| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 2025/26 am 30. Juli 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Grüne Hochschulgruppe (GHG) (dort beschlossen am: 25.07.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.07.2026, 18:13 |
A1: Veggie-Angebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung
Antragstext
Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit
Tieren und beschließt:
- Bei eigenen Veranstaltungen der Studierendenvertretung (StuPa, SSR,
Referate, Ausschüsse, Fachschaften sowie von allen der genannten
beauftragte oder finanzierte Veranstaltungen) wird das Angebot an Speisen
und Getränken, soweit möglich und praktisch umsetzbar, ausschließlich auf
vegetarische und vegane Optionen beschränkt.
- Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar
gekennzeichnet. Ist eine ausschließlich vegetarisch-vegane Verpflegung im
Einzelfall aufgrund verbindlicher Cateringvorgaben, Kooperationen mit
externen Partner*innen oder anderen besonderen Umständen nicht umsetzbar,
ist das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch- und
Fischprodukte) gesondert und besonders deutlich zu kennzeichnen. Die
Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und
Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs
Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.
- Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden
beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen
verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren
Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu
stellen.
Begründung
Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.
An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.
In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Silas Happ, Eingereicht)
