Antrag: | Prüfungswesen einheitlicher gestalten |
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Antragsteller*in: | Studis für Studis |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.08.2025, 21:47 |
Ä4 zu A3: Prüfungswesen einheitlicher gestalten
Antragstext
Nach Zeile 47 einfügen:
7. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären Nachholterminen (siehe. Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben, bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.
Nach Zeile 47 einfügen:
7. Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung: Neben den regulären Nachholterminen (siehe. Punkt 2) soll es eine freiwillige Möglichkeit geben, bestandene Prüfungen zur Verbesserung der Note zu wiederholen. Maßgebend ist dabei stets das jeweils bessere Ergebnis. Diese Wiederholungen dürfen – wo organisatorisch möglich – mit den allgemeinen Nachholterminen zusammengelegt werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche bis zum erstmaligen Bestehen des Moduls darf dabei nicht eingeschränkt werden. Das bedeutet, in allen Bachelor- und Master-Studiengängen gibt es weiterhin unbegrenzte Versuche für das erstmalige Bestehen eines Moduls. Prüfungen, die nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind von dieser Wiederholungsmöglichkeitsregelung ausgenommen.