Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 24/25 am 05.08.25 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Julia Dollmann, David Mettenborg, Lucia Schäfer, Marco Stiegelbauer |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 5 |
A3: Prüfungswesen einheitlicher gestalten
Antragstext
Das Studierendenparlament setzt sich für eine umfassende Reform des
Prüfungswesens ein. Hierbei geht es zum einen um Prüfungsorganisation und zum
anderen um Neuerungen der allgemeinen Prüfungsordnung. Dafür beschließt es
folgende Punkte für universitätsinterne Prüfungsleistungen an der Julius-
Maximilians-Universität Würzburg:
1. Anonymisierte Prüfungen: Das Studierendenparlament schließt sich den
Beschlüssen („Anonym & fair: Für Transparente und diskriminierungsfreie
Prüfungsausschüsse“ und „Für faire Prüfungen: Hochschulweite Anonymisierung von
Prüfungsleistungen“) des Fachschaftenrats an, und setzte sich hiermit für faire
und anonyme Prüfungen ein. Als sofortige Übergangsmaßnahme soll bei
schriftlichen Prüfungen als einzige persönliche Information die Matrikelnummer
der schreibenden Person abgefragt werden dürfen. Sobald eine technische Lösung
zur vollständigen Anonymisierung zur Verfügung steht, soll auch das nicht mehr
möglich sein.
2. Verbesserte An- und Abmeldung zu Prüfungen: Alle Studierende sollen sich bis
48 Stunden vor der Prüfungsleistung ab und bis zu im Voraus klar feststehenden
und veröffentlichten Fristen im Semester zu Prüfungen anmelden können.
3. Frühzeitige Bekanntgabe aller Prüfungstermine: Alle Prüfungstermine sollen
spätestens in der zweiten Semesterwoche vorläufig online (zentral für ein
Studienfach oder eine Fakultät) veröffentlicht werden, um Planungssicherheit zu
gewährleisten und Prüfungskollisionen zu vermeiden. Dies ist auch im Sinne der
Studienqualität. Spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin wird dieser ohne
weitere Anmerkung gültig oder kann maximal um 2 Wochen nach vorne oder hinten
gezogen werden. Verschobene Prüfungstermine sollen zur Planungssicherheit der
Studierenden mit einem Vorlauf von 8 Wochen bekannt gegeben werden. Des Weiteren
soll binnen einer Woche nach der Notenbekannntgabe ein Termin zur Einsichtnahme
in die jeweilige Prüfung mitgeteilt werden.
4. Nachholtermine für alle Prüfungsleistungen, die keine Abschlussarbeiten sind:
Es sollen verpflichtende Nachholtermine für erkrankte und durchgefallene
Studierende im selben oder spätestens im folgenden Semester angeboten werden.
Sinnvolle Lösung wären z. B. zwei Prüfungsphasen in einem Semester: Eine direkt
nach der Vorlesungszeit, eine zweite kurz vor Beginn des nächsten Semesters (Für
alle die nicht bestanden haben und als alternativer Nachholtermin anderer
Jahrgänge).
5. Keine Zusammenlegung von Prüfungsleistungen: Prüfungsleistungen von
ganzsemestrigen Modulen, die im idealtypischen Studienverlaufsplan innerhalb
eines Fachsemesters gelistet sind, sollen nicht auf denselben Tag fallen, sofern
diese nicht aufgrund ihres geringen Umfangs in einem Prüfungstermin abgeleistet
werden können.
6. Umgang mit relativen Bestehensgrenzen: Relative Bestehensgrenzen sorgen bei
Multiple-Choice-Prüfungsformaten für mehr Fairness. Allerdings bedarf es einer
eindeutigen Klärung, welche Bestehensgrenze gegebenenfalls für Nachprüfungen
gilt. Hier soll nicht der Durchschnitt der Erstschreibenden, sondern die
Möglichkeit gegeben sein, auch den Durchschnitt aller teilnehmenden Prüflinge
des jeweiligen Semesters geltend zu machen, falls dieser die relative
Bestehensgrenze nach unten anpassen würde.
Der SSR wird damit beauftragt diesen Beschluss gegenüber der Universitätsleitung
zu vertreten. Dabei sei hervorzuheben, dass einige Punkte zum Thema
Prüfungsorganisation die Dozierenden entlasten und deren Prüfungsplanung
vereinfacht.
Der Beschluss soll insbesondere auch an die Dekan*innen und Studiendekan*innen
aller Fakultäten gesendet werden.
Begründung
Das Prüfungswesen an der Uni Würzburg braucht dringend klare, faire und studierendenfreundliche Regeln. Flexible An- und Abmeldungen, verlässliche Nachholtermine, die Möglichkeit zur Notenverbesserung und frühzeitige Prüfungstermine schaffen Planungssicherheit und entlasten die Studierenden. Anonymisierte Prüfungen und klare Regelungen bei Bestehensgrenzen fördern Gerechtigkeit. Der Antrag bündelt sinnvolle Reformen, die längst überfällig sind.