Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 23.10 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Studentischer Sprecher*innenrat (SSR) (dort beschlossen am: 17.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.10.2024, 16:29 |
A2: Vorläufiger Haushaltsstopp der Studierendenvertretung
Antragstext
Das Studierendenparlament verhängt einen vorläufigen Haushaltsstopp. Alle
Anträge, die bis zum Beginn der SSR-Sitzung am 17.09.2024 eingereicht wurden,
fallen nicht unter diese Regelung. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation
sieht sich die Studierendenvertretung gezwungen, die Haushaltsausführung
entsprechend anzupassen. Der vorläufige Haushaltsstopp umfasst folgende
Maßnahmen:
Alle Ausgaben der Studierendenvertretung dürfen nur noch nach vorherigem
- Beschluss des SSR und nach vorheriger Anmeldung getätigt werden.
- Nicht beim SSR angekündigte Ausgaben werden erst nach dem Ende des
Haushaltsstopps beglichen. Etwaige Forderungen, die aus nicht
abgesprochenen Belastungen resultieren, müssen gegebenenfalls privat
gedeckt werden.
- Ausgenommen von dieser Regelung sind die Aufwandsentschädigungen der
Studierendenvertretung, Reisekosten, Auslagen für das Klausurwochenende
sowie notwendige Verwaltungsausgaben, wie beispielsweise Telefonkosten.
- In enger Zusammenarbeit mit den Referaten soll projektbezogen eine
Fortführung ihrer Projekte im Wintersemester sichergestellt werden. Der
SSR berichtet spezifisch über den Planungsstand dieser Projekte bei jeder
Sitzung des Studierendenparlaments.
- Eine Unterstützung der finanziellen Notlage durch das Budget der
Fachschaften soll geprüft werden.
- Der SSR ist dazu angehalten, das Studierendenparlament im zweiwöchigen
Abstand über den aktuellen Haushaltsstand zu informieren.
- Das Ende des Haushaltsstopps wird durch einen Beschluss des
Studierendenparlaments festgestellt.
Die Studierendenvertretung arbeitet gemeinschaftlich an einer Lösung für die
finanzielle Notlage.
Begründung
Der identische Antrag wurde durch den SSR der letzten Amtszeit in der StuPa-Sitzung vom 24.09.2024 gestellt, konnte aber mangels Beschlussfähigkeit nicht mehr behandelt werden.
Der Antrag wird zur besseren Nachvollziehbarkeit in seiner Original-Form erneut auf die Tagesordnung gesetzt, eine tagesaktuelle Auskunft zur aktuellen Lage erfolgt mündlich. Ggf. werden Änderungen des Antrags durch den SSR der neuen Amtszeit in Form von Änderungsanträgen kenntlich gemacht und zur StuPa-Sitzung übernommen.
Ursprüngliche Begründung
Im Zuge einer (sehr späten) Mittelzuweisung an die Studierendenvertretung erlebte der SSR gleich drei unerwartete Entwicklungen. Erstens fiel die Grundzuweisung niedriger aus als ursprünglich erwartet. Zweitens blieb der Mittelübertrag aus dem vergangenen Haushaltsjahr hinter den Berechnungen zurück. Drittens wurden der Studierendenvertretung Restschulden aus Veranstaltungen des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von über 12.000 Euro übertragen.
Zusätzlich führten geringere Einnahmen bei einigen Angeboten der Studierendenvertretung dazu, dass der Haushalt zum jetzigen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Finanzflüsse wird der SSR zur Sitzung des Studierendenparlaments vorbereiten.