| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 29.01.26 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Alexander Stenger |
| Antragshistorie: | Version 1(29.01.2026) |
Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz
Beschlusstext
Das Studierendenparlament beschließt folgende Stellungnahme:
Stellungnahme bezüglich der geplanten Ordnungsmaßnahmen im Bayerischen
Hochschulinnovationsgesetz
Derzeit existieren an bayerischen Hochschulen keine landesweit einheitlichen
Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die die Sicherheit anderer
Hochschulmitglieder gefährden. In Extremfällen handeln Hochschulleitungen und
Dekanate oder andere zuständige Stellen in ihrem eigenem Handlungsspielraum mit
dem Hausrecht und innerhalb ihres jeweiligen Ermessensspielraums, um den Schutz
aller Hochschulangehörigen sicherzustellen. Da es hierfür keine klaren
Rahmenbedingungen gibt, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten,
der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz führt, ist es ein
Anliegen, allgemeine Lösungen zu finden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir
grundsätzlich den Vorstoß auf Landesebene, verbindliche Rahmenbedingungen für
den Umgang mit konkreten Gefahrensituationen zu entwickeln.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Hochschulen bereits heute über bewährte und
wirksame Instrumente der Konfliktbearbeitung verfügen. Mediation, Beratung und
moderierte Diskursformate haben sich in den vergangenen Jahren vielfach als
erste und effektive Mittel zur Deeskalation erwiesen. Konflikte konnten durch
das Engagement von Beratungsstellen, durch niedrigschwellige
Vermittlungsangebote sowie durch diskursoffene Räume, die von Studierenden und
Lehrenden gemeinsam getragen wurden, konstruktiv bearbeitet werden. Auch
Studierendenvertretungen übernehmen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie einen
niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, Unterstützung anbieten, vermitteln oder
Betroffene an geeignete Stellen innerhalb der Hochschule weiterleiten und die
Problematik auch anonymisiert an die Hochschule weitergeben können, was Opfer
schützen kann. Diese Formen der Konfliktlösung dürfen durch neue Regelungen
nicht entwertet oder marginalisiert werden, sondern müssen ausdrücklich als
vorrangige Maßnahmen anerkannt bleiben. Mit der aktuellen Gewichtung wirkt das
Vorhaben weniger wie der Versuch, das Klima und den Frieden auf dem Campus zu
verbessern, sondern eher nach einer politischen Repressionsmaßnahme.
Gerade vor dem Hintergrund eines wieder zunehmend politisierten Hochschulraums
ist diese Feststellung zentral. Viele Studierende setzen sich aus akademischer
wie persönlicher Motivation mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen
Fragestellungen auseinander, die sie unmittelbar betreffen und die inhärent
konfliktträchtig sein können. Wie sich an bayerischen Hochschulen gezeigt hat
kann in solchen Fällen bereits ein offener, konstruktiver Diskurs die Situation
weitestgehend beruhigen und den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags
gewährleisten. Zum Beispiel konnte in Würzburg durch studentischen Protest und
gleichzeitige Gesprächsbereitschaft eine Partnerschaft zwischen der
Studierendenvertretung, dem Studierendenwerk und den Verkehrsunternehmen/-
verbünden entstehen, in der fortlaufend Änderungen bezüglich des Semestertickets
und ÖPNV diskutiert werden.¹ Ebenfalls konnten politisch-inhaltliche Debatten
durch das Engagement von Dozierenden und Studierenden in diskursoffenen Räumen
geführt und daraus Probleme anerkannt und eine Grundlage für die Weiterarbeit
geschaffen werden. Selbst bei temporären Störungen des Hochschulalltags erweist
sich die konsequente, aber verhältnismäßige Durchsetzung des Hausrechts – etwa
durch zeitlich begrenzte Verweise vom Hochschulgelände – als ausreichend, um die
Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.Durch die Gefahr einer Ausweitung
weiterer Sanktionsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation wird die ohnehin bereits
durch das Fehlen von verfassten Studierendenschaften eingeschränkte Möglichkeit
des hochschulöffentlichen Engagements in Bayern weiter reduziert.
Vor diesem Hintergrund sehen wir die Einführung weitreichender
Sanktionsinstrumente kritisch. Insbesondere droht hier ein erheblicher Chilling
Effect: Die Aussicht auf drastische Maßnahmen kann Studierende, insbesondere
marginalisierte Personen wie BiPoC und ausländische Studierende, davon abhalten,
ihre Meinungen öffentlich zu äußern oder sich kollektiv zu organisieren. Dies
stellt eine hohe Hürde für studentischen Partizipation dar und schadet den
Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbar. Hochschulen
tragen eine besondere Verantwortung, gesellschaftliche Debatten auf
wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Positionen sichtbar
zu machen, anstatt sie durch punitive Logiken zu verdrängen.
Vor allem der Ausschluss von Bildung und Wissenschaft in Form einer
Exmatrikulation ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Eine Exmatrikulation greift
tief in das Grundrecht auf Bildung ein und steht in keinem angemessenen
Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen. Die physische Sicherheit
anderer Studierender und Mitglieder der Hochschule kann ebenso effektiv durch
mildere Mittel gewährleistet werden, etwa durch Aufenthaltsverbote auf dem
Campus, Verweise aus Lehrveranstaltungen oder den temporären Ausschluss aus
hochschulinternen IT-Systemen. Diese Maßnahmen erlauben es, konkrete
Gefährdungslagen zu entschärfen, ohne den Zugang zu Hochschulbildung
irreversibel zu versperren.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Exmatrikulation die
Sicherheitsproblematik im digitalen Raum nicht löst. Digitale Übergriffe,
Bedrohungen oder Belästigungen erfordern eigenständige, differenzierte Maßnahmen
sowie konkrete Unterstützungsangebote für Betroffene. Hochschulen müssen hier
handlungsfähig bleiben, ohne Exmatrikulation vorschnell als ultima ratio zu
instrumentalisieren.
Sollten auf Landesebene neue Maßnahmen eingeführt werden, ist eine klare
Abstufung der Sanktionsmöglichkeiten zwingend erforderlich. Diese Abstufung muss
transparent kommuniziert, rechtlich nachvollziehbar begründet und institutionell
überprüfbar sein. Der hohe Ermessensspielraum im Begriff „Störung“ und die
Definitionsbreite im Themenfeld Antisemitismus beinhaltet die Gefahr von
Willkür, während die Novelle gleichzeitig die Fallhöhe einer falschen
Entscheidung erhöht. Zudem ist bislang unklar, welches Gremium letztlich über
eine Exmatrikulation entscheidet. Sollte eine solche Entscheidung auf
Hochschulebene getroffen werden, ist die Einbindung von Studierenden mit
Stimmrecht unabdingbar, um demokratische Legitimation sicherzustellen.
Abschließend ist unmissverständlich festzuhalten: Politisches Engagement, auch
und gerade dann, wenn es der aktuellen herrschenden Meinung widerspricht, darf
nicht zum Anlass von Sanktionen werden. Die wiederholte Bezugnahme auf das
Protestcamp für Palästina vor der LMU München als Negativbeispiel in der
öffentlichen Debatte halten wir für unzulässig. Protest darf nicht pauschal als
Sicherheitsrisiko gerahmt werden. Hochschulen müssen Räume bleiben, in denen
politisches und soziales Engagement in seiner gesamten Bandbreite möglich ist –
auch dann, wenn einzelne Positionen unbequem oder kritisch sind. Gerade darin
liegt ihre gesellschaftliche Verantwortung. Die Universität Würzburg hat sich zu
diesen Werten im Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” auch
bekannt.²
Die zuständigen exekutiven Zweige der Studierendenvertretung, insbesondere der
studentische Sprecher*innenrat (SSR) und die Delegierten im BayStuRa, werden
beauftragt, diesen Sachvorgang zu verfolgen und die dargelegte Position der stuv
intern und extern zu vertreten.
Q1: Semesterticket gesichert: Würzburger Studierende erreichen Fahrplanänderung
und Mitsprache bei Verhandlungen. (2023, December 7). mainpost.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/semesterticket-gesichert-wuerzburger-
studierende-erreichen-fahrplanaenderung-und-mitsprache-bei-verhandlungen-art-
11325596
Q2: Kodex “Wissenschaft - Freiheit und Verantwortung” (2024, September 24),
Senat der Julius-Maximilians-Universität. https://www.uni-
wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hochschulleitung/Kodex_Wissenschaft-Freiheit-und-
Verantwortung_JMU_DE_UA.pdf
Begründung des Initiativcharakters
Durch die Presseberichterstattung zu dem Thema wurde es erst nach Antragsschluss relevant. Besonders relevant ist eine zeitnahe Abstimmung, damit sich bayerische Studierendenschaften insgesamt zu dem Thema möglichst zeitnah äußern und so den Diskurs und die Entscheidung in dem Themenbereich mitbestimmen können.
Inhaltliche Begründung
Ist im Antrag
