A2-Versch: Reservierung von Räumlichkeiten der Universität
| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 23.02.26 |
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| Antragsteller*in: | Kira Frank |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: |
| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 23.02.26 |
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| Antragsteller*in: | Kira Frank |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) wird von dem Studierendenparlament
(StuPa) beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass eine universitäre
Raumreservierung durch der Studierendenvertretung (stuv) untergeordnete
Organisationen (studentische Gremien, Fachschaften und Fachschaftsinitiativen)
problemlos ohne Dozierende möglich sein sollte.
Der SSR wird darüber hinaus damit beauftragt, zentral Informationen
bereitzustellen, wie und bei welchen Stellen Raumbuchungen (auch fakultärer
Räume) vorgenommen werden können.
Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) wird von dem Studierendenparlament (StuPa) beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass eine universitäre Raumreservierung durch der Studierendenvertretung (stuv) untergeordnete Organisationen (studentische Gremien, Fachschaftenund Veranstaltungsanmeldungen durch alle der Studierendenvertretung (stuv) angehördenden Organe und Teilglieder(studentische Gremien, Fachschaftsvertretungen, Referate und Fachschaftsinitiativen) problemlos ohne Dozierende möglich sein sollte.
Der SSR wird darüber hinaus damit beauftragt, zentral Informationen bereitzustellen, wie und bei welchen Stellen Raumbuchungen (auch fakultärer Räume) vorgenommen werden können.
Es muss möglich sein, dass studentische Gremien, Fachschaften und
Fachschaftsinitiativen eigenständig Sitzungen und Veranstaltungen in
Räumlichkeiten der Universität abhalten, die für die studentische
Selbstverwaltung notwendig sind oder den studentischen Zusammenhalt und
Austausch fördern.
Es muss möglich sein, dass studentische Gremien, Fachschaftenalle Organe und FachschaftsinitiativenTeilglieder der stuv eigenständig Sitzungen und Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Universität abhalten, die für die studentische Selbstverwaltung notwendig sind, die Aufgaben nach Art. 27 Abs. 2 des BayHIG erfüllen oder den studentischen Zusammenhalt und Austausch fördern.
Räume in der Universität können nur in Absprache, bzw. mit der Unterschrift eines Dozierenden gebucht werden. Dabei grundsätzlich auf die Unterschrift einer dozierenden Person angewiesen zu sein, stellt eine schwer begründbare bürokratische Hürde für das studentische Leben dar, die es formal erst seit dem Senatsbeschluss vom 26. Juni 1985 gibt und die bis vor etwa eineinhalb Jahren praktisch kaum Anwendung fand. Fachschaften bzw. Fachschaftsinitiativen sind davon ebenso betroffen wie die in der Grundordnung der Universität verankterten Gremien der Studierendenvertretung.
Momentan werden Veranstaltungen vom Technischen Betrieb ohne diese Unterschrift vermehrt abgelehnt.
Das erschwert die Organisation von Spieleabenden, Fachschaftssitzungen oder auch die Raumreservierung für eine Sitzung des Studierendenparlamentes. Es kann nicht sein, dass studentische Veranstaltungen davon abhängig sind, ob man jemanden findet, der einem das Dokument zur Raumbuchung unterzeichnet.