Antrag: | Prüfungswesen einheitlicher gestalten |
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Antragsteller*in: | Henry Mörtl |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.08.2025, 13:17 |
Ä1 zu A3: Prüfungswesen einheitlicher gestalten
Antragstext
Von Zeile 19 bis 28:
3. Frühzeitige Bekanntgabe aller Prüfungstermine: Alle Prüfungstermine sollen spätestens in der zweiten Semesterwoche vorläufig online (zentral für ein Studienfach oder eine Fakultät) veröffentlicht werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten und Prüfungskollisionen zu vermeiden. Dies ist auch im Sinne der Studienqualität. Spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin wird dieser ohne weitere Anmerkung gültig oder kann maximal um 2 Wochen nach vorne oder hinten gezogen werden. Verschobene Prüfungstermine sollen zur Planungssicherheit der Studierenden mit einem Vorlauf von 8 Wochen bekannt gegeben werden. Des Weiteren soll binnen einer Woche nach der Notenbekannntgabe ein Termin zur Einsichtnahme in die jeweilige Prüfung mitgeteilt werden.
3. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären Nachholterminen (siehe Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben, bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt werden. Dies soll jedoch pro Person und pro Modul nur maximal zweimal in Anspruch genommen werden dürfen. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.
4. Einsichtnahme: Binnen einer Woche nach der Notenbekannntgabe soll ein Termin zur Einsichtnahme in die jeweilige Prüfung mitgeteilt werden.
Von Zeile 52 bis 53 einfügen:
Der Beschluss soll insbesondere auch an die Dekan*innen und Studiendekan*innen aller Fakultäten gesendet werden..
Von Zeile 19 bis 28:
3. Frühzeitige Bekanntgabe aller Prüfungstermine: Alle Prüfungstermine sollen spätestens in der zweiten Semesterwoche vorläufig online (zentral für ein Studienfach oder eine Fakultät) veröffentlicht werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten und Prüfungskollisionen zu vermeiden. Dies ist auch im Sinne der Studienqualität. Spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin wird dieser ohne weitere Anmerkung gültig oder kann maximal um 2 Wochen nach vorne oder hinten gezogen werden. Verschobene Prüfungstermine sollen zur Planungssicherheit der Studierenden mit einem Vorlauf von 8 Wochen bekannt gegeben werden. Des Weiteren soll binnen einer Woche nach der Notenbekannntgabe ein Termin zur Einsichtnahme in die jeweilige Prüfung mitgeteilt werden.
3. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären Nachholterminen (siehe Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben, bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt werden. Dies soll jedoch pro Person und pro Modul nur maximal zweimal in Anspruch genommen werden dürfen. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.
4. Einsichtnahme: Binnen einer Woche nach der Notenbekannntgabe soll ein Termin zur Einsichtnahme in die jeweilige Prüfung mitgeteilt werden.
Von Zeile 52 bis 53 einfügen:
Der Beschluss soll insbesondere auch an die Dekan*innen und Studiendekan*innen aller Fakultäten gesendet werden..