Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 12.03.25 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Linke Liste, Grüne Hochschulgruppe, Volt Hochschulgruppe |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 8 |
A2: Gegen neurechte Diskursverschiebung in der Lehre
Antragstext
Das Studierendenparlament möge folgende Forderungen beschließen:
- Eine im Idealfall gemeinsame Stellungnahme des Studentischen
Sprecher*innenrats und der Universitätsleitung zu den Strukturen der Neuen
Rechten (Bundeszentrale für politische Bildung) am Lehrstuhl für Neueste
Geschichte an der Universität Würzburg und den politischen Färbungen,
Auslassungen und Haltungen, die dort Einfluss auf die Lehre nehmen, sowie
zu der Beschäftigung von Lehrpersonal mit Kontakten in offen rechtsextreme
Kreise.
- Eine Umstrukturierung bzw. Ausweitung des Lehrangebots in Übereinstimmung
mit den Grundsätzen, denen sich die JMU im Kodex Wissenschaft und
Verantwortung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer
Forschung und Lehre verschrieben hat.
- Dementsprechend Ressourcen und Lehrmittel zu diversifizieren und
umzuwidmen.
- Wir fordern Benjamin Hasselhorn dazu auf, eine eidesstattliche Erklärung
abzugeben, nicht unter einem Pseudonym in der „Sezession“ veröffentlicht
zu haben. Diese Forderung erheben wir, da wir der Analyse der Konrad
Adenauer Stiftung zustimmen, nach der das vermeintlich von Benjamin
Hasselhorn verwendete Pseudonym im Diskurs der Neuen Rechten dafür
eintrat, dass eine "metapolitische Delegitimierung [des liberalen Systems]
im Sinne einer radikalen Alternative [einer populistischen
Massenmobilisierung] vorzuziehen sei. Diese müsse mit dem Mehrheitsprinzip
brechen und eine neue Elitenherrschaft begründen." (Konrad Adenauer
Stiftung) Eine solche Haltung ist absolut unvereinbar mit der freiheitlich
demokratischen Grundordnung und verlangt nach endgültiger Klärung durch
Herrn Hasselhorn.
- Die Errichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen
Universitätsleitung und Studierendenvertretung (oder die Übernahme dieser
Verantwortung durch bestehende Gremien), die einen Fahrplan für die
Zukunft aufstellt, die folgende Fragen klären soll:- Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Universität die
Besetzung von öffentlichen Räumen und die Einflussnahme auf sensible
gesellschaftliche Strukturen durch Strömungen wie der Neuen Rechten
entgegenwirkt? - Was sind auf lange Sicht realistische Ziele im Umgang mit Personen
an der Universität, die Positionen vertreten, die nicht mit der
freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen? - Wie muss das Lehrangebot verändert und angepasst werden, um den
Grundsätzen der Universität zu Wissenschaftsfreiheit und
Verantwortung, insbesondere bezogen auf die Ausbildung von
Geschichtslehrkräften in Themenfelder wie z.B. Holocaust Education,
gerecht zu werden?
- Wie stellen wir in Zukunft sicher, dass die Universität die
- In Anlehnung an den Beschluss des Studierendenparlaments „StuV gegen
Rechtsextremismus“ vom 12.02.24, in dem es wörtlich heißt „Die
Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im
Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen
Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“, bitten wir darum, dass
die Universitätsleitung der Studierendenvertretung gegenüber offenlegt,
welche Anstrengungen gegen Positionen, die nicht mit der freiheitlich
demokratischen Grundordnung vereinbar sind, bereits vorgenommen wurden und
wie sie solche Positionen und deren Konsequenzen, etwa in Form von
agendagetriebener wissenschaftlicher Praxis, an der Universität weiterhin
bekämpfen will.
Wir beauftragen den Studentischen Sprecher*innenrat, diese Forderungen im Namen
der Studierendenvertretung umzusetzen beziehungsweise sich für eine Umsetzung
der Forderungen einzusetzen.
Begründung
Das Studierendenparlament ist an die eigenen Beschlüsse gebunden. Am 18.10.2023 hat das Studierendenparlament den Antrag „Keine AfD an den Hochschulen - Solidarisierung mit dem Studierendenrat der Universität Leipzig“ beschlossen, in den wörtlich der Satz aufgenommen wurde „An Hochschulen ist kein Platz für Rechtsextremist*innen“.
Des Weiteren wurde am 12.02.24 der Beschluss „StuV gegen Rechtsextremismus“ gefasst. In diesem Beschluss steht wörtlich „Die Studierendenvertretung fordert die anderen universitären Gremien im Allgemeinen, sowie die Universitätsleitung im Besonderen, zu analogen Unvereinbarkeitsbeschlüssen für ihre Arbeit auf.“
Gemäß dieser beider Beschlüsse und unserer moralischen Verantwortung ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, Strukturen, die der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Vorschub leisten oder als Scharnierfunktion zu ihm agieren, an der Universität zu erkennen, zu benennen und uns aktiv dagegen einzusetzen. Solche Strukturen existieren.
Es ist unverantwortlich, dass Mittel in einen Lehrstuhl fließen, in dem nachweislich Personen aus netzwerkartigen Strukturen und mit persönlichen Haltungen lehren und forschen, die eine Unterwanderung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezwecken. Es ist unverantwortlich, dass diese Personen beauftragt werden, angehende Historiker*innen und Geschichtslehrer*innen auszubilden.
Unsere Forderungen verlangen zwar nach einem hochsensiblen Eingriff in die grundrechtliche abgesicherte Wissenschaftsfreiheit, dieser deckt sich jedoch mit der Selbstverpflichtung, der sich die Universität in ihrem Kodex „Wissenschaft – Freiheit und Verantwortung“ verschrieben hat. Demnach findet die Wissenschaftsfreiheit in einer Trias aus Forschung, Lehre und Transfer statt, wodurch es die „Aufgabe der Wissenschaft [ist], ihrer Freiheit in Verantwortung gerecht zu werden.“ (S. 2).
Das Vorgehen der metapolitischen Diskursverschiebung durch eine systematische Verengung des Diskurses, die mit einer politischen Einstellung begründet werden kann, werden von dem Kodex dezidiert ausgeschlossen. Dort heißt es: „Selbst dann, wenn sich Methoden und Schlussfolgerungen im Lichte späterer Erkenntnisse als fehlerhaft erweisen sollten, bleibt das ursprüngliche Vorgehen von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt, solange die Mindeststandards der Disziplin eingehalten wurden. Davon zu unterscheiden ist eine systematische Fehlinterpretation oder Selektion von Ergebnissen in der Absicht, ein vorgefasstes Resultat zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Vorgehen moralisch, politisch, weltanschaulich oder religiös begründet wird“ (S. 4). Da ein Mitarbeiter allem Anschein nach unter seinem Pseudonym für eine politisch motivierte Verschiebung des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses eintritt, kann seine Lehre an der JMU als die Absicht betrachtet werden, ein vorgefertigtes Resultat zu erhalten. Der Kodex erwähnt ausdrücklich die Pflicht, Rechenschaft über das eigene Handeln abzulegen (Vgl. S. 5) und unterstreicht somit unsere Forderungen an Herrn Hasselhorn.
Die Verantwortlichkeit der wissenschaftlichen Praxis geht nach dem Kodex der JMU „über rechtliche Zulässigkeit des wissenschaftlichen Handelns hinaus und zielt auf kritische Reflexion seiner ethischen Vertretbarkeit. […] Eine kritische Selbstverständigung über die ethische Vertretbarkeit des wissenschaftlichen Tuns ist vor allem dort nötig, wo dieses zu politisch oder gesellschaftlich tiefgreifenden Veränderungen und Konsequenzen führen kann. Wissenschaftliche Verantwortung geht dabei über die bloße Beachtung rechtlicher Grenzen hinaus und zielt auf eine umfassende Bewertung insbesondere der problematisch oder negativ erscheinenden Aspekte des wissenschaftlichen Institutionen und Personen zuschreibbaren Handelns bzw. Unterlassens“ (S. 5). Der Lehrstuhl Neueste Geschichte hat unserer Ansicht nach eine gesellschaftliche Position, die zu besonderer Sensibilität verpflichtet, da er verantwortlich ist für die Ausbildung von Geschichtslehrkräften, die nach ihrer Zeit an der Universität eine entscheidende Rolle in der Ausbildung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für die historischen Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung spielen. Die angemessene Thematisierung der Erinnerungskultur an die NS-Zeit und den Holocaust/die Shoah ist dabei von außerordentlicher gesellschaftlicher Relevanz. Da der Kodex hier nicht nur das Handeln bezogen auf, sondern auch das Unterlassen von wissenschaftlicher Verantwortung betont, sehen wir in der Nicht-Thematisierung des Holocausts/der Shoah und dem Ausblenden von Opferperspektiven eine schwerwiegende Verletzung des Verständnisses von Wissenschaftsfreiheit der JMU.
Ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wird in dem Kodex unter Abwägung kollidierender Verfassungsgüter diskutiert. Eine besondere Grenze wird jedoch gezogen, wenn ein „Missbrauch der Lehre zur Agitation gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung“ vorliegt, die über eine „diskursfördernde Kritik“ hinausgeht (S. 6). Eine Lehre, die sich des Instruments einer metapolitischen Diskursverschiebung durch Auslassungen und Dekontextualisierung bedient, um in Anlehnung an die politische Agenda der Neuen Rechten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwandern, erfüllt somit die Kriterien, nach denen „Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis […] keinen unzulässigen Eingriff [in die Wissenschaftsfreiheit]“ darstellen (S. 6).
Als grundlegend kollidierendes Menschenrecht sehen wir hier zudem das Recht auf Bildung gegeben, dass von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt wird und Menschenrechtsbildung sowie den Abbau von Diskriminierung durch Bildung vorsieht (Deutsches Institut für Menschenrechte). Diese Aspekte stehen in Deutschland in Anbetracht der Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen in einem besonderen Kontext und erfordern Sensibilität in der universitären Praxis.
Da die JMU in ihrem Kodex „unvermeidbare Setzungen von Prioritäten bei der Finanzierung von Forschung und Lehre“ nicht ausschließt, jedoch ausdrücklich eine „[…] Instrumentalisierung von Wissenschaft und ihrer Beteiligten (S. 8)“ von dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit losgelöst betrachtet, erachten wir unsere Forderungen nach einer Umstrukturierung der Lehre als gut begründet.