| Antrag: | Reservierung von Räumlichkeiten der Universität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Henry Mörtl |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | Gestern, 21:57 |
Ä2 zu A2-Versch: Reservierung von Räumlichkeiten der Universität
Antragstext
Von Zeile 2 bis 5:
(StuPa) beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass eine universitäre Raumreservierung durch der Studierendenvertretung (stuv) untergeordnete Organisationen (studentische Gremien, Fachschaftenund Veranstaltungsanmeldungen durch alle der Studierendenvertretung (stuv) angehördenden Organe und Teilglieder(studentische Gremien, Fachschaftsvertretungen, Referate und Fachschaftsinitiativen) problemlos ohne Dozierende möglich sein sollte.
Von Zeile 10 bis 14:
Es muss möglich sein, dass studentische Gremien, Fachschaftenalle Organe und FachschaftsinitiativenTeilglieder der stuv eigenständig Sitzungen und Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Universität abhalten, die für die studentische Selbstverwaltung notwendig sind, die Aufgaben nach Art. 27 Abs. 2 des BayHIG erfüllen oder den studentischen Zusammenhalt und Austausch fördern.
Von Zeile 2 bis 5:
(StuPa) beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass eine universitäre Raumreservierung durch der Studierendenvertretung (stuv) untergeordnete Organisationen (studentische Gremien, Fachschaftenund Veranstaltungsanmeldungen durch alle der Studierendenvertretung (stuv) angehördenden Organe und Teilglieder(studentische Gremien, Fachschaftsvertretungen, Referate und Fachschaftsinitiativen) problemlos ohne Dozierende möglich sein sollte.
Von Zeile 10 bis 14:
Es muss möglich sein, dass studentische Gremien, Fachschaftenalle Organe und FachschaftsinitiativenTeilglieder der stuv eigenständig Sitzungen und Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Universität abhalten, die für die studentische Selbstverwaltung notwendig sind, die Aufgaben nach Art. 27 Abs. 2 des BayHIG erfüllen oder den studentischen Zusammenhalt und Austausch fördern.
