Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 12.08.2026, 19:14 |
| Neue Version: | A1 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 12.08.2026, 19:27 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 29:
Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung für ein nachhaltiges, sozial gerechtes und für alle Studierenden zugängliches Verpflegungsangebot und beschließt:im Umgang mit Tieren unter Berücksichtigung nachhaltiger sozialer Effekte und beschließt:
- Bei eigenen Veranstaltungen der Studierendenvertretung (StuPa, SSR, Referate, Ausschüsse sowie nach Möglichkeit von allen der genannten beauftragte oder finanzierte Veranstaltungen) besteht das Speisenangebot überwiegend aus vegetarischen und veganen Optionen. Mindestens ein vollwertiges veganes Gericht ist stets Teil des Angebots.
- Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung soll das Angebot an Speisen und Getränken, soweit möglich und praktisch umsetzbar, zu mindestens Zweidritteln aus vegetarischen und veganen Optionen bestehen. Bei verbindlichen Cateringvorgaben, Kooperationen mit externen Partner*innen oder anderen besonderen Umständen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Insbesondere betroffen sind Veranstaltungen, die durch das Studierendenparlament, dessen Ausschüsse, dem Studentischen Sprecher*innenrat oder durch Referate der Studierendenvertretung organisiert, finanziert, maßgeblich unterstützt oder an Externe in Auftrag gegeben werden.
- Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan. Einnahmen aus dem Verkauf von Fleisch- und Fischgerichten dürfen zur Subventionierung vegetarischer und insbesondere veganer Gerichte eingesetzt werden, um Differenzen im Wareneinsatz auszugleichen; Fleisch- und Fischgerichte können hierfür entsprechend höher bepreist werden.
- Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan und mindestens 30 Prozent günstiger als das günstigste nichtvegetarische Gericht. Ist der Herstellungspreis des günstigsten nichtvegetarischen Gerichts niedriger als der des veganen Gerichts, ist der Verkaufspreis des nichtvegetarischen Gerichts entsprechend anzuheben, um den Preisabstand von 30 Prozent sicherzustellen. Nummer 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Alle Angebote werden klar und leicht erkennbar (barrierearm) als vegane, vegetarische oder fleisch- bzw. fischhaltige Gerichte gekennzeichnet.Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und Fischprodukte) wird gesondert und besonders deutlich gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.
- Bei der Zusammenstellung des Angebots werden darüber hinaus, soweit praktikabel,
unterschiedliche Ernährungsweisen,Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiösoderund kulturell begründete Essgewohnheiten der Studierendenschaft berücksichtigt.
- Dem Fachschaftenrat und den Fachschaften wird empfohlen, ähnliche Regelungen für ihre Fachschaftsveranstaltungen zu etablieren. Der Studentische Sprecher*innenrat sowie das Referat Veranstaltungen und Kultur stellen weiterhin den Fachschaften und weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung, insbesondere Vorlagen zur Kennzeichnung sowie Kalkulationshilfen zur Preisgestaltung.
- Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.
- Bestehende und künftige Kooperationen mit externen Catering-Dienstleistern, Veranstalter*innen und Partner*innen bleiben unverändert möglich; die Grundsätze der Nrn. 1 bis 3 sind bei der Vertragsgestaltung anzustreben.
• 6. Das Studierendenparlament empfiehlt dem Fachschaftenrat, den Fachschaftsvertretungen und den Fachschaftsinitiativen, für ihre Veranstaltungen ähnliche Regelungen festzulegen.
