</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament (StuPa) legt Wert auf Solidarität innerhalb der Studierendenschaft und darüber hinaus. Es solidarisiert sich insbesondere mit einkommensschwachen Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb beschließt es, dass die Auszubildenden der Universität in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Verpflegung zum Studierendenpreis bekommen sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beauftragt den Studentischen Sprecher*innenrat (SSR) damit, diesen Beschluss gegenüber dem Studierendenwerk zu vertreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auszubildende der Universität haben gerade in den ersten Ausbildungsjahren nicht signifikant mehr Geld zur Verfügung als Studierende mit BAFöG Höchstsatz.<br>
Die Studierendenschaft, bestehenden aus etwa 25.000 Studierenden, kann die zusätzliche Belastung stemmem, da es sich um nur ca. 50 Auszubildende pro Jahr handelt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 23:58:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA2: Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/514</link>
                        <author>Alexander Stenger</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/514</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt folgende Stellungnahme:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit existieren an bayerischen Hochschulen keine landesweit einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die die Sicherheit anderer Hochschulmitglieder gefährden. In Extremfällen handeln Hochschulleitungen und Dekanate oder andere zuständige Stellen in ihrem eigenem Handlungsspielraum mit dem Hausrecht und innerhalb ihres jeweiligen Ermessensspielraums, um den Schutz aller Hochschulangehörigen sicherzustellen. Da es hierfür keine klaren Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben. Mit der aktuellen Gewichtung wirkt das Vorhaben weniger wie der Versuch, das Klima und den Frieden auf dem Campus zu verbessern, sondern eher nach einer politischen Repressionsmaßnahme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.Durch die Gefahr einer Ausweitung weiterer Sanktionsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation wird die ohnehin bereits durch das Fehlen von verfassten Studierendenschaften eingeschränkte Möglichkeit des hochschulöffentlichen Engagements in Bayern weiter reduziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende, insbesondere marginalisierte Personen wie BiPoC und ausländische Studierende, davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung irreversibel zu versperren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe, Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu instrumentalisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell überprüfbar sein. Der hohe Ermessensspielraum im Begriff „Störung“ und die Definitionsbreite im Themenfeld Antisemitismus beinhaltet die Gefahr von Willkür, während die Novelle gleichzeitig die Fallhöhe einer falschen Entscheidung erhöht. Zudem ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über eine Exmatrikulation entscheidet. Sollte eine solche Entscheidung auf Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit Stimmrecht unabdingbar, um demokratische Legitimation sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist – auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich zu diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch bekannt.²<br><br>
Die zuständigen exekutiven Zweige der Studierendenvertretung, insbesondere der studentische Sprecher*innenrat (SSR) und die Delegierten im BayStuRa, werden beauftragt, diesen Sachvorgang zu verfolgen und die dargelegte Position der stuv intern und extern zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost. <a href="https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596">https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24), Senat der Julius-Maximilians-Universität. <a href="https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf">https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ist im Antrag</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 23:53:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA2: Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/stellungnahme-bezuglich-der-geplanten-ordnungsmassnahmen-im-bayerischen-53266</link>
                        <author>Alexander Stenger</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt folgende Stellungnahme:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit existieren an bayerischen Hochschulen keine landesweit einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die die Sicherheit anderer Hochschulmitglieder gefährden. In Extremfällen handeln Hochschulleitungen und Dekanate oder andere zuständige Stellen in ihrem eigenem Handlungsspielraum mit dem Hausrecht und innerhalb ihres jeweiligen Ermessensspielraums, um den Schutz aller Hochschulangehörigen sicherzustellen. Da es hierfür keine klaren Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben. Mit der aktuellen Gewichtung wirkt das Vorhaben weniger wie der Versuch, das Klima und den Frieden auf dem Campus zu verbessern, sondern eher nach einer politischen Repressionsmaßnahme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.Durch die Gefahr einer Ausweitung weiterer Sanktionsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation wird die ohnehin bereits durch das Fehlen von verfassten Studierendenschaften eingeschränkte Möglichkeit des hochschulöffentlichen Engagements in Bayern weiter reduziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende, insbesondere marginalisierte Personen wie BiPoC und ausländische Studierende, davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung irreversibel zu versperren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe, Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu instrumentalisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell überprüfbar sein. Der hohe Ermessensspielraum im Begriff „Störung“ und die Definitionsbreite im Themenfeld Antisemitismus beinhaltet die Gefahr von Willkür, während die Novelle gleichzeitig die Fallhöhe einer falschen Entscheidung erhöht. Zudem ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über eine Exmatrikulation entscheidet. Sollte eine solche Entscheidung auf Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit Stimmrecht unabdingbar, um demokratische Legitimation sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist – auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich zu diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch bekannt.²<br><br>
Die zuständigen exekutiven Zweige der Studierendenvertretung, insbesondere der studentische Sprecher*innenrat (SSR) und die Delegierten im BayStuRa, werden beauftragt, diesen Sachvorgang zu verfolgen und die dargelegte Position der stuv intern und extern zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost. <a href="https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596">https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24), Senat der Julius-Maximilians-Universität. <a href="https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf">https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ist im Antrag</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 23:52:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA2: Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/512</link>
                        <author>Alexander Stenger</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt folgende Stellungnahme:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit existieren an bayerischen Hochschulen keine landesweit einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die die Sicherheit anderer Hochschulmitglieder gefährden. In Extremfällen handeln Hochschulleitungen und Dekanate oder andere zuständige Stellen in ihrem eigenem Handlungsspielraum mit dem Hausrecht und innerhalb ihres jeweiligen Ermessensspielraums, um den Schutz aller Hochschulangehörigen sicherzustellen. Da es hierfür keine klaren Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben. Mit der aktuellen Gewichtung wirkt das Vorhaben weniger wie der Versuch, das Klima und den Frieden auf dem Campus zu verbessern, sondern eher nach einer politischen Repressionsmaßnahme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende, insbesondere marginalisierte Personen wie BiPoC und ausländische Studierende, davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung irreversibel zu versperren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe, Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu instrumentalisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell überprüfbar sein. Der hohe Ermessensspielraum im Begriff „Störung“ und die Definitionsbreite im Themenfeld Antisemitismus beinhaltet die Gefahr von Willkür, während die Novelle gleichzeitig die Fallhöhe einer falschen Entscheidung erhöht. Zudem ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über eine Exmatrikulation entscheidet. Sollte eine solche Entscheidung auf Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit Stimmrecht unabdingbar, um demokratische Legitimation sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist – auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich zu diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch bekannt.²<br><br>Die zuständigen exekutiven Zweige der Studierendenvertretung, insbesondere der studentische Sprecher*innenrat (SSR) und die Delegierten im BayStuRa, werden beauftragt, diesen Sachvorgang zu verfolgen und die dargelegte Position der stuv intern und extern zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost. <a href="https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596">https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24), Senat der Julius-Maximilians-Universität. <a href="https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf">https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ist im Antrag</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 23:39:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA2: Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz</title>
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                        <author>Alexander Stenger</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt folgende Stellungnahme:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit existieren an bayerischen Hochschulen keine landesweit einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die die Sicherheit anderer Hochschulmitglieder gefährden. In Extremfällen handeln Hochschulleitungen und Dekanate oder andere zuständige Stellen in ihrem eigenem Handlungsspielraum mit dem Hausrecht und innerhalb ihres jeweiligen Ermessensspielraums, um den Schutz aller Hochschulangehörigen sicherzustellen. Da es hierfür keine klaren Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben. Mit der aktuellen Gewichtung wirkt das Vorhaben weniger wie der Versuch, das Klima und den Frieden auf dem Campus zu verbessern, sondern eher nach einer politischen Repressionsmaßnahme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende, insbesondere marginalisierte Personen wie BiPoC und ausländische Studierende, davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung irreversibel zu versperren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe, Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu instrumentalisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell überprüfbar sein. Der hohe Ermessensspielraum im Begriff „Störung“ und die Definitionsbreite im Themenfeld Antisemitismus beinhaltet die Gefahr von Willkür, während die Novelle gleichzeitig die Fallhöhe einer falschen Entscheidung erhöht. Zudem ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über eine Exmatrikulation entscheidet. Sollte eine solche Entscheidung auf Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit Stimmrecht unabdingbar, um demokratische Legitimation sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist – auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich zu diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch bekannt.²</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost. <a href="https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596">https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24), Senat der Julius-Maximilians-Universität. <a href="https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf">https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ist im Antrag</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 23:32:49 +0100</pubDate>
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Da es hierfür keine klaren Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben. Mit der aktuellen Gewichtung wirkt das Vorhaben weniger wie der Versuch, das Klima und den Frieden auf dem Campus zu verbessern, sondern eher nach einer politischen Repressionsmaßnahme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende, insbesondere marginalisierte Personen wie BiPoC und ausländische Studierende, davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung irreversibel zu versperren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe, Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu instrumentalisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell überprüfbar sein. Der hohe Ermessensspielraum im Begriff „Störung“ und die Definitionsbreite im Themenfeld Antisemitismus beinhaltet die Gefahr von Willkür, während die Novelle gleichzeitig die Fallhöhe einer falschen Entscheidung erhöht. Zudem ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über eine Exmatrikulation entscheidet. Sollte eine solche Entscheidung auf Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit Stimmrecht unabdingbar, um demokratische Legitimation sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist – auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch bekennt.²</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost. <a href="https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596">https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24), Senat der Julius-Maximilians-Universität. <a href="https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf">https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ist im Antrag</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 23:32:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA2: Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/509</link>
                        <author>Alexander Stenger</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/509</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt folgende Stellungnahme:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit existieren an bayerischen Hochschulen keine landesweit einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die die Sicherheit anderer Hochschulmitglieder gefährden. In Extremfällen handeln Hochschulleitungen und Dekanate oder andere zuständige Stellen in ihrem eigenem Handlungsspielraum mit dem Hausrecht und innerhalb ihres jeweiligen Ermessensspielraums, um den Schutz aller Hochschulangehörigen sicherzustellen. Da es hierfür keine klaren Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben. Mit der aktuellen Gewichtung wirkt das Vorhaben weniger wie der Versuch, das Klima und den Frieden auf dem Campus zu verbessern, sondern eher nach einer politischen Repressionsmaßnahme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende, insbesondere marginalisierte Personen wie BiPoC und ausländische Studierende, davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung irreversibel zu versperren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe, Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu instrumentalisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell überprüfbar sein. Insbesondere ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über eine Exmatrikulation entscheiden würde. Sollte eine solche Entscheidung auf Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit Stimmrecht unabdingbar, um Willkür zu verhindern und demokratische Legitimation sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist – auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch bekennt.²</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost. <a href="https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596">https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24), Senat der Julius-Maximilians-Universität. <a href="https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf">https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ist im Antrag</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 23:28:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA2: Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/508</link>
                        <author>Alexander Stenger</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt folgende Stellungnahme:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit existieren an bayerischen Hochschulen keine landesweit einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die die Sicherheit anderer Hochschulmitglieder gefährden. In Extremfällen handeln Hochschulleitungen und Dekanate oder andere zuständige Stellen in ihrem eigenem Handlungsspielraum mit dem Hausrecht und innerhalb ihres jeweiligen Ermessensspielraums, um den Schutz aller Hochschulangehörigen sicherzustellen. Da es hierfür keine klaren Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben. Mit der aktuellen Gewichtung wirkt das Vorhaben weniger wie der Versuch, das Klima und den Frieden auf dem Campus zu verbessern, sondern eher nach einer politischen Repressionsmaßnahme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung irreversibel zu versperren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe, Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu instrumentalisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell überprüfbar sein. Insbesondere ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über eine Exmatrikulation entscheiden würde. Sollte eine solche Entscheidung auf Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit Stimmrecht unabdingbar, um Willkür zu verhindern und demokratische Legitimation sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist – auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch bekennt.²</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost. <a href="https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596">https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24), Senat der Julius-Maximilians-Universität. <a href="https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf">https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ist im Antrag</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 23:28:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA1: Positionierung zur Sanktionen für geschlechtergerechte Sprache in der Novelle des bayerischen Hochschulinnovationsgesetz</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/positionierung-zur-sanktionen-fur-geschlechtergerechte-sprache-in-der-25763</link>
                        <author>Diana Frik</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/positionierung-zur-sanktionen-fur-geschlechtergerechte-sprache-in-der-25763</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament nimmt besorgt zur Kenntnis, dass laut Berichten der dpa eine „Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes“ bevorstehe, welche „Sanktionen für Verstöße gegen das Gender-Verbot“ verankern solle [1].<br>
Mit Verweis auf seinen Beschluss „Freie Sprachwahl verteidigen. Reaktion auf das &quot;Genderverbot&quot; der Bayerischen Landesregierung“ vom 21.03.2024 ist das Studierendenparlament umso besorgter ob eines Einzugs des Themas in das BayHIG und einer möglichen Ausweitung über die bisher reinen Verwaltungsvorschriften hinaus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sprache ist Ausdruck von Identität und Mittel in Forschung und Lehre, und ein Eingriff in diese ist mit größter Vorsicht zu behandeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die hier angedeutete Maßnahme wäre bestenfalls ein weiterer Versuch des Unsichtbarmachens nichtbinärer Identitäten und schlimmstenfalls eine massive Verletzung der verfassungsrechtlich eingeräumten Freiheiten von Wissenschaft und Lehre.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zuständigen exekutiven Zweige der stuv, insbesondere der studentische Sprecher*innenrat (SSR), die Delegierten im BayStuRa und das Referat Queer:feminismus werden beauftragt, diesen Sachvorgang zu verfolgen und die dargelegte Position der stuv intern und extern zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="">dpa:260119-930-567515/1</a>, zitiert nach <a href="https://www.berchtesgadener-anzeiger.de/startseite_artikel,-exmatrikulation-fuer-stoerer-strafenkatalog-fuer-bayerns-unis-_arid,976986.html">https://www.berchtesgadener-anzeiger.de/startseite_artikel,-exmatrikulation-fuer-stoerer-strafenkatalog-fuer-bayerns-unis-_arid,976986.html</a> und <a href="https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/exmatrikulation-fuer-stoerer-neuer-strafenkatalog-fuer-bayerns-unis.html">https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/exmatrikulation-fuer-stoerer-neuer-strafenkatalog-fuer-bayerns-unis.html</a> (aufgerufen am 28.01.2026)</p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ergibt sich weitreichend aus dem Antragstext.<br>
Bislang gilt das sogenannte „Genderverbot“ ausschließlich als Verwaltungsvorschrift. Als solche ist sie bereits schärfstens zu kritisieren, jedoch nicht eindeutig ein Eingriff in die verfassungsrechtlichen Freiheiten. Jede faktisch darüber hinausgehende Ausweitung dessen (in das BayHIG hinein) wäre ein klarer Eingriff in ebenjene Freiheiten und somit schärfstens zu verurteilen.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laut der zitierten Quelle kündigte Markus Blume einen entsprechenden Kabinettsbeschluss bereits „in den nächsten vier Wochen“ an. Es ist somit davon auszugehen, dass bereits entscheidende Schritte vor der nächsten regulären Sitzung des Studierendenparlaments stattfinden könnten. Die Antragsteller*innen erfuhren erst nach Ende der regulären Antragsfrist von den beschriebenen Vorgängen, ein Initiativcharakter ist somit gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments gegeben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 22:40:05 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B26: Hannah Lehmann</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/Hannah-Lehmann-50506</link>
                        <author>Hannah Lehmann</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/Hannah-Lehmann-50506</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich möchte mich zur Wahl als Referatsleiterin aufstellen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 21:51:05 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B25: Hannah Lehmann</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/Hannah-Lehmann-8892</link>
                        <author>Hannah Lehmann</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/Hannah-Lehmann-8892</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hallo:) ich würde mich gerne wieder zur Referatsleiterin aufstellen lassen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 21:35:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA2: Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/502</link>
                        <author>Alexander Stenger</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/motion/502</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Studierendenparlament beschließt folgende Stellungnahme:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit existieren an bayerischen Hochschulen keine landesweit einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die die Sicherheit anderer Hochschulmitglieder gefährden. In Extremfällen handeln Hochschulleitungen und Dekanate oder andere zuständige Stellen in ihrem eigenem Handlungsspielraum mit dem Hausrecht und innerhalb ihres jeweiligen Ermessensspielraums, um den Schutz aller Hochschulangehörigen sicherzustellen. Da es hierfür keine klaren Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung irreversibel zu versperren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe, Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu instrumentalisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell überprüfbar sein. Insbesondere ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über eine Exmatrikulation entscheiden würde. Sollte eine solche Entscheidung auf Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit Stimmrecht unabdingbar, um Willkür zu verhindern und demokratische Legitimation sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist – auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch bekennt.²</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost. <a href="https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596">https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-11325596</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24), Senat der Julius-Maximilians-Universität. <a href="https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf">https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung des Initiativcharakters</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.</p></div></div><h2>Inhaltliche Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ist im Antrag</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 20:16:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B24: Henry Mörtl</title>
                        <link>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/Henry-Mortl-49476</link>
                        <author>Henry Mörtl</author>
                        <guid>https://stupa.stuv-wue.de/web/stupa_26_01_29/Henry-Mortl-49476</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto (freiwillig!)</h2><h2>Angaben</h2><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich studiere im Master Philosophie, kenne die stuv-Strukturen und die Möglichkeiten der Uni, sowie deren Regelungen aus den letzten Jahren sehr gut und glaube, dass in beidem einiges Potential schlummert, das gerne herausgeholt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich habe in den kommenden Wochen Kapazitäten und könnte mir auch eine Leitung des Ausschusses vorstellen, wenn es keine weiteren Interessnt*innen gibt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 18:28:30 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>