| Veranstaltung: | Sitzung des Studierendenparlaments 25/26 am 12.08.2026 [NACHHOLSITZUNG] |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Grüne Hochschulgruppe (GHG) |
| Antragshistorie: | Version 7 |
Speisenangebot auf Veranstaltungen der Studierendenvertretung
Beschlusstext
Das Studierendenparlament (StuPa) erkennt seine Verantwortung im Umgang mit
Tieren unter Berücksichtigung nachhaltiger sozialer Effekte und beschließt:
- Bei Veranstaltungen der Studierendenvertretung soll das Angebot an Speisen
und Getränken jeweils zu mindestens zwei Dritteln aus vegetarischen und
veganen Optionen bestehen. Sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen,
soll das Angebot sogar vollständig aus veganen/ vegetarischen Optionen
bestehen. Insbesondere betroffen sind Veranstaltungen, die durch das
Studierendenparlament, dessen Ausschüsse, dem Studentischen
Sprecher*innenrat oder durch Referate der Studierendenvertretung
organisiert, finanziert, maßgeblich unterstützt oder an Externe in Auftrag
gegeben werden.
- Das jeweils günstigste Hauptgericht ist stets vegan und mindestens 30
Prozent günstiger als das günstigste nichtvegetarische Gericht. Ist der
Herstellungspreis des günstigsten nichtvegetarischen Gerichts niedriger
als der des veganen Gerichts, ist der Verkaufspreis des nichtvegetarischen
Gerichts entsprechend anzuheben, um den Preisabstand von 30 Prozent
sicherzustellen. Nummer 1 Satz 2 gilt entsprechend.
- Nichtvegane Angebote werden in jedem Fall klar und leicht erkennbar
gekennzeichnet. Das nichtvegetarische Angebot (also insbesondere Fleisch-
und Fischprodukte) wird gesondert und besonders deutlich gekennzeichnet.
Die Kennzeichnung kann durch Beschilderung, Hinweise auf Speise- und
Getränkekarten oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Verweise aufs
Verkaufspersonal oder verlinkte Inhalte sind zu diesem Zweck unzulässig.
- Bei der Zusammenstellung des Angebots werden darüber hinaus, soweit
praktikabel, Allergien und Unverträglichkeiten sowie religiös und
kulturell begründete Essgewohnheiten der Studierendenschaft
berücksichtigt.
- Der Studentische Sprecher*innenrat (SSR) und seine Referate werden
beauftragt, diese Regelungen bei der Planung künftiger Veranstaltungen
verbindlich umzusetzen und den Fachschaften sowie weiteren
Organisator*innen praktische Hinweise zur Umsetzung zur Verfügung zu
stellen.
• 6. Das Studierendenparlament empfiehlt dem Fachschaftenrat, den
Fachschaftsvertretungen und den Fachschaftsinitiativen, für ihre Veranstaltungen
ähnliche Regelungen festzulegen.
- Desweiteren muss jede Essensschicht bei Veranstaltungen der stuv, welche
eine Zubereitung von Fleischgerichten und vegetarischen Gerichten
beeinhaltet, klar gekennzeichnet sein als solche.
Begründung
Die Produktion tierischer Lebensmittel ist untrennbar mit der Ausbeutung fühlender Lebewesen verbunden. Das hierdurch hervorgerufene zusätzliche Leid ist im Regelfall nicht notwendig, da heutzutage pflanzliche Alternativen für nahezu jeden Anlass zur Verfügung stehen. Jede Handlungsfreiheit bringt eine moralische Verantwortung mit sich. Während primär jede Einzelperson selbst für ihre Konsumentscheidungen verantwortlich ist, lässt sich die Verantwortung jedoch auch Anbieter*innen zuschreiben, wann immer das Angebot die Nachfrage nennenswert beeinflusst. Die Erfahrung zeigt, dass vegane Angebote auf Veranstaltungen von Fachschaften und der stuv sehr gut angenommen werden und selbst viele omnivor lebende Personen sich vom Sojasteak begeistern lassen, wenn das „klassische“ Schnitzel aus Tierfleisch nicht angeboten wird.
An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass nichtvegane vegetarische Produkte aus industrieller Produktion ebenfalls mit systematischer Tierausbeutung verknüpft sind und ebenso keineswegs ethisch vertretbar hergestellt werden. Da der Konsum tierischer Produkte heutzutage allerdings weiterhin normalisiert ist und pflanzliche Ernährung oft sogar als „Ausnahme“ betrachtet wird, ist die Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Ganzen zu betrachten. Während ein vollständig veganes Angebot bei vielen nichtvegan lebenden Personen auf Ablehnung stößt, werden vegetarische Optionen als guter Kompromiss gesehen und führen nachhaltig zu einer breiteren Akzeptanz, da sie trotz der weiterhin damit verbundenen Tierausbeutung auch mit veganen Produkten assoziiert werden.
In jedem Fall sollten nichtvegane Angebote klar gekennzeichnet werden. In der Realität ist heutzutage oft das Gegenteil der Fall. Lediglich bestimmte Allergene müssen ausgewiesen werden und nur manche Produkte werden explizit als vegan deklariert, sodass Veganer*innen unverhältnismäßig viel Aufwand betreiben müssen, den Inhalt vieler Produkte zu beurteilen. Ein verpflichtender Hinweis auf einen nicht-veganen Inhalt vereinfacht diesen Prozess erheblich. Omnivor lebende Personen ohne Ernährungseinschränkungen können hingegen auch zukünftig auf jedes Produkt zurückgreifen, ohne sich hierüber Gedanken machen zu müssen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Daniel Lender, Zurückgezogen)
