A1: Studierendenentscheid "Mehr Lernarbeitsplätze"
| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 30.04.26 |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(23.04.2026) |
| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 30.04.26 |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(23.04.2026) Version 2 |
Das Studierendenparlament veranlasst folgenden Studierendenentscheid:
Das Studierendenparlament veranlasst folgenden Studierendenentscheidfolgendene Studierendenentscheide:
1. Lebenswerter Campus:
Unterstützt du folgendes Anliegen (ja/nein)?
Die Studierendenschaft setzt sich für einen lebenswerten Campus ein. Hierfür soll die Universität den Erhalt und den Ausbau von Räumen der Begegnung, Sitzgelegenheiten und Lernarbeitsplätzen bei der Entwicklung des Campus priorisieren. Dafür wichtige Einrichtungen und Infrastruktur wie Mensen, Cafeterien, Räume der Begegnung und Bibliotheksstandorte - anstelle prestigeträchtige Forschungsbauten - sollen dabei das Zentrum des Campus bilden und möglichst schnell zu Fuß erreichbar sein.
2. Mehr Lernarbeitsplätze:
Unterstützt du folgendes Anliegen (ja/nein)?
Die Studierendenschaft fordert den Ausbau von Lernarbeitsplätzen an der
Universität. Dafür sollen über die verschiedenen Universitätsstandorte
verteilt mindestens 1800 weitere Lernarbeitsplätze geschaffen werden;
perspektivisch soll sich die Anzahl der Lernarbeitsplätze nach der Größe
und dem Bedarf der Studierendenschaft richten und nicht unter die nach DIN
Norm 67700:2017-05 empfohlene Anzahl zurückfallen. Die Lernarbeitsplätze
sollen dabei barrierefrei eingerichtet, mit Strom und Internetzugang
versehen und möglichst nahe am Studierendenleben gelegen sein.
Unterstützt du folgendes Anliegen (ja/nein)?
Die Studierendenschaftfordertsetzt sich für den Ausbau von Lernarbeitsplätzen an der Universität ein. Dafür sollen über die verschiedenen Universitätsstandorte verteilt mindestens 1800 weitere Lernarbeitsplätze geschaffen werden; perspektivisch soll sich die Anzahl der Lernarbeitsplätze nach der Größe und dem Bedarf der Studierendenschaft richten und nicht unter die nach DIN Norm 67700:2017-05 empfohlene Anzahl zurückfallen. Die Lernarbeitsplätze sollen dabei barrierefrei eingerichtet, mit Strom und Internetzugang versehen und möglichst nahe am Studierendenleben gelegen sein.