| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 29.01.26 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Diana Frik |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Positionierung zur Sanktionen für geschlechtergerechte Sprache in der Novelle des bayerischen Hochschulinnovationsgesetz
Beschlusstext
Das Studierendenparlament nimmt besorgt zur Kenntnis, dass laut Berichten der
dpa eine „Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes“ bevorstehe, welche
„Sanktionen für Verstöße gegen das Gender-Verbot“ verankern solle [1].
Mit Verweis auf seinen Beschluss „Freie Sprachwahl verteidigen. Reaktion auf das
"Genderverbot" der Bayerischen Landesregierung“ vom 21.03.2024 ist das
Studierendenparlament umso besorgter ob eines Einzugs des Themas in das BayHIG
und einer möglichen Ausweitung über die bisher reinen Verwaltungsvorschriften
hinaus.
Die Sprache ist Ausdruck von Identität und Mittel in Forschung und Lehre, und
ein Eingriff in diese ist mit größter Vorsicht zu behandeln.
Die hier angedeutete Maßnahme wäre bestenfalls ein weiterer Versuch des
Unsichtbarmachens nichtbinärer Identitäten und schlimmstenfalls eine massive
Verletzung der verfassungsrechtlich eingeräumten Freiheiten von Wissenschaft und
Lehre.
Die zuständigen exekutiven Zweige der stuv, insbesondere der studentische
Sprecher*innenrat (SSR), die Delegierten im BayStuRa und das Referat
Queer:feminismus werden beauftragt, diesen Sachvorgang zu verfolgen und die
dargelegte Position der stuv intern und extern zu vertreten.
[1] dpa:260119-930-567515/1, zitiert nach https://www.berchtesgadener-
anzeiger.de/startseite_artikel,-exmatrikulation-fuer-stoerer-strafenkatalog-
fuer-bayerns-unis-_arid,976986.html und https://www.bayerische-
staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-
politik/artikel/exmatrikulation-fuer-stoerer-neuer-strafenkatalog-fuer-bayerns-
unis.html (aufgerufen am 28.01.2026)
Begründung des Initiativcharakters
Ergibt sich weitreichend aus dem Antragstext.
Bislang gilt das sogenannte „Genderverbot“ ausschließlich als Verwaltungsvorschrift. Als solche ist sie bereits schärfstens zu kritisieren, jedoch nicht eindeutig ein Eingriff in die verfassungsrechtlichen Freiheiten. Jede faktisch darüber hinausgehende Ausweitung dessen (in das BayHIG hinein) wäre ein klarer Eingriff in ebenjene Freiheiten und somit schärfstens zu verurteilen.
Inhaltliche Begründung
Laut der zitierten Quelle kündigte Markus Blume einen entsprechenden Kabinettsbeschluss bereits „in den nächsten vier Wochen“ an. Es ist somit davon auszugehen, dass bereits entscheidende Schritte vor der nächsten regulären Sitzung des Studierendenparlaments stattfinden könnten. Die Antragsteller*innen erfuhren erst nach Ende der regulären Antragsfrist von den beschriebenen Vorgängen, ein Initiativcharakter ist somit gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments gegeben.
